Montag, August 05, 2013

Aus der Reihe: Schriftsätze, die so nie die Kanzlei verlassen werden I

An
Lieblingsgericht


Az:

In der Gebührenklage
Ich / Exmandant

beantrage ich hiermit, die Frist zur Stellungnahme auf die Klageerwiderung vom .. .. .... um ein Lichtjahr zu verlängern.

Begründung:

Der Beklagte bestreitet den Unterzeichner jemals mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt zu haben, obwohl mit der Klageschrift neben der am .. .. .... erteilten Vollmacht auch sämtliche Schriftsätze vorgelegt wurden, die im Namen des Beklagten gefertigt wurden.

Offensichtlich befindet sich der Unterzeichner somit in einem Paralleluniversum. Bis die Störung des Raum-Zeit-Kontinuums behoben wurde, kann daher nicht sinnvoll repliziert werden.

Der Unterzeichner möchte sich jedoch bei dieser Gelegenheit für die anregende Lektüre bedanken.

Am 4. Mai bin ich bei Ihnen. (May the 4th be with you)

PCM



4 Kommentare:

  1. Ihnen hilft nur noch ein Wurmloch. Fragen Sie einen Rechtspfleger danach. Manch einer trägt es im Kopf.

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  2. Die Verlängerung einer Frist um Meter, Kilometer oder Lichtjahre zu beantragen, erscheint nicht besonders sinnvoll ...

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  3. Natürlich würde so ein Schriftsatz nicht die Kanzlei verlassen, ein Lichtjahr ist auch ein Längenmaß und kein Zeitmaß ;-)

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  4. und ich dachte die Idioten dieser Welt treffen sich immer bei uns... . Schön, dass auch andere Kollegen unter Mandantenparanoia leiden. Einen Gruss an alle netten Mandanten, die keine Idioten sind...

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