Dienstag, November 12, 2013

Wie doch die Schilderungen auseinander gehen

In einer Kindschaftssache vertrete ich den Vater. Das Jugendamt wollte vor der mündlichen Verhandlung Kontakt mit ihm aufnehmen. So weit, so unstreitig.

Gleich nach dem Telefonat mit dem Jugendamtsmitarbeiter informierte mich mein Mandant.
Der sagte sinngemäß, der Jugendamtsmitarbeiter habe ihn gefragt, was er mit seinem Antrag erreichen wolle, worauf mein Mandant ihn gefragt habe, ob ihn das Jugendamt unterstützen wolle. Nachdem der Mitarbeiter dies verneint habe, erklärte mein Mandant, dass dann eine Unterhaltung für ihn keinen Sinn mache, schließlich habe er ja einen Anwalt.

Inzwischen liegt die Stellungnahme des Jugendamts ebenfalls vor. Darin steht lediglich, dass mein Mandant nicht zu einem Gespräch bereit gewesen sei.

Leider habe ich zahlreiche Fälle, in denen sich die Jugendämter bereits positioniert haben, ohne zuvor mit den Beteiligten gesprochen zu haben. Das ist keine Hilfe, sondern schlicht ein Skandal, weil der Stellungnahme der Jugendämter vor Gericht immerhin noch eine große Bedeutung beigemessen wird.

2 Kommentare:

  1. Ich finde, das Jugendamt hat richtig gehandelt. Und es ist überhaupt nicht ersichtlich, dass der Mitarbeiter bereits positioniert war!!! Es geht nicht darum, dem Vater zu helfen. Dem Jugendamt geht es darum, dem Kind zu helfen. Und die Frage nach dem Ziel des Antrages ist doch durchaus berechtigt - nämlich um abzuschätzen, welche die tatsächlichen Beweggründe sind. Und offensichtilich wollte das Jugendamt mit dem Vater sprechen - nicht, wie Sie es hier darstellen. Und genau das ist doch das Problem, dass viel zu viele Eltern und ihre Anwälte auf sich schauen, anstatt auf die Kinder. Und DAS ist der eigentliche Skandal!!!

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  2. das ist aber völliger Blödsinn was du hier von dir gibst das Jugendamt steht nämlich auch in der Pflicht Eltern zu helfen wenn ein derartiger Antrag auf Unterstützung der Eltern genau wie der Anträge auf Hilfe für Kinder und Jugendliche nach zu kommen. Der Vater ist hier im Recht wenn ihn ein Mitarbeiter des Jugendamtes aus nicht ersichtlichen Gründen auf seinen Antrag auf Hilfe für sich und sein Kind bittet. Ihr wisst in den meisten Fällen nicht dass die Jugendämter gerne Eltern übel nach reden ihre elterliche Sorge nicht nach zu kommen und das auf Grund solcher haltlosen Beschuldigungen von Dritten die das Umfeld der Kinder und deren Eltern noch nicht mal kennen, Der Vater hat hier ganz korrekt gehandelt er nahm sich einen Anwalt deswegen weil das Jugendamt ihn unterstellt nicht interessiert zu sein an einer Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Ich würde meinen Kommentar dazu nicht abgeben wenn ich nicht auch in genau der gleichen Lage wäre. Den Stellungnahmen vom Jugendamt wird von Gerichten mehr Bedeutung beigemessen nur das ist Falsch. Das was das Jugendamt macht gegenüber den hilfesuchenden Vaters,ist unterlassene Hilfeleistung. Jugendämter warten erst drauf bis eine schlimme Straftat am Hilfesuchenden und dessen Kind begangen wird. Das ist ein Skandal und sollte von Gerichten und deren Richtern zur Verurteilung von Jugendamtsmitarbeitern führen und das ganz schnell.

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