Montag, September 12, 2011

Ein Fall für den Datenschutzbeauftragten

Zitat aus der Präambel von Allgemeinen Versicherungsbedingungen:

"Die Tarife, denen diese AVB zu Grunde liegen, wurden von der DKV und der Victoria gemeinsam entwickelt und kalkuliert. Sie werden von der DKV und Victoria parallel angeboten. Dabei treten die beiden Unternehmen der ERGO-Versicherungsgruppe jeweils als rechtlich selbständige Risikoträger auf."

Mandantschaft ist bei einem dieser selbständigen Risikoträger versichert und hat dort um Deckungszusage nachgefragt. Wieso sich nun der andere, rechtlich selbständige Risikoträger meldet, bleibt das Geheimnis der ERGO.

Ich finde dieses Ereignis aus Gründen des Datenschutzes höchst bedenklich, zumal es sich vorliegend um medizinische Sachverhalte handelte, die ohnehin einem besonderen Vertrauensschutz unterliegen.

2 Kommentare:

  1. In Anbetracht der Tatsache, dass das alles zusammen den ERGO-Konzern ausmacht, wird es vermutlich auch eine Klausel zur Nutzung der Daten geben - so nicht ohnehin schon alles eine Gesellschaft sein sollte, in der die Daten verwaltet werden, und die einzelnen Namen nur noch "Handelsmarken" sind.

    Viel Wind um wenig, würde ich mal meinen.

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  2. Das ist mal wieder erschreckend, aber leider schon länger bekannt. Näheres auch hier:

    http://www.sicherheit.info/si/cms.nsf/si.ArticlesByDocID/1110256?Open

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