tag:blogger.com,1999:blog-16014384.post3891173209758796529..comments2023-05-06T17:04:25.502+02:00Comments on Panorama: Zum MäusemelkenRA Munzingerhttp://www.blogger.com/profile/07254907276990316607noreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-22827714470452374432009-07-30T22:48:23.134+02:002009-07-30T22:48:23.134+02:00Mir scheint, wenn der Zustellauftrag erteilt werde...Mir scheint, wenn der Zustellauftrag erteilt werden konnte, dass die e.V. erlassen und dann Widerspruch dagegen eingelegt wurde. Vollziehung ist durch Zustellung eingetreten. Daher war die Rücknahme wohl sinnvoll.personaldebattehttp://personaldebatte.wordpress.com/noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-76896572711152773162009-07-30T17:10:16.999+02:002009-07-30T17:10:16.999+02:00"musste ich den Antrag auf Erlass einer einst..."musste ich den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wieder zurücknehmen" - Wozu der Stress? Einfach nicht vollziehen und gut is'.RA JMhttp://ra-melchior.blog.de/noreply@blogger.com