Donnerstag, Februar 09, 2012

Eine funktionierende Ehe in Auflösung

Von einvernehmlichen Ehescheidungen ist viel zu lesen, von den fortwirkenden Treue- und Beistandsverpflichtungen über den Zeitpunkt der Ehescheidung hinaus auch.

Heute hatte ich mal wieder eine Begebenheit, die selbst den Familienrechtler wieder an das Gute im Menschen glauben lässt.

Ich vertrete den Ehemann in seiner Scheidungssache. Zur ersten Besprechung waren beide erschienen. Nach kurzer Diskussion im Wartezimmer unter Hinweis auf das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, habe ich ihn in mein Besprechungszimmer gebeten, mir die wesentlichen Dinge notiert und anschließend mit seinem Einverständnis sie als "Gegnerin" zur weiteren Besprechung des Vorgehens dazu gebeten.

Tatsächlich planen beide, sich in allem Frieden still und leise scheiden zu lassen.

Nun kamen die Fragebögen zum Versorgungsausgleich, die ich ihm unter Hinweis auf die richterliche Frist zur Rücksendung übermittelt habe.

Rechtzeitig vor Ablauf der Frist erreicht mich eine e-mail von ihr, die mir mitteilt, dass mein Mandant noch bis xx.yy im Urlaub sei. Falls ich einen Fristverlängerungsantrag stellen wollte.

Beim Versorgungsausgleich meine ich darauf verzichten zu können. Dennoch empfinde ich dieses Zusammenwirken der Beteiligten im Ehescheidungsverfahren als eine wohltuende Ausnahme.

1 Kommentar:

  1. Nicht dass es dazu führt, dass die Ehe nicht mehr als gescheitert angesehen wird ;)

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