Donnerstag, Januar 19, 2012

Nur wer einen Briefumschlag öffnet, kann auch lesen, was man ihm so schreibt

Nachdem nunmehr einige Jahre ins Land gegangen sind, möchte ich diese wahre Anekdote einem größerem Kreise öffentlich machen.

Ein Mandant hatte aus irgendwelchen Gründen einen Narren an mir gefressen und beehrte mich häufiger mit recht skurilen Mandaten. Wie üblich erschien er eines Tages ohne Voranmeldung in der Kanzlei und begehrte mich zu sprechen. Da ich es einrichten konnte, habe ich mir etwas Zeit für ihn genommen.

In seiner typischen, wirren Art versuchte er mir auch noch stotternd zu erklären, dass er sich von einer Versicherung verfolgt fühle.

Er habe auf eine Beitragsforderung dort doch bereits mitgeteilt, dass er die Versicherung nicht mehr benötige (oder so ähnlich, es ist tatsächlich schon Jahre her). Obwohl aus seiner Sicht doch alles gesagt sei, wage es die Versicherung ihn mit weiteren Schreiben zu belästigen.

Er zieht dabei einen noch verschlossenen Briefumschlag heraus und präsentiert mir stolz sein Beweisstück A.

Im ersten Semester habe ich gelernt, dass eine Willenserklärung bereits dann als zugegangen gilt, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass die Möglichkeit zur Kenntnisnahme bestanden hat. Einen verschlossenen Brief also nicht zu öffnen, ist selten eine gute Lösung.

Dies im Hinterkopf, schlage ich vor, zunächst einmal das neue Schreiben der Versicherung auch inhaltlich zur Kenntnis zu nehmen. Mit seinem Einverständnis öffne ich also den Briefumschlag und überfliege das Schreiben.

Nun hatte ich allerdings ein Problem: Wie rechnet man gegenüber einem Mandanten ab, dessen vermeintliche Rechtsstreitigkeit sich soeben in Luft aufgelöst hat?

In dem Schreiben hatte die Versicherung nämlich auf die vormals geltend gemachten Ansprüche verzichtet.

5 Kommentare:

  1. Mit der Beratungsgebühr für den Rat, genau nichts zu unternehmen und in Zukunft seine Post zu öffnen!

    Und wie rechne ich diesen Rat nun ab? ;-)

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  2. Vielen Dank,

    allerdings gehöre ich zu den Menschen, die Skrupel haben, aus solchen Situationen noch Kapital schlagen zu wollen.

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  3. Die Tatsache, dass dieser Mandant Sie schon früher mit mehreren Mandaten beehrt hat, die ggf. für ihn zwar umsonst aber nicht kostenlos waren, lässt doch den Schluss zu, dass er Sie auch in Zukunft wieder damit beehren wird. Dies um so eher, wenn Sie ihm diesen (lebesnahen) Rat, empfangene Briefe auch zu öffnen und zu lesen, ausnahmsweise einmal kostenlos gegeben haben.

    Betrachten Sie den Aufwand als Ihre "Vorabinvestition" in neue Mandate

    meint sekino

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  4. Vielleicht hat ja Ihr Kollege, der einen früheren Fall bearbeitet hat, einen Tip.

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