Dienstag, April 09, 2013

Keine Läuse, dafür eine Wanze

Für einen Vater habe ich das recht auf Umgang mit dem knapp 7-jährigen Sohn geltend gemacht.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung wurde seitens Gericht, Jugendamt und eigener Anwältin und unserer Seite eindringlich auf die Mutter eingeredet, wie wichtig der persönliche Kontakt zwischen Vater und Sohn für dessen seelische Entwicklung sei.

Nach einigem Zögern konnte sich die Mutter zu einer Umgangsvereinbarung durchringen, wobei zunächst ein begleiteter Umgang stattfinden sollte.

Vor einigen Tagen fand tatsächlich der erste Umgang nach vielen, vielen Monaten statt. Der Sohnemann gab sich seltsam reserviert. Erst nachdem die Dame von der Familienhilfe ein im Überwachungsmodus aktiviertes Handy aus der Jackentasche des Kindes gezogen hatte und dieses ausschaltete, taute der Junge auf und konnte unbefangen mit seinem Vater spielen.

Das letzte Wort scheint in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen zu sein.

6 Kommentare:

  1. Was ist denn ein "Überwachungsmodus" und was wird da aufgenommen/übertragen? Haben das alle Handys (bzw. nur/auch Smartphones)?

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  2. Rufnummer wählen, Verbindung aufbauen und eingeschaltet in die Tasche stecken. Mutter hört dann mit. So lese ich das. Das geht mit jedem Handy.

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  3. meine anmerkung: man muss sich vor strunzdummen menschen erst dann wirklich fürchten, wenn sie (glauben) etwas zu sagen (zu) haben...

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  4. Zusätzlich kann die Mutter das "Gespräch" sogar auf ihrem Handy aufnehmen, um (unverwertbare) Beweise für das potentielle Fehlverhalten des Vaters zu haben.

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  5. ist so ein Verhalten nicht (mit ein) Grund genug um das Sorgerecht anzuzweifeln? Wer das eigene Kind als "Waffe" gegen den Vater benutzt zeigt sich unfähig zum Wohle des Kindes zu handeln.

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  6. @ Kand.inSky: wie ich oben schon schrieb: "Das letzte Wort scheint in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen zu sein." Man muss nicht immer alles klar und deutlich aussprechen.

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