tag:blogger.com,1999:blog-16014384.post3230315007403116025..comments2023-05-06T17:04:25.502+02:00Comments on Panorama: Beratungshilfe - requiescas in pacemRA Munzingerhttp://www.blogger.com/profile/07254907276990316607noreply@blogger.comBlogger10125tag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-45001783411885831172007-05-23T14:14:00.000+02:002007-05-23T14:14:00.000+02:00Das JA ist nicht nur zumutbar, sondern stets auch ...Das JA ist nicht nur zumutbar, sondern stets auch in besonderem Umfang geeignet. So steht es in jeder Kommentierung und in unzähligen Entscheidungen.<BR/><BR/>Sicherlich nicht beneidenswert, wenn man gearbeitet hat und dann das Geld nicht erhält. Andererseits geht die nachträgliche Antragstellung stets auf das Risiko des Rechtsanwaltes. Bestes Bsp: Kommentar Feuerich/Braun zu § 49a BRAO!<BR/>Zum Glück für die Anwälte - die diese für sie denkbar schlechte Regelung ausdrücklich wollten - sit angedacht, die nachträgliche Astellung abzuschaffen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-85816506184987606852007-05-23T12:24:00.000+02:002007-05-23T12:24:00.000+02:00Rechtspflegerforum Ein Service !<A HREF="http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=16368" REL="nofollow">Rechtspflegerforum</A> <BR/><BR/>Ein Service !RA Munzingerhttps://www.blogger.com/profile/07254907276990316607noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-86065001218648836442007-05-23T12:19:00.000+02:002007-05-23T12:19:00.000+02:00@ Kirksvej Vielen Dank für den Hinweis. Leider kan...@ Kirksvej <BR/><BR/>Vielen Dank für den Hinweis. Leider kann ich dort keine Stellung nehmen. Daher hier folgendes:<BR/><BR/>Ich habe vor den Rechtspflegern und ihrer Arbeit Respekt. Nicht jede Formulierung hier sollte persönlich genommen werden. <BR/>(schwarzer Dreck unter den Fingernägeln...) Leider sind die BerH-Gebühren jämmerlich gegenüber den Regelanwaltsgebühren...<BR/><BR/>Der Rechtspfleger hat tatsächlich auch auf das JA verwiesen. Ob die rechtliche Vertretung bei der Unterhaltsanpassung noch eine Beistandsleistung im Sinne des KJHG ist, halte ich für fraglich.RA Munzingerhttps://www.blogger.com/profile/07254907276990316607noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-60851630062044557052007-05-23T09:26:00.000+02:002007-05-23T09:26:00.000+02:00siehe zu diesem Blogbeitrag auchhttp://www.rechtsp...siehe zu diesem Blogbeitrag auch<BR/>http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=16368Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-26024096000621370692007-05-22T22:36:00.000+02:002007-05-22T22:36:00.000+02:00@ StefanWelcher Mandant geht erst zum Amtsgericht ...@ Stefan<BR/><BR/>Welcher Mandant geht erst zum Amtsgericht und lässt sich einen Beratungshilfeschein geben und geht dann damit zum Anwalt ?<BR/><BR/>So sollte es vielleicht sein....<BR/><BR/>Ich rede von den Fällen, in denen bereits eine qualifizierte Tätigkeit und Beratung erfolgt ist und in denen der Rechtspfleger den Schein verweigert.RA Munzingerhttps://www.blogger.com/profile/07254907276990316607noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-30969167531308932892007-05-22T19:26:00.000+02:002007-05-22T19:26:00.000+02:00Zum einen sind die Rechtspfleger sicherlich nicht ...Zum einen sind die Rechtspfleger sicherlich nicht die Hüter des Staatsschatzes. Zum anderen sollte der Autor mal einen Blick ins Gesetz werfen. Beratungshilfe scheidet schon allein deshalb aus, da bei mj Kindern in aller regel in Unterhaltsfragen der Verweis an das Jugendamt zu tätigen ist. SWo ist das Gesetz schlichtweg aufgebaut. Subsidiär. Und da die RAE - wie sie selbst sagen - die Beratungshilfe ungerne machen, da aufwendig und unwirtschatlich, sollten Sie den Rechtspflegern dankbar sein, dass diese die Voraussetzung intensiv prüfen und an andere Stellen verweisen. Damit ist dann dem R geholfen ( der es ja angeblich nicht machen will ) und dem Bürger, der eine entsprechende Hilfe bekommt.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-4314395162514763452007-05-21T21:46:00.000+02:002007-05-21T21:46:00.000+02:001. Es ist umstritten, ob ein Prozesskostenvorschus...1. Es ist umstritten, ob ein Prozesskostenvorschuss überhaupt in Raten erbracht werden muss. Schliesslich ist der PKV eine Unterhaltsleistung, bei der die Leistungsfähigkeit des Schuldners Anspruchsvoraussetzung ist.<BR/><BR/>2. Es ist umstritten, ob die Bedürftigkeit des Antragstellers (der Beratungshilfe) durch die lediglich mögliche (aber ungewisse) Realisierung von Forderungen beseitigt werden kann, wozu auch der Anspruch auf PKV zählt. Zumal, wenn PKV-Schuldner und Anspruchsgegner identisch sind.<BR/><BR/>Den Verweis auf PKV würde ich mir bieten lassen, wenn sich der Hauptanspruch gegen eine dritte Partei richten würde.<BR/><BR/>M.E. liegt kein gesetzlicher Webfehler vor, sondern eine Rechtsversagung durch die Kostenbeamten.RA Munzingerhttps://www.blogger.com/profile/07254907276990316607noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-65772142412760839042007-05-21T20:27:00.000+02:002007-05-21T20:27:00.000+02:00Sprachlich lasse ich das gelten.Wer mit der Beratu...Sprachlich lasse ich das gelten.<BR/><BR/>Wer mit der Beratungshilfe auf du und du ist, sollte dann aber nicht dem Rechtspfleger vorwerfen, was allenfalls ein Webfehler des Gesetzes ist.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-65028456746406017862007-05-21T18:58:00.000+02:002007-05-21T18:58:00.000+02:00Manche Leute sind mit der Beratungshilfe auf DU un...Manche Leute sind mit der Beratungshilfe auf DU und Du!RA Munzingerhttps://www.blogger.com/profile/07254907276990316607noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-33360242095730038922007-05-21T18:20:00.000+02:002007-05-21T18:20:00.000+02:00"Requiescas" - welche Sprache soll das sein? (La..."Requiescas" - welche Sprache soll das sein? (Latein ist es jedenfalls nicht.)Anonymousnoreply@blogger.com