tag:blogger.com,1999:blog-16014384.post6524191757228308708..comments2023-05-06T17:04:25.502+02:00Comments on Panorama: Wenn der Gesetzgeber aus Richtern Hellseher machen willRA Munzingerhttp://www.blogger.com/profile/07254907276990316607noreply@blogger.comBlogger5125tag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-48658651259658004282012-09-24T00:30:31.752+02:002012-09-24T00:30:31.752+02:00Sehr hübsch, wenn aus Richtern auch gleich Lebens....Sehr hübsch, wenn aus Richtern auch gleich Lebens. und Gesundheitsberater werden. Kriegen die dann Rabatt beim Kieser-Trainig?Pinar Akyürek-Röscheisenhttp://www.familienrechtsblog.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-72281399976735444232012-09-22T16:41:22.852+02:002012-09-22T16:41:22.852+02:00Ich kann Ihnen nicht ganz folgen. Es geht nicht um...Ich kann Ihnen nicht ganz folgen. Es geht nicht um Hellseherei, sondern darum, wie sich die Situation _zum Zeitpunkt der Scheidung_ darstellt. Alles andere wäre unbillig gegenüber dem Unterhaltpflichtigen, der dann quasi "Unterhalt auf Verdacht" zahlen müsste.<br /><br />Im übrigen sehe ich nicht, dass sich das Urteil von 2007 und die Feststellungen der Rentenversicherung von 2010 zwangsläufig widersprechen. Vielleicht ist die Dame ja einfach nicht dem Rat des Richters gefolgt und hat, statt gegen ihre gesundheitlichen Probleme anzugehen, diese immer weiter "gepflegt", bis wirklich nichts mehr zu machen war?<br /><br />Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-17917944346287077372012-09-22T11:47:52.013+02:002012-09-22T11:47:52.013+02:00Tja, Anonym ...
sog. "Kiesertraining" h...Tja, Anonym ...<br /><br />sog. "Kiesertraining" hilft also gegen degenerative Erkrankungen. Nun gut, wenn das Gericht das meint, muß es ja stimmen.Matthiashttps://www.blogger.com/profile/06935321726438852079noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-61737130324566652782012-09-21T23:54:15.266+02:002012-09-21T23:54:15.266+02:00Sie haben das Prinzip nicht verstanden, das ist nä...Sie haben das Prinzip nicht verstanden, das ist nämlich genau andersherum: Wer Geld haben will (= die damalige Antragsgegnerin), muss Tatsachen vortragen, die die Prognose der dauernden Unterhaltsbedürftigkeit = Erwerbsunