Mittwoch, Juli 20, 2011

Ich bin Anwalt, kein Magier

Ein Verkehrsteilnehmer hat unabsichtlich an einem dieser insbesondere in nördlichen Gefilden stehenden vollautomatischen Lichtbilderzeugern ein Frontalfoto geschossen, wobei er im Gegensatz zu diesem Gerät zwar nicht in Lichtgeschwindigkeit agierte, doch im Sinne der StVO immer noch zu schnell war - und zwar qualifiziert.

Das von der Bußgeldkatalogverordnung in solchen Fällen eigentlich vorgesehene Fahrverbot konnte dank einleuchtender Argumente und sonst reiner Weste gegen einen Aufpreis abgewendet werden.

Zum Abschluss musste ich zur Warnung für den Fall eines erneuten Vorfalles gleicher Art und Güte noch meinen Lieblingsspruch loswerden:

Auch wenn ich manchmal einen schwarzen Umhang trage, kann ich noch lange nicht zaubern.

Irgendwann stößt auch anwaltliche Kunst und Advokatenschläue an ihre Grenzen.

2 Kommentare:

  1. Wenn mann ein bisschen an der schwarzen Farbe Ihres Umhangs reibt, kommt Rot mit einem großen "S" zum Vorschein...geben Sie es zu, Clarke Kent!!!
    Ansonsten ist anzumerken, dass selbst ein Halbwüchsiger mit schwarzem Umhang Zaubern kann...fragen Sie mal den Harry P. ,-)

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  2. Der Potter-Harry hat das aber auch gelernt auf der Magierschule in Hogwards...und wieso mussten Sie mein Inkognito lüften, Dex?

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