Mittwoch, Mai 15, 2013

Alle schreiben über den NSU-Prozess, ich auch

Das Procedere verfolge ich nicht. Mir war klar, dass es zwischen Gericht und Verteidigung zunächst einige Scharmützel geben würde, also lassen wir die Damen und Herren mal ihre Arbeit machen und ich schaue mir das Ergebnis an. Etwas anderes bleibt mir auch gar nicht übrig, da ich mangels Aktenkenntnis den Teufel tun werde, irgendwelche voreilige juristische Wertungen abzugeben.

Zum Thema Saalgröße und Umfang der Beteiligten möchte ich mich äußern. Es soll der Vorschlag unterbreitet worden sein, den Prozess von München nach Bonn in das ehemalige Bundestagsgebäude zu verlegen, nun ja. Einmal gelächelt, weiter.

Andererseits bei den Stichworten Saalgröße, Zahl der darin befindlichen Personen, Schutz der Menschenwürde, persönliche Unversehrtheit und zumutbare Arbeitsbedingungen, erscheint die Forderung nach einer Verlegung nicht abwegig.

Es gibt detaillierte Vorschriften und Richtlinien wieviel Kubikmeter Frischluft pro Person für diverse Räumlichkeiten vorzusehen sind, da Menschen beim Atmen bekanntlich Sauerstoff verbrauchen und Kohlenstoffdioxid und andere Stoffe an die Außenluft abgeben. Ab 1000 ppm CO2 pro Kubikmeter Raumluft ist eine zumutbare Grenze, die konzentriertes Arbeiten noch möglich sein lässt, überschritten.

Bereits dieser Aspekt sollte es gebieten, den Prozess in einem Raum stattfinden zu lassen, der über die nötige Größe verfügt und den erforderlichen Luftaustausch gewährleistet. Denn zumindest Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidiger, Dolmetscher, Nebenklagevertreter sollen im konzentrierten Dauerarbeitseinsatz sein. Auch Zeugen sollten bei ihrer Aussage gedanklich frisch bei der Sache sein und nicht wegen dicker Luft Erinnerungsschwächen aufweisen.

Wie auch zu lesen ist, können sich die Verfahrensbeteiligten durch die gedrängte räumliche Enge förmlich gegenseitig in die Karten (sprich Laptops) schauen und ein vertrauliches Wort zwischen Angeklagten und Verteidigung soll ebenfalls kaum möglich sein.

Das erscheinen mir stichhaltige Argumente zu sein, entweder die Zahl der im Raum befindlichen Personen zu begrenzen, z.B. durch Abtrennung einzelner Sachverhaltskomplexe oder der Forderung nach einem größeren Veranstaltungsort doch nachzugeben.

4 Kommentare:

  1. Man muss ja nicht gleich eine weite Reise antreten, denn es wird sich wohl auch in München und Umgebung ein geeigneter Raum finden lassen...

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  2. Das Olympiastadion steht ja fast das ganze Jahr leer. Man könnte dann sogar die Fans der Angeklagten und die der Nebenkläger räumlich trennen.

    Man müßte nur im Mittelkreis eine Wand aufbauen. Damit man das Kreuz aufhängen kann.

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  3. Das Frischluftproblem wäre damit in der Tat gelöst

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  4. Und um das Essen der Journalisten müsste auch nicht gestritten werden, da man im Stadion die Wurstbuden aufmachen könnte. Die Würstchen liefert Uli Hoeneß....

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