Mittwoch, Juni 27, 2012

Der Mord ohne Leiche

Ich betreue derzeit ein Strafverfahren in der II. Instanz, bei dem ich gute Erfolgsaussichten für die Mandantschaft sehe.

Es geht nicht um Mord oder Totschlag, sondern um Diebstahl und Unterschlagung.

Nach den bisherigen Ermittlungen ist weder stichhaltig erwiesen, dass der vermeintlich Geschädigte tatsächlich einen größeren Betrag an Bargeld in der Wohnung hatte noch, dass nur die Angeklagten als Täter in Frage kommen. Von der angeblichen Beute fehlt ebenfalls jede Spur.

Das hatte das Schöffengericht aber nicht gehindert, die Angeklagten zu verurteilen. Die Indizienkette, die das Gericht herangezogen hat, lässt sich nach meiner Einschätzung zwanglos mit der Einlassung der Angeklagten in Deckung bringen.

Das nenne ich mal ein dankbares Mandat.

2 Kommentare:

  1. Auch bei einem "Mord ohne Leiche" - ist ein Berufungsstrafverfahren nach erstinstanzlicher Verurteilung wirklich etwas für einen Rechtsanwalt mit den (nach eigenen Angaben) Tätigkeitsschwerpunkten "Familien- u. Erbrecht, Forderungseinzug/Inkasso, Miet- und Pachtrecht, (allg.)
    Vertragsrecht, Verkehrsunfallrecht"?

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  2. Ja, denn das bedeutet nicht, dass ich vom Strafrecht überhaupt keine Ahnung habe. Ich hätte große Lust, das erstinstanzliche Urteil als Hausaufgabe einem 4. Semester für den großen Strafrechtsschein vorzulegen. Aufgabenstellung: Prüfen Sie die Revisionsaussichten!

    Das Urteil ist eine Aneinanderreihung von Mutmaßungen und Spekulationen.

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