Montag, Oktober 10, 2011

Ach, was muss man doch von bösen Vätern hören oder lesen:

"Es mag schon sein, dass die Zeugung des Kindes bewusst vollzogen wurde - allerdings offensichtlich nur von der Kindesmutter."

5 Kommentare:

  1. Nein, er war nicht bewußtlos, er hat nur den bewußt wahrheitswidrigen Behauptungen der Mutter geglaubt, sie habe alle zur Verhütung notwendigen Maßnahmen getroffen.

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  2. und deshalb soll dem Kind kein Unterhalt zustehen...

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  3. vielleicht war der Vater auch einfach nur "schuldunfähig", auf deutsch: voll!

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