Dienstag, März 06, 2012

Glosse: Gemeinsames Sorgerecht nichtverheirateter Eltern

Der Koalitionsausschuss (Vorsicht bei Ausschussware!) hat getagt und stolz Ergebnisse verkündet. Nach dem EGMR hat im Juli 2010 auch das Bundesverfassungsgericht § 1626a BGB für verfassungswidrig erklärt.
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
Die Koalition hat sich nun darauf verständigt, wie das umzusetzen sei.  Die Union wollte unbedingt daran festhalten, dass ledige Väter Sorgerecht nur auf besonderen Antrag erhalten. Die FDP hätte hingegen das Sorgerecht am liebsten automatisch gewährt. Man einigte sich auf den Kompromiss eines stark beschleunigten Verfahrens. Quelle

Und schon werden Bedenken laut, wie gemein. Denn die Kindeswohlprüfung bleibt weder dem Vater noch dem Gericht erspart, wenn sich die Mutter in Zukunft weigern sollte, einem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen. Kindschaftssachen sind Offizialverfahren. Das Gericht muss im zumutbaren Rahmen die Entscheidungsgrundlagen selbst ermitteln. In der Praxis tauschen die beteiligten Eltern schon von sich aus die erheblichen Argumente aus. Denn einem Rabenvater oder einer Rabenmutter will man den eigenen Nachwuchs nicht gerne anvertrauen.

Hört, hört, rufen nun die Verfechter des gender mainstreamings, die emanzipierten Väter, die Männer-und Frauen-sind -gleich-Politiker. Der Vater soll Klimmzüge veranstalten müssen, um ein Recht zu erstreiten, welches die Mutter qua Geburtsrecht hat? Willkommen im Mittelalter, das passt nicht in unsere aufgeklärte Gesellschaft.

Unsere aufgeklärte Gesellschaft? Da war doch etwas mit den Bienchen und den Blümchen. Zum Zeugungsakt gehören zwei Menschen unterschiedlichen (!) Geschlechts, selbst die Natur besteht also auf grundsätzlichen Unterschieden zwischen Mann und Frau. Die einen sind von Mutter Natur aus so ausgestattet, dass sie rein theoretisch jeden Tag mehrere Kinder zeugen können, und das mehrere Jahre lang.

Die anderen können sich jeden Monat nur in einem gewissen Zeitraum der Fortpflanzung widmen und benötigen für einen erfolgreichen Herstellungsakt mehrere Monate, was die Lebensproduktion doch sehr einschränkt.

Während sich nun also das Männchen theoretisch von Blümchen zu Blümchen schwingt, erbringen die Weibchen viele Opfer um irgendwann einen lebenden Nachwuchs zur Welt zu bringen. So will es die Natur eben.

Ob nun jemand schon darüber nachgedacht hat, dass diese Leistung schon für sich genommen ein Beleg dafür ist, dass die Mutter willens und geeignet ist, die elterliche Sorge auszuüben? Keine Ahnung. Ich würde das jedenfalls gelten lassen.

Beim Vater hingegen müssen noch andere Dinge hinzutreten. Es fängt schon damit an, dass seine Vaterschaft im Dunkeln liegt, diesselbe Gewissheit wie bei der Mutter kann es jedenfalls nicht geben.

Seine Rolle beim Heranreifenlassen des Kindes ist eher untergeordneter Natur, zumindest ist sie grundsätzlich verzichtbar, auch wenn nicht verkannt werden darf, dass ein fürsorglicher Vater durch seine Zuwendungen Mutter und Kind den Prozess der Fortpflanzung sehr erleichtern kann, sowohl seelisch wie materiell. Um diese Väteraspiranten geht es aber selten in den Streitfällen.

Kurz und gut. Wie soll das Gericht nun in die Lage versetzt sein, im Wege einer Eilentscheidung zu prüfen, ob eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl dient, oder nicht. Von der Papierform her, stellen sich die das Sorgerecht begehrenden Väter zumeist blendend dar. Und die Mutter soll vom Wochenbett geschwächt ihre Gedanken sammeln und Tatsachen vortragen, wieso, weshalb, warum es besser wäre, den vermeintlichen Musterknaben von der elterlichen Sorge fern zu halten?

Das sollte sich die Politik in aller Ruhe nochmals überlegen.




9 Kommentare:

  1. Selten so einen Unsinn gelesen - RA Munzinger versucht witzig zu sein und landet in peinlichen 50er Jahre Weisheiten. Ich empfehle einen Blick über Ihren Tellerrand in´s europäische Ausland ... vielleicht Frankreich, Finnland, Norwegen, Schweden oder einfach in alle europäischen Länder. Was werden Sie dort entdecken? richtig - gemeinsames Sorgerecht der Unverheirateten Paare - seit Dekaden so geregelt. In einigen Ländern (z.B. Norwegen) in Verbindung mit einem Wechselmodell welches den Kindern anscheinend auch nicht wirklich schadet. Wäre hier undenkbar - die heilige deutsche Mutterkuh würde ja etwas von Ihrer Einzigartigkeit verlieren. Na denn, auf die Leistung der Deutschen Mutter .. und die Deutschen Blümchen und so weiter...
    lg Oslo68

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  2. @ Anonym
    Modern ist für mich kein Synonym von gelungen oder vernünftig. Ich bleibe bei meiner konservativen Haltung.

