Donnerstag, Oktober 27, 2011

Was bedeutet eigentlich -



m.d.P.n.v.u.n.v.

Lösung: mit den Parteien nicht verwandt und nicht verschwägert

Diese Abkürzung findet sich in gerichtlichen Sitzungsprotokollen unter den Angaben zur Person eines Zeugen. Hierdurch wird deutlich, dass das Gericht den Zeugen zu Tatsachen befragt hat, die ein Zeugnisverweigerungsrecht begründen würden, und dass der Zeuge die Fragen nach den entsprechenden Tatsachen verneint hat.

1 Kommentar:

  1. Das durfte ich einst in einer Verhandlung erleben, in der ich als Zeuge auftreten durfte. Der Gutachter, der vor mir gehört wurde, stellte sich vor als "Dipl.-Ing. [Vorname] [Nachname], vereidigter Gutachter, mitdenparteiennichtverwandundnichtverschwägert". Der Richter hat sich sichtlich gefreut, daß er das nicht noch abfragen musste.

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