Donnerstag, Juni 12, 2014

ÖRAG = Öfter Rechtsanwälte Am Grummeln

Mandant bezieht Grundsicherung.
Sozialamt bewilligt für weitere 6 Monate.
Ab November 2014 soll Wohnungsmiete nicht mehr in voller Höhe übernommen werden.
RS-Vertrag besteht seit 2012.
Erstmaliger Antrag auf Grundsicherung 2011


Was macht die ÖRAG?*

Sie lehnt Deckungszusage ab, weil Willenserklärung, die zum Rechtsverstoß geführt habe, (Antrag auf Grundsicherung) vorvertraglich sei.

Seid ihr noch zu retten?

Also, ich schreibe langsam, damit ihr das auch mitbekommt:
Wenn ein Mandant 2005 einen Arbeitsvertrag abschließt, sich 2007 einen Rechtschutzversicherungsvertrag bei Euch andrehen lässt, 2014 gekündigt wird, dann seht ihr wohl den Schadensfall auch bereits im Abschluss des Arbeitsvertrages?

Dann kann man wohl nur den Versicherten raten, sich schnellstmöglich einen Versicherer zu suchen, dessen Personal auch Ahnung von dem hat, was es tut.

* Kotzgrün

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