Dienstag, August 12, 2014

Eine schelmische Abrechnung

Mandant ist beihilfeberechtigter Privatpatient. 70% der Aufwendungen für Gesundheitsfürsorge sind dem Grunde nach über die Beihilfe gedeckt und 30 % über eine private Krankenversicherung.

Der Mandant wird im Krankenhaus stationär behandelt. Er wird in einem Einzelzimmer untergebracht.
Das Krankenhaus holt sich eine Leistungszusage bei der PKV ein.

Diese teilt dem Mandanten später schriftlich mit, dass eine Leistungszusage hinsichtlich des geforderten Zimmerzuschlags nicht erfolgen könne.

Was macht das Krankenhaus?

Es rechnet die Leistungen ab.
(war ja klar)

Und zwar in der Form, dass alle Positionen in der Rechnung erscheinen
(wer hätte das gedacht?)

und

quotal der Anteil der Beihilfe (70%) als Endbetrag ausgewiesen wird.
(und???)
Lediglich beim Zimmerzuschlag beläuft sich der Endbetrag auf

100 %
(diese Schelme)

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