Dienstag, Oktober 04, 2011

Auszug aus einer e-mail einer großen Versicherung

Es geht nicht um einen Verkehrsunfall, sondern um einen Privathaftpflichtschaden!

Sehr geehrter Herr Munziger,


...

Sollte sie es wider Erwartens nicht einhalten können, steht es Ihrem Mandanten selbstverständlich frei einen Prozess anzustrengen.


Ihr Mandant sollte jedoch bedenken, dass er nicht unseren Versicherungsnehmer,.. , verklagt, sondern die Versicherung ... als seinen Haftpflichtversicherer.
Unsere Anwälte werden dies für ... übernehmen.

3 Kommentare:

  1. Darf ich da als juristischer Laie mal fragen?
    Wenn Ihr Mandant (Herr A) eine teure chinesische Vase hat, die nach einem Malheur des Herrn B (Kunde der Versicherung) nicht mehr ein Einzelstück ist, sondern am Boden zerstört - hat dann A einen Anspruch an B? Ist dann nicht die finanzielle Ausgestaltung zwischen B und Versicherung deren Problem und A kann selbstverständlich von B Ersatz verlangen?
    Davon ungestört kann natürlich B einen von der Versicherung bezahlten Anwalt mit Mandat versehen und ist damit zumindest aus der direkten Schusslinie...?

    Ist das etwa eine häufige Einschüchterungspolitik sparsamer Versicherungskonzerne, sich vor den Kunden zu stellen: "Gegen uns kommst Du eh nicht an! Dicke Lippe riskieren!?"

    AntwortenLöschen
  2. Nun, der Versicherungsnehmer einer Haftpflichtversicherung hat ja gegenüber seinem Versicherer nie einen Zahlungsanspruch, sondern vielmehr einen Freistellungsanspruch, §100 VVG. Zu den vertraglichen Leistungen des Versicherers gehört es nach dieser Norm auch, unbegründete Ansprüche abzuwehren.
    Der Einschüchterungsversuch gegenüber einem anwaltlich vertretenen Geschädigten ist allerdings lächerlich. Gegenüber einem nicht anwaltlich Vertreten wäre er infam.

    AntwortenLöschen
  3. Ich glaube, gegen einen Privathaftpflichtversicherer besteht kein Direktanspruch, da es sich nicht um einen Pflichtversicherung handelt. Es wäre daher von eine Klage gegen die Versicherung abzuraten. Keine Passivlegitimation.

    AntwortenLöschen