Freitag, Oktober 21, 2011

Nette Idee nachträglich zu einer Strafmilderung zu kommen

Ob es funktionieren wird, weiß ich nicht. Aber ein Anrufer stellte heute folgende Frage:

Ich wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt, die ich nicht bezahlen kann.

Die Polizei meinte, ich müsste von der Ersatzhaft nur 50 Tagen absitzen, wovon mir die Hälfte auf Bewährung erlassen werden könnte. Als Grund sei die chronische Überbelegung der Haftanstalten angeführt worden.

Wenn ich nur maximal 50 Tage in den Bau muss, warum kann ich dann nicht anbieten, 50 Tagessätze zu bezahlen?

Angesichts der dramatischen Überbelegung in deutschen Haftanstalten, die bis Unterkante Oberlippe überfüllt sind, ist die Idee gar nicht so abwegig.

1 Kommentar:

  1. Darf man sich den weiteren Gang des Gesprächs so vorstellen?

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    Antwort: "Da müssten Sie noch ein bisschen warten, bis auch die Staatskasse chronisch überfüllt ist."

    Anrufer: "Wann wird das sein?"

    Antwort: "Kurz nach dem Tag des Jüngsten Gerichts. Kann also sein, dass da vorher noch etwas auf Sie zukommt. Bisschen Fegefeuer, bisschen Chordienst bei den himmlischen Heerscharen."

    Anrufer legt begeistert auf.

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