Montag, Februar 20, 2012

Verfassungsfrage ersten Ranges

Das inoffizielle Amt der First Lady könnte die gelehrten Geister bemühen.

Denn der aussichtsreichste Kandidat zur Wahl des Bundespräsidenten, Herr Gauck, lebt seit Mitte der 90er Jahren von seiner Ehefrau getrennt, ist allerdings nicht geschieden.

Die Frau an seiner Seite ist seine Lebensgefährtin, mehr nicht.

Darf eine wilde Ehefrau First Lady werden?


3 Kommentare:

  1. Ist das nicht seine Privatsache?

    Wir haben nur einen Bundespräsidenten, keine Bundespräsidentenfamilie.

    AntwortenLöschen
  2. Vom Grundsatz her, JA.

    Aber um die Funktion der First Lady wurde ja auch ein Bohei gemacht. Nach dieser Konstellation profitiert Frau Gauck als Ehefrau. Sie ist beihilfeberechtigt, sie hat Anspruch auf Ehegattenleistungen, Unterhalt und Versorgungsausgleich werden von den Amtsbezügen als Bundespräsident tangiert.

    Hiervon hätte die Lebensgefährtin gar nichts, obwohl ihr die Repräsentationsaufgaben zufallen???

    AntwortenLöschen
  3. Soll die LG denn für Repräsentation bezahlt werden?

    AntwortenLöschen