Donnerstag, August 18, 2011

Die Gesetze sind für den Bürger da, nicht umgekehrt

Nehmen wir doch einmal an ...

Eine Frau geht in Elternzeit und ist trotz Geburt des gesunden Kindes weiterhin guter Hoffnung; nämlich dass sie ihren gut bezahlten Job in einem Krankenhaus nach Ende der Elternzeit fortsetzen kann. Stattdessen geht der Arbeitgeber in die Insolvenz.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unvermeidlich, also wird ein Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Abfindung abgegeben, welches noch der Annahme durch den Insolvenzverwalter bedarf.

Nun sind wir beim Thema!

Grundsätzlich ist der drohende Verlust des Arbeitsplatzes zur Vermeidung einer Sperrfrist der Agentur für Arbeit unverzüglich anzuzeigen. Das Zeitfenster wird dadurch verknappt, dass ein längst geplanter, gebuchter und bezahlter Erholungsurlaub ansteht. Es steht daher nur ein einziger Tag zur Vorsprache bei der Arbeitsagentur zur Verfügung.

Und ausgerechnet an diesem Tag hat die fleißige, in die Zukunft blickende Dame ein Vorstellungsgespräch etwas außerhalb des Wohnortes vereinbart. Zu diesem will und sollte man um des ersten Eindrucks willen keinesfalls zu spät kommen.

Ohne Termin bei der Arbeitsagentur hingegen kann man sich dort auf längere Wartezeiten einstellen.

Nun stelle man sich die Situation vor, die motivierte, arbeitssuchende Mutter wird beim Arbeitsamt vorstellig und wartet, und wartet und wartet.

Nach drei Stunden sinnloser Zeitvergeudung auf dem Flur entschließt sie sich zum Handeln und macht sich auf den Weg zum Vorstellungsgespräch. Eine Meldung als arbeitssuchend unterbleibt.

Das Vorstellungsgespräch bringt nicht den ersehnten Job.

Während des Urlaubes wird der Aufhebungsvertrag wirksam.

Nach Urlaubsrückkehr meldet sie sich verspätet beim Arbeitsamt und bekommt.... eine Sperrfrist.

Ein absurdes Ergebnis, das dem Kollegen Franz Kafka aus Prag alle Ehre gemacht hätte. Um selbst die Arbeitslosigkeit abzuwenden, wird ein Vorstellungsgespräch wahrgenommen und eine gesetzlich vorgesehene Formalität versäumt.

Zum Glück ist der rot gehaltene Text bis jetzt tatsächlich frei erfunden.


4 Kommentare:

  1. Zitat aus dem verlinkten Artikel: "Das Krankenhaus hatte bereits Ende März wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz angemeldet."

    Und da reduziert sich jetzt alles auf einen Tag??

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  2. Ja! Zudem bitte ich mir etwas literarische Freiheiten zuzubilligen.

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  3. Aber Herr Kollege,
    ist doch quatsch, was Sie da erzählen. Soweit ich mich erinnere ist die persönliche Arbeitssuchendmeldung seit Ende 2006 insoweit aufgeweicht, als das diese auch fernmündlich unter der "Servicenummer" bzw. der alten "örtlichen 0-Nummer" möglich ist. Hierauf erfolgt eine Terminvergabe, bei der auch auf Abwesenheiten wie Urlaub, Vorstellungsgespräche durchaus Rücksicht genommen werden. Selbst wenn sich der jeweilige Mitarbeiter an der Hotline bzw. dann später in der Leistung bockbeinig anstellt und dennoch den Eintritt einer Sperrzeit per Bescheid feststellt, bitte ich Sie für die Betreffende den Widerspruch zu verfassen und ganz locker damit 309,40 Euro bzw. knapp 500 brutto gegenüber der Arbeitsagentur geltend zu machen, sobald die Abhilfe von Widerspruch oder dem Sozialgericht einflattert. Wer richtig sicher gehen möchte, schickt eine entsprechende eMail/FAX/Brief an die Agentur für Arbeit (Geschäftstelle/Filliale/Zentrale) völlig egal!!!!

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  4. Herr Kollege Wehle,

    danke für die Ausführungen; es handelte sich bei meinem Beitrag um eine Fiktion, nicht um einen Tatsachenbericht.

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