Freitag, Dezember 09, 2011

Europa 17+ und das deutsche Grundgesetz

Ich frage mich gerade, ob ein Europa 17+ noch mit dem GG vereinbar ist. Der Bund kann zur Entwicklung der EU Hoheitsrechte übertragen. Ist Europa 17+ noch die EU und dient ein Europa 17+ der Weiterentwicklung der EU? Ist die Übertragung fiskalpolitischer Kompetenzen nicht eher eine Entmachtung des demokratisch gewählten Parlaments und ist ein neu zu gründendes supranationales Gremium Europa 17+ noch hinreichend demokratisch legitimiert?

Der EURO war von Anfang an eine hirntote Währung, deren Herz-Lungen-Maschine nunmehr ausgefallen ist.
Zur Vertiefung: Art. 23 GG 
 
Art 23 GG ist wohl nur der Eingang in das europäische Haus. Wie es dort drinnen aussieht, kann hier vertieft werden.

1 Kommentare:

  1. Europa 17+ ist nicht mit dem GG vereinbar. Aber die richtigen Richterlein werden eben die Vereinbarkeit herbeifingieren. So, dass es -wie auch schon vorher- gerade eben reicht. Merke(l): Wes Geld ich ess des' Brot ich sing. Oder so ähnlich...

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Vielen Dank für die Mühe auf meinen Beitrag zu reagieren. Ich fühle mich schon so geadelt, dass ich ganz VON den Socken bin.