Donnerstag, November 17, 2011

Wie verdreifache ich meine Schulden und reite mich richtig tief in die Misere

Ich habe ein Inkassomandat auf dem Tisch:

  • 31.03.2010 Rechnung EUR 58,91
  • 19.05.2010 1. Mahnung
  • 11.08.2010 2. Mahnung EUR
  • 18.03.2011 3. Mahnung EUR 3,00
  • 14.04.2011 Anwaltsschreiben EUR 46,41
  • 26.05.2011 Mahnbescheid EUR 42,36
  • 30.09.2011 Vollstreckungsbescheid EUR 17,85
  • 25.10.2011 anwaltliche Zahlungsaufforderung (ohne)
(aufgeführt sind die jeweils entstehenden Mehrkosten)

Am 25.10.2011 belief sich die Forderung inklusive Zinsen auf EUR 170,43, also sind vermeidbare Kosten in Höhe von EUR 111,52 entstanden.

Nun stehe ich vor der Frage, ob Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt wird, der weitere Kosten mit sich bringt

Liebe Schuldner, dass Kosten und Hauptforderung in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen, ist offensichtlich. Allerdings wird dies nicht dazu führen, dass Gläubiger Forderungen unter EUR 1.000,00 nicht mit den zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Instrumenten beitreiben dürfen, denn die Kosten bewegen sich an der absoluten Untergrenze und decken kaum den Aufwand.

Anders herum wird ein Schuh daraus. Wer meint, vermeintlich geringfügige Schulden einfach ignorieren zu dürfen, sollte sich nicht wundern, wenn sich die Schulden auf einmal verdreifacht haben. Nichts zahlen, nicht reagieren, Kopf in den Sand stecken, ist jedenfalls die dümmste Art mit einer Rechnung umzugehen.

4 Kommentare:

  1. Herzlichen Glückwunsch zum "mitsichselbstspielen"! P-Konto und dann warten auf Dr. Zwegat. Der macht nen Angebot von 30 Euro zur Entschuldung und bei Ablehnung gehts dann in die Privatinsolvenz. Super, als Mandant hab ich bei ihnen also zusätzlich 150 Euro verbraten? Boah bloß gut das Ihr Blog ja keine Werbung sein soll.

    PS: Oder sollte es gerade Werbung zum nicht zahlen sein? Für ein Einzelmandat über 58 Euro muß man schon sehr aufs Prinzip setzten .... der Kauf einer Strumpfmaske und eine Knüppels wären wohl besser angelegtes Geld gewesen.

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  2. Hey, Du solltest Dich bei RTL bewerben. Mit der Masche wartet die Staatsanwaltschaft. Schon mal was von Eingehungsbetrug gehört?

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  3. @ Anonym
    Sie verkennen, dass eine Privatinsolvenz einhergeht mit 6 Jahren, in denen man sich nichts weiteres zuschulden kommen lassen darf.
    Bei den Leuten mit betrügerischer Ader funktioniert die Privatinsolvenz daher in den seltensten Fällen.
    Weitehin ist ihr Komentar ein Statement für grundsätzlichen Betrug bei Kleinbeträgen, weil sich deren Verfolgung ja ohnehin nicht lohnt.
    Entschuldigung wenn ich das zum kotzen finde.

    Bei den geringen Verdienst den die Rechtsanwälte bei derart geringen Summen verdienen, ist es begrüsenswert, wenn RAs trotzdem derartige Mandate annehmen.

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  4. Ach, dass hatte ich neulich noch krasser:

    Forderung über € 29. Hier hat der Gegner verspätet Einspruch gegen den VB eingelegt, so dass noch eine Verfahrensgebühr hinzukam und dann kam noch ein Widerspruch gegen die ZV (als er schon wußte, dass sein Einspruch zu spät war , so dass dazu noch eine EV kam.

    Im Ergebnis über € 200. Hier ging es allerdings nicht ums wirklich ums Geld. Das war was eher persönlich motiviert. Das haben wir ja nicht zu werten.

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