Dienstag, September 04, 2012

Kinderwagen darf im Flur bleiben

Das Landgericht Mannheim hat ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt, wonach eine Wohnungseigentümerin einer WEG keinen Anspruch auf Entfernung eines Kinderwagens aus dem Treppenhaus gegen ein zur Miete wohnendes Ehepaar hat. Quelle: Morgenweb.de

Grundsätzlich begrüße ich die Entscheidung. Ich frage mich allerdings, ob diese Entscheidung ebenso ausgefallen wäre, wenn es kurz zuvor in Mannheim gebrannt hätte und die Feuerwehr durch im Flur abgestellte Gegenstände bei den Löscharbeiten behindert worden wäre...

3 Kommentare:

  1. Es geht hierbei nicht um die Behinderung der Feuerwehr, sondern darum, dass fliehende Hausbewohner im verrauchten Flus nichts sehen, über den Kinderwagen stolpern und dann übereiander stolpern und sich dabei schwer verletzen können.

    Kinderwagen und andere Gegenständen sind tödliche Fallen in Fluchtwegen ....

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  2. Was eine bescheuerte und wenig hilfreiche Darstellung des Urteils...von der Kommentierung, wenn man sie überhaupt so nennen kann mal ganz abgesehen!

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    1. Mit wenig hilfreich meinen Sie doch sicher den verlinkten Artikel?

      Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein vernünftiger Richter argumentiert, weil die Familie grundgesetzlich geschützt sei, müsse ein Kinderwagen im Flur stehen dürfen. (Mit der Argumentation müssten auch nachts Schulranzen, tagsüber Kinderbetten im Flur erlaubt sein, um den geringen Wohnraum optimal zu nutzen).

      Brandschutzrichtlinien sind meines Wissens Ländersache. Als ich vor etwa einem Jahr aus gegebenem Anlass mich mit den hier geltenden Vorschriften beschäftigt habe, war mir schnell sehr klar, dass für Kinderwagen im Flur ein sehr geringer Spielraum ist. Die Mindestbreite des Fluchtwegs ist einzuhalten - bei grosszügigen Treppenpodesten sicher möglich. Auch darf von dem abgestellten Gegenstand keine weitere Brandgefahr ausgehen, denn in Treppenhäusern wie in allen Fluchtwegen dürfen feuergefährliche Gegenstände nicht aufbewahrt werden. Das ist sicher diskutierbar, besonders bei Aufbewahrung von Textilien im Kinderwagen. Schließlich gibt es in manchen Häusern von der WEG gesetzte Hausordnungen, die oft solche Themen wie Nutzung des Treppenraums bearbeiten.

      Lieber Gastgeber - können Sie das Urteil vielleicht direkt verlinken und / oder darstellen, warum Sie die Entscheidung grundsätzlich begrüßen? Ich habe den Verdacht, dass Sie grundsätzlich Gängelung bekämpfen möchten, aber dem berechtigten Brandschutz doch auch nicht ganz gleichgültig gegenüberstehen können.

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