Donnerstag, Februar 07, 2013

Finanzhilfen für Gesundheitsfonds sollen gekürzt werden

Der Gesundheitsfonds ist und bleibt eine Schnapsidee der Gr0K0*, also der schwarz-roten Bundesregierung, die unser Land zwischen 2005 und 2009 verwalten durfte.

Alle Geldströme im Gesundheitswesen vom kleinsten Bach bis zum größten Fluss werden im Stausee namens  Gesundheitsfonds vereinigt, um von dort an die Leistungserbringer ausbezahlt zu werden. Die kranken Kassen braucht man eigentlich nur noch als Inkassostellen für die Sozialversichungsbeiträge.

Nun machen die Krankenkassen Überschüsse, bzw. der Gesundheitsfonds hat mehr Einnahmen als Ausgaben. Das kommt dem Bundesfinanzminister sehr gelegen, er möchte zur Sanierung des Staatshaushalts den Bundeszuschuss um einige Milliarden Euro kürzen, so etwa tagesschau.de

Dank der genialen Erfindung des Gesundheitsfonds sind die Zahlungsströme nicht mehr transparent, somit kann nicht mehr nachvollzogen werden, welche Kostenträger mit ihren Geldern auskommen und welche Leistungen defizitär betrieben werden.

Denn aus dem Gesundheitsfonds werden ja nicht nur Leistungen bezahlt, die an Beitragszahler erbracht werden, sondern die Leistungen an alle gesetzlich Versicherten. Dazu zählen nun auch Ehegatten und Kinder im rahmen der beitragsfreien Familienversicherung, Geringverdiener, Arbeitssuchende, und sonstige Personen, die einen Anspruch auf Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung haben.

Hier hat der Bund in der Vergangenheit durch pauschale Zuzahlungen an die Krankenversicherungsträger dafür gesorgt, dass der Charakter der zweckgebundenen BEITRÄGE zur Krankenversicherung soweit gewahrt bleibt, dass zwischen dem Beitrag und dem Anspruch auf Leistung noch ein hinreichender Kausalzusammenhang verblieben ist, da bei der Finanzierung von Leistungsansprüchen von defizitär Versicherten Personen, die meines Erachtens nicht Aufgabe der Regel-Beitragszahler ist, auf die Zuschüsse aus Steuermitteln verwiesen werden konnte.

Streicht der Bund nun seine Zuschüsse, finanzieren also die Beitragszahler immer mehr Leistungen, die nicht von Ihnen, sondern von den Mitversicherten und mitfinanzierten Personengruppen abgerufen werden. Der Übergang vom Krankenversicherungsbeitrag, dem ein konkreter Leistungsanspruch gegenüber steht zur Krankenversicherungssteuer, die im allgemeinen Topf landet (Gesundheitsfonds), wird unschärfer.

Was passiert, wenn nur bestimmte Gruppen Gelder aufbringen, mit denen Aufgaben finanziert werden, die eigentlich im Allgemeininteresse erbracht werden, kann unter anderem bei Entscheidungen des BVerfG zum Kohlepfennig oder der bayerischen Feuerwehrpflichtabgabe nachgelesen werden. Diese Abgaben wurden als verfassungswidrig eingestuft.

Dadurch, dass sich der Bund aus der Finanzierung des Gesundheitswesens zurückziehen will, soweit es Leistungen der gesetzlich Versicherten betrifft, erhält die Konstruktion des Gesundheitsfonds eine bedenkliche Änderung, die meines Erachtens verfassungsrechtlich nicht mehr haltbar erscheint.

*man beachte die Doppelnull für Union und SPD

1 Kommentar:

  1. Ob verfassungswidrig oder nicht, spielt nicht immer eine grosse Rolle - siehe Wahlrecht. Wobei ich mir irgendwie schon wünsche, dass das Gesundheitssystem einen Relaunch bekommt - die Malaise mit der Zweiklassenmedizin finde ich moralisch fragwürdig, egal wie verfassungsmässig, das muss ja nicht immer zusammenfallen.

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