Donnerstag, Februar 09, 2012

Wer haftet bei Eis und Schnee - Mitverschulden

Im ZDF Morgenmagazin habe ich gerade einen nicht schlecht gemachten Beitrag zu Räum- und Streupflichten, Verkehrssicherungspflichten und Haftung bei deren Verletzung gesehen. War alles richtig, was dort gesagt wurde.

Zur Illustration wurde aber eine Szene gezeigt, bei der eine elegant gekleidete Dame auf hochhackigen Stiefeln über einen mit einer dicke Schneedecke bedeckten Gehweg trippelte und sich redlich bemühte das Gleichgewicht zu halten. Im Anschluss folgten Ausführungen des Justiziars des Bundes der Versicherer, wonach ein Anlieger bei Verletzung der Räumpflicht in der Haftung stehe, wenn ein Passant auf dem nicht geräumten Gehweg zu Fall käme.

Gerade die oben beschriebene Szene sollte das Bildungsfernsehen doch einmal zum Anlass nehmen auch den stiefmütterlich behandelten Aspekt des Mitverschuldens zu behandeln.

Wer bei Eiseskälte und Schneeglätte unvorsichtig das Haus verlässt oder seine Kleidung einschließlich des Schuhwerkes nicht der Witterung anpasst, muss sich im Falle eines Falles ein Verschulden gegen sich selbst (Mitverschulden) zurechnen lassen und bleibt am Ende auf einem hohen Anteil seines Schadens hängen.

Die Benutzung von Highheels bei Schneetreiben mag ja den ästhetischen Ansprüchen vollauf genügen. Einen sicheren Halt kann diese Fußbekleidung hingegen nicht bieten.

1 Kommentar:

  1. Ich neige eher nicht dazu die öff-rechtl. Programme in den Morgen- und Mittagsstunden als für die Bildung tauglich zu bezeichnen. Zugegeben bedienen sich diese Sender wenigstens der mithilfe von kompetenten "Experten" um Beiträge zu erstellen. Das dies trotzdem des öfteren zu einseitigen Ergebnissen führt illustriert Ihr Artikel sehr schön.

    Sehr Empfehlenswert in diesem Zusammenhang und zum Fremdschämen ist auf Kabel 1 - "K1 Abenteuer Leben" -Rubrik "Paragraphen-Schlupfloch" http://www.kabeleins.de/tv/abenteuer-leben/paragraphen-schlupfloch - dort wurde dieses Thema kürzlich im wahrsten Sinne des Wortes breitgetreten. Das Schlimme daran ist: Die Leute glauben es auch noch ungefragt und meinen bei einem Beratungsgespräch dort gewonnene Erkenntnisse zum Besten geben zu können. Diese Bauernschläue gipfelte in der Aussage meines Mandaten, dass ich doch bitte die o.g. Sendung schauen solle um meine rechtliche Auffassung zu korrigieren. (Herr Palandt würde sich gewiss im Grabe umdrehen)

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