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  3. Habe ich etwas von Modern geschrieben? Ich würde es eher pragmatisch nennen. Die "konservative Haltung" hat in Ihrem Fall offensichtlich etwas von Konserve - und das ist mir definitiv zu eng in der heutigen Lebensrealität. Würde man Ihrer Einstellung Recht geben wird Deutschland leider aussterben - oder zumindest nicht mehr von Deutschen bewohnt. Welcher denkende Mann soll denn bei der Risikolage im Trennungsfall hier noch Vater werden? Und die Wahrscheinlichkeit einer Trennung mit Kindern liegt bei ca. 50%. Recht anschaulich der Vergleich der europäischen Geburtenraten:
    http://wko.at/statistik/eu/europa-geburtenrate.pdf
    Man beachte BRD vs. Frankreich/Schweden
    viele Grüße, Oslo68

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  4. @ Anonym
    Sie verkennen, dass auch in Deutschland in funktionierenden Beziehungen die gemeinsame elterliche Sorge die Regel ist, mit oder ohne Trauschein.

    Wenn es auf der Paarebene nicht klappt, soll es plötzlich auf der Elternebene ohne Reibungsverluste (zu Lasten der Kinder) funktionieren? Wohl kaum.

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  5. Herr Munzinger, sollen wir beide mal lachen? Sie sind doch Anwalt und sollten die Realitäten bei Gericht kennen. Eine unfaire Gesetzgebung verleitet zu unfairem Handeln. Ansonsten hätten der EuGh für Menschenrechte und das BVG sicherlich keinen Handlungsbedarf seit dem Fall Zaunegger gesehen. Wenn dem so wäre wie Sie schreiben würden das sicher auch einige andere Staaten so sehen. Der Schwerpunkt sind tatsächlich die Kinder - und die profitieren davon wenn sie 2 starke Eltern haben. Die Kinder sollten nicht in die alleinige Abhängigkeit der Gluckenmutter (gerade für Jungen) geraten, die noch ihren Frust aus der gescheiterten Beziehung am Expartner abarbeiten muss. Noch mal ein wenig Faktenmaterial für Sie:
    http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=1120
    viele Grüße, Oslo68

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  6. Dem Herrn Anonym oder der Frau anonym ist vollumfänglich Recht zu geben.
    In Deutschland genügt es derzeit, wenn die Kindesmutter mit dem Vater nicht kommuniziert umd dem Vater dauerhaft das Sorgerecht zu verweigern. Was der Nichtwille der Mutter mit Kindeswohlgefährdung zu tun hat ist mehr als fraglich. Die derzeit noch gültige Gesetzgebenung basiert auf das Rechtssystem des 3. Reiches - mit dem damaligem Ziel das die Mütter wohlbehüdet sind um möglichst viele Kinder für die Kriegsmaschinerie großzuziehen.
    Das nahezu alle anderen europäischen Länder ein Sorgerecht haben was die Väter zu 50% als Teil eines Kindes anerkennt, demnach mit EU-Recht konform ist (was unser Recht eben nicht ist) und der Kinderrechtskonvention entspricht (was unser derzeitiges Recht ebenfalls nicht tut) lässt erschreckende Rückschlüße zu. Mehr noch: Im Ausland gehört einem Kind beide Eltern - jeweils zu 50%. Torbediert das ein Elternteil geht das zu seinen Lasten - egal ob Mutter oder Vater (z.B. Wegzug).
    Wir reden hier nicht von schlimmen Einzelfällen wie Väter oder Mütter die ihre Kidner schlagen oder mißbrauchen.
    Ganz klare Regelung: Beide Eltern bekommen mit Geburt ihres Kindes das Sorgerecht. Mißbraucht es ein Elternteil bzw. ist er/sie nicht geeigent es auszuüben wird es dem/derjenigen entzogen. Und nicht diese unwürtige Art und Weise wie derzeit das ein Vater um alles kämpfen muss - und die Mutter einfach keien Kommunikation herstellen will wodruch der Vater tun und lassen kann was er will: es ändert sich nichts für sein Kind und ihn. Das entlastet die Familiengerichte udn gibt dann die Möglichkeit mit mehr Zeit den Focus auf die wirklichen Probleme zu lenken.

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  7. Dürfen sie haben - selbstverständlich.
    Sie sind aber offensichtlich kein Vater eine Kindes dem sie ihre Vaterliebe zuteil lassen wollen - und von ihr Frau frisch zur Geburt getrennt.
    Ich konnte mich bis vor kurzem auch nicht in so eine Lage hineinveretzen - leider bin nun selbst von dem deutschen Einzelweg a la 3. Reich was das Sorgerecht und das Umgangsrecht angeht betroffen.
    In erster Linie leider die Kidner darunter - in 2. Linie nicht nur die Väter sondern auch die Mütter die irgendwann erklären müssen warum ihr Vater keine Rolle in deren Leben gespielt hat.

    Was mir etwas Mut macht ist das immer mehr Väter, Mütetr, Männer und Frauen sowie auch Anwälte und Richter eine Kindeswohlgerechte Rechtssprechung anstreben - so wie bewährt in fast ganz Europa.

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    1. Von der Wortwahl des Kommentators Ronny distanziere ich mich ausdrücklich.


      Sorry, wer so argumentiert muss sich nicht wundern ständig an irgendwelche Wände zu rennen!

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