tag:blogger.com,1999:blog-16014384.post4484833704775767931..comments2023-05-06T17:04:25.502+02:00Comments on Panorama: Problem oder Scheinproblem ?RA Munzingerhttp://www.blogger.com/profile/07254907276990316607noreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-73610296898185932482009-06-10T18:32:55.195+02:002009-06-10T18:32:55.195+02:00Wie ist Geschäftsfahrzeuge hier zu verstehen?
Also...Wie ist Geschäftsfahrzeuge hier zu verstehen?<br />Also, das vermutete Problem stellt sich nicht, solange der Käufer Unternehmer ist. Denn § 309 BGB ist ja gem. § 310 BGB nicht auf Unternehmer anwendbar.<br />Einem Verbraucher gegenüber würde ich aber die Klausel auf jeden Fall für unwirksam betrachten, schon wegen § 475 II BGB. Denn sie <b>kann</b> zumindest zu einer unzulässigen Verkürzung der Mängelgewährleistung führen, und wegen des Verbotes der geltungserhaltenden Reduktion ist sie dann wohl insgesamt unwirksam und es bleibt bei der zweijährigen Verjährung nach § 438 I Nr. 3 BGBwstellnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-28254649834352445222009-06-10T17:09:24.058+02:002009-06-10T17:09:24.058+02:00Wohl nur dann ein Problem, wenn das Fahrzeug mehr ...Wohl nur dann ein Problem, wenn das Fahrzeug mehr als ein Jahr auf Halde gestanden hat - dann wohl für den Verwender. <br /><br />Asonsten dürften "Vorführ- oder Geschäftsfahrzeuge" gebrauchte Sachen sein, für welche die Gewährleistungsfrist zulässigerweise verkürzt werden darf.RA JMhttp://ra-melchior.blog.de/noreply@blogger.com