Freitag, Mai 24, 2013

Blödheit getarnt als Sturheit

Auf dem Weg zwischen Parkplatz und Kanzlei komme ich an einer größeren Baustelle vorbei. Ich wollte gerade meinen gewohnten Weg gehen, als mich ein junger Mann mit Bauarbeiter-Helm sehr freundlich darum bat, nicht über die Straße zu gehen, sondern einen Bogen um die Baustelle zu machen.

Etwa in 5 Metern Höhe und nur ca. 2 m vom Gehweg entfernt waren Arbeiter mit Presslufthämmern damit beschäftigt der Außenmauer eines Backsteingebäudes zu Leibe zu rücken. Ein einzelner Mauerstein aus dieser Höhe hätte- gut gezielt - meine Karriere als Kopfarbeiter beenden können. Daher bin ich der Aufforderung nur zu gerne gefolgt.

Kurz nach mir sprach mein potentieller Lebensretter eine ältere Dame an und bat auch diese darum die Straßenseite zu wechseln.

Die aber streckte nur den Arm aus, bedeutete damit wohin sie wolle, nämlich geradeaus, und ging ungerührt am Bauzaun mit den dröhnenden Abbruchhämmern in luftiger Höhe entlang.

"Herr, lass Hirn regnen", dachte ich in dem Moment jedenfalls nicht. Ich dachte eher an etwas Kompakteres...

6 Kommentare:

  1. Ob die ältere Dame in der Lage war, die, von der nicht zureichend gesichert und abgesperrten Baustelle, ausgehende Gefahr zu beurteilen?

    Jedenfalls genügt der Bauherr seinen Verkehrssicherungspflichten nicht dadurch, dass ein halbherzig agierender Bauarbeiter Passanten freundlich bittet, einen Bogen um die Baustelle zu machen.

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  2. Ich finde Schilder und Zäune nicht unbedingt überzeugender als die Warnung eines Menschen, der mir in Fleisch und Blut gegenüber steht.

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  3. So war mein Kommentar auch nicht gemeint. Ich wollte vielmehr darauf hinaus, dass der Verkehrssicherungspflichtige dafür zu sorgen hat, dass gar nicht erst die Möglichkeit besteht, in den Gefahrbereich zu gelangen. Dies erfordert indes die weiträumige Absperrung der Baustelle, oftmals in den öffentlichen Verkehrsraum hinein. Dies stellt idR eine Sondernutzung der Straße (resp. des Gehwegs) dar, welche Kosten verursacht, weshalb in der Praxis gerne auf ausreichend große Absperrungen verzichtet wird. Wenn denn - aus Sicht - des Bauleiters Gefahr droht, schickt man eben einen Arbeiter auf die Straße, der eine Warnung ausgibt. Wer die - warum auch immer - mißachtet, ist es halt selbst Schuld. Gleichgültig, ob er überhaupt in der Lage ist, die Warnung zu verstehen. Kleine Kinder, Senioren, Personen die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, der (auch in der Wirklichkeit gar nicht so seltene) unerkannt - jedenfalls nicht offensichtlich - Geisteskranke.

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  4. Ich gebe letzterem Kommentar Recht, und würde ergänzen: Wenn der Arbeiter auf die Toilette muss, durch etwas anderes oder jemand anderen abgelenkt wird... dann war es das mit der Verkehrssicherung.

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  5. Wer nicht im Stande ist, sich allein und sicher zu bewegen, sollte nicht allein auf die Straße gehen. Das Problem gibt es ja nicht nur bei Baustellen - hier und da sollen ja auch Autos fahren.

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  6. Ob jemand der bauleitung meinen blog liest? Jedenfalls fand ich heute morgen die Baustelle ordentlich gesichert vor. Der Bauzaun war auf dem Gehweg bis an den Straßenrand vorgezogen und ausreichend Schilder waren auch vorhanden.

    Was fehlte war die freundliche Ansprache von Mensch zu Mensch...

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