Mittwoch, September 11, 2013

So deutlich habe ich das selten gelesen

Aus einem Schreiben einer OWi-Behörde:

Da wir auf die Aussagen von POM XY und PK TZ vom Polizeirevier Lawandorder vertrauen, werden wir die Akte nun gem. § 69 OWiG an die StA zur weiteren Entscheidung über den Einspruch vorlegen.

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