Freitag, Mai 04, 2012

Friedolin

In einem Verfahren ereignen sich seltsame Dinge. Die Gegenseite schickt -netterweise- einen Schriftsatz vorab per Telefax; dieser Schriftsatz trägt das Datum 30.04.2012.

Heute geht eine Verfügung des Gerichts ein, auf den gleichlautenden Schriftsatz, der im Original beigefügt wurde, binnen 1 Woche zu erwidern. Das Original trägt das Datum 02.03.2012.

In einer kleinen Diskussion mit dem Sekretariat weise ich darauf hin, dass das Datum auf dem Schriftsatz keine Rolle spielt, außer zur Bestimmung worauf erwidert werden soll. Ob der nun Schriftsatz vom 02.03.2012 heißt oder Friedolin, ist nun wirklich egal. Hauptsache ist, dass alle Beteiligten wissen, worum es geht und worauf sich die Ausführungen beziehen.

Sollte sich in einem anderen Rechtsstreit erneut das Problem divergierender Datierungen stellen, werde ich meinen Schriftsatz wie folgt beginnen:

.. nehme ich Bezug auf den Schriftsatz vom ....., der vorab per Telefax vom .... mit Datierung vom .... übermittelt wurde, nachstehend Friedolin genannt

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