Freitag, September 09, 2011

Umgang mit der GEZ

Nachdem ich keinen PKW mehr auf meine Kanzlei angemeldet habe und somit mit meinem privatem PKW zur Kanzlei und zu Terminen fahre, habe ich das Autoradio bei der GEZ abmelden wollen(!). Die machen Schwierigkeiten.

Künftig werde ich Rundfunkgeräte gar nicht mehr anmelden, sondern die GEZ für zurückliegende Zeiträume nachentrichten. Die machen einen ja krank.

4 Kommentare:

  1. Bitte ansehen:

    http://www.youtube.com/watch?v=70Elx3kE6-k

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  2. Den vorstehenden Kommentar habe ich bewußt freigeschaltet. Ich habe selten etwas Wirreres auf youtube gesehen. Eine Computerstimme macht unsinnige Rechtsausführungen. Das ist Realsatire pur, bitte nicht ernst nehmen!

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  3. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag
    Zitat:
    "Ein Vertrag kommt aber nur dann zu Stande, wenn zwei Vertragspartner sich auf einen Vertragstext einigen und diesen beide unterschreiben. Haben Sie einen Vertrag unterschrieben, in dem Sie zustimmen, für die Nutzung Ihrer privaten Rundfunkgeräte eine Gebühr zu entrichten ?
    Nein, ganz sicher nicht..."

    Was sollte an dieser Rechtsausführung unklar sein?

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  4. Es ist ein Staatsvertrag, damit die Regelung der Gebühren in allen Bundesländern einheitlich geschieht. Es ist kein Vertrag zwischen dem Bürger und [irgendwem], sondern zwischen den Ländern.

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