Dienstag, April 12, 2011

Zum Staatsbesuch der Königin Beatrix der Niederlande

fällt mir folgende Begebenheit ein.

Wenige Monate nach meiner Anwaltszulassung im Jahre 1999 kam eine Owi-Akte auf meinen Schreibtisch. Ein Mandant wurde in den Niederlanden kontrolliert und dabei wurde von den niederländischen Behörden gegen ihn ein Bußgeld verhängt, weil er Gefahrgut transportiert hatte ohne die hierfür notwendigen Papiere vorlegen zu können.

Ein holländischer Kollege hatte bereits vergeblich versucht, die Geldbuße abzuwenden; der Bescheid war rechtskräftig.

Meine Aufgabe war es nun zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gab, etwa im Gnadenwege, um dem Mandanten doch noch helfen zu können.

Dank der Segnungen des Internets wurde ich schnell fündig. Jedermann hat das Recht sich mit Eingaben und Bitten an die Königin zu wenden.

Als Junganwalt hat man noch Zeit und Muße zu einem gründlichen Aktenstudium. Dabei fand ich schnell heraus, dass die Menge des mitgeführten Gefahrgutes durch ein Komma, welches als "1" gelesen wurde, um den Faktor 100 zu hoch angesehen wurde; statt 415 l waren es nämlich nur 4,5 l.

Flugs wurde eine höfliche Eingabe formuliert, professionell ins niederländische übersetzen lassen und nach wenigen Wochen kam ein Brief mit Unterschrift und Siegel der Königin, wonach der Mandant begnadigt war.

Diese Akte hat den Vermerk "nicht vernichten" und lagert weiterhin im Archiv der Kollegen.

3 Kommentare:

  1. Hübsche Geschichte - aber als echter Demokrat kann man sich über solche "Revision" nur halb freuen, oder?

    AntwortenLöschen
  2. Auch der Bundespräsident hat ein Begnadigungsrecht, von daher habe ich keinerlei rechtsstaatliche Bedenken.

    AntwortenLöschen
  3. Wenn mnan bedenkt, dass man im Gnadenweg so weit kommen kann, mus man sich ja glatt überlegen, auszuwandern!

    Ich hatte das Vergnügen, einen Mandanten, in dessen Steuererklärung ein Minus als Plus gelesen wurde (somit negative Einkünfte in beträchtlicher Höhe zu steuerbaren Einkünften befördert wurden), es sich dabei offenkundig um ein Leseversehen handelte, bis hin zum Finanzgericht zu begleiten. Das hätte man dann auf dem Gnadenwege einfacher regeln können.

    AntwortenLöschen