tag:blogger.com,1999:blog-16014384.post1068636306062685653..comments2023-05-06T17:04:25.502+02:00Comments on Panorama: Keine Rechtswahl getroffenRA Munzingerhttp://www.blogger.com/profile/07254907276990316607noreply@blogger.comBlogger4125tag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-11036137862738217122012-04-25T10:59:28.642+02:002012-04-25T10:59:28.642+02:00Ohne weitere Kenntnissse des japanischen IPR würde...Ohne weitere Kenntnissse des japanischen IPR würde ich doch vermuten, dass die kollisionsrechtlichen Regelungen auch auf die spezifische Leistung bzw. die engste Verbindung abstellen. <br />Diese wäre vom Anwalt in Deutschland zu erbringen = deutsches Sachrecht ist anwendbar.Jurastudentnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-49453048391257264742012-04-25T00:43:10.782+02:002012-04-25T00:43:10.782+02:00Ist das irgendwo in diesem Sinn geregelt oder komm...Ist das irgendwo in diesem Sinn geregelt oder kommt es nur darauf an, auf welche "Idee" der Anwalt kommt?<br /><br />Und: Ist das wirklich eine Frage des Kanzleisitzes? Wäre das vielleicht anders, wenn Sie in einer an Japaner gerichteten Publikation in japanischer Sprache und unter Hinweis auf Ihre eigenen Kenntnisse der japanischen Sprache und Rechtsordnung geworben hätten, und wenn Sie ein auf Japanisch verfasstes Vollmachtsformular verwendet hätten?Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-47030900140340027112012-04-24T17:36:43.741+02:002012-04-24T17:36:43.741+02:00Letzteres.
Wenn heute ein Japaner in meine in Deu...Letzteres.<br /><br />Wenn heute ein Japaner in meine in Deutschland befindliche Kanzlei kommt und mich damit beauftragt, ihn gegenüber einem deutschen Unternehmen zu vertreten, käme ich sicher nicht auf die Idee, einen Vertrag auf der Basis japanischen Rechts abzuschließen.RA Munzingerhttps://www.blogger.com/profile/07254907276990316607noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-88171151581429109282012-04-24T16:40:46.233+02:002012-04-24T16:40:46.233+02:00Was bedeutet die Aussage, "im Ausland" g...Was bedeutet die Aussage, "im Ausland" gelte kein deutsches Recht? Heißt das, dass es sich gar nicht um eine IPR-Frage handelt, oder dass ohne explizite Rechtswahl immer das Heimatrecht des Anwalts gilt?Anonymousnoreply@blogger.com