Freitag, Oktober 14, 2011

Streit um die App

Gestern höre ich im Radio(!) von einem Gerichtsverfahren zwischen Zeitungsverlegern und der ARD vor dem Landgericht Köln. Den Verlegern ist die sog. Tagesschau-App der ARD ein Dorn im Auge.

Na,ja denke ich, etwas Wettbewerb solltet ihr doch auch noch aushalten müssen. Ich denke etwas weiter, warum tut sich die ARD dieses Verfahren an?

Nun, ganz einfach, kommt es mir in den Sinn. Wer auf seinem Smartphone die Tagesschau-App verwenden KANN, KANN Leistungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen und ist somit grundsätzlich dazu verpflichtet Rundfunkgebühren an die GEZ zu bezahlen.

Noch, ja noch sind sog. neuartige Empfangsgeräte von den Gebühren eines heimisch angemeldeten Radios abgedeckt. NOCH.

Bald wird die Ausweitung der Gebührenpflichtigkeit mit Sicherheit auf dem Wunschzettel der Rundfunkanstalten stehen. Dann kann es teuer werden.

Daher sollte man sich rechtzeitig überlegen, ob wir überhaupt ein Internet-Angebot öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten benötigen, ob dieses Angebot überhaupt mit Rundfunkgebühren finanziert werden darf.

Nicht die Frage ist zu beantworten, welche Leistungen rein theoretisch in Anspruch genommen werden können, um die Zahlungspflichtigkeit zu begründen, sondern welche Leistungen erbracht werden dürfen, die vom Gebührenzahler finanziert werden sollen.

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