Dienstag, März 20, 2012

Gewissensfrage

Wir kennen alle die Parodie der Regenbogenpresse "Die schnellsten Informationen aus erster Hand - BILD sprach mit der Leiche", wir kennen auch die Auswüchse, der Anwaltsdichte aus der US-amerikanischen Rechtspraxis, wo mit beinharten Methoden um Mandate gerungen wird.

Heute fuhr ich auf dem Weg zum Büro an einer Tankstelle vorbei. Ein Lieferwagen stand auf der Zufahrt. Beim Näherkommen sah ich ein Fahrrad, dann zwei Männer im Firmenoverall, die sich um eine bereits halb aufgerichtete Radfahrerin kümmerten. Ich meine auch gesehen zu haben, dass die Dame am Kopf oder aus der Nase blutete.

Trotz meiner Zusatzqualifikation als Fachanwalt für Familienrecht bin ich verkehrsrechtlichen Mandaten gegenüber keineswegs abgeneigt. Daher lief beim Anblick der Szene fast automatisch eine Prüfung der - möglichen - Rechtslage ab. Gewiss hätte ich rechts ranfahren und vorzugsweise der Fahrradfahrerin meine Visitenkarte überreichen können.

Mein Gewissen hingegen hat mich davon abgehalten. Ein Anwalt war in dieser Situation mit Sicherheit das letzte, was der verletzten Frau gefehlt hat. Einmal ganz davon abgesehen, dass sie wahlweise entweder gar keinen klaren Gedanken hätte fassen können oder eine Mandatierung mangels  wegen *) vorübergehender Störung der Geschäftsfähigkeit ohnehin schwebend unwirksam wäre. *) Danke an den Kommentator #1

3 Kommentare:

  1. ..."oder eine Mandatierung >>mangels<< vorübergehender Störung der Geschäftsfähigkeit ohnehin schwebend unwirksam wäre."

    Interessant formuliert: demnach können nur vorübergehend Gestörte bei Ihnen wirksam Mandant werden? Oder wie jetzt???

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  2. http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43b.html

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  3. Regelmäßig Dienstags gehe ich in immer in die drei großen Leipziger Krankenhäuser (Unfallchirurgie) und klappere die Intensivstationen ab. Beim Führen der Hand auf der Vollmacht bin ich auch gern behilflich.

    Jeden Morgen studierte ich erstmal die Todesanzeigen in der Lokalpresse. Wenn da steht "plötzlich und unerwartet" ist es ein fremdverschuldeter Unfall oder ein grober ärztlicher Kunstfehler. Danach dann die Hausbesuche bei den Anhörigen, dass muss schnell gehen, bevor die Kollegen da sind.

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