Mittwoch, Juli 27, 2011

Mist von Kleinvieh kann gewaltig stinken

1. Lieber Kostenfestsetzungsbeamter,

Du schreibst, ich solle meinen Antrag auf Festsetzung der PKH-Vergütung hinsichtlich der geltend gemachten Fahrtkosten abändern.

Du hast Recht. Ich habe im Verlauf des Verfahrens meinen Kanzleisitz verlegt. In den letzten 2 Jahren habe ich 3 Termine bei Gericht wahrgenommen und hierfür jeweils 2x 30 km abgerechnet.

Dein Schreiben nehme ich zum Anlass, die Abrechnung zu überprüfen.
Die Entfernung von meinem letzten Kanzleisitz zum Gericht betrug nicht 30 km, sondern 28,6 km.

Ich nehme den Antrag daher um
1,4 km x 3 Termine x 2 Wegstrecken x 0,30€ = 2,52
19 % Umsatzsteuer 0,48
Summe 3,00 € 

zurück.
Dass ich bei einem Streitwert im 5-stelligen Bereich rund 1.400,00 € weniger von der Staatskasse für die gleiche Arbeit erhalte, als wenn mein Mandant mich selbst bezahlen könnte, sollte bei einer derart dreisten Gebührenerhöhung meinerseits keine Rolle spielen.

2. Lieber Metzger,

ich kaufe nun schon seit einigen Monaten bei Dir mein Mittagsessen. Künftig werde ich meine Nahrung einige Meter weiter suchen. Denn, dass Du für ein aufgeschnittenes Brötchen 5 C€nt mehr nimmst, als für ein nicht aufgeschnittenes Brötchen, das kann ich gerade noch verstehen.
Kein Verständnis habe ich allerdings, wenn Du mir für ein nicht aufgeschnittenes Brötchen auch diesen Aufpreis abnimmst. Ich habe das nun einige Tage lang beobachtet und musste feststellen, dass es sich hierbei nicht um ein einmaliges, lässliches Versehen handelte, sondern routinemäßig geschieht.
Andere Schweine haben auch hübsche Metzger!

2 Kommentare:

  1. Wir wundern uns etwas, dass Sie offenbar nicht selbst auf die Idee gekommen sind, nach der Verlegung Ihres Kanzleisitzes zu überprüfen, ob die Entfernung zum Gericht sich verändert hat, sondern statt dessen offenbar ins Blaue hinein in allen seitdem angefallenen Abrechnungen die alte Entfernung eingetragen haben.

    Wir finden außerdem, dass Sie sich freuen sollten, für die von Ihnen erhobene unzulässige oder unbegründete Klage (oder, falls Sie den Bekl. vertreten haben: ihre erfolglose Verteidigung) überhaupt Geld vom Staat zu erhalten. Die Gerichte sind bei der Prüfung der Erfolgsaussicht im PKH-Bewilligungsverfahren leider auf Kosten der Steuerzahler bei weitem zu großzügig.

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  2. @ Gast
    Wer keine Ahnung hat, sollte dies nicht auch noch öffentlich kund tun.

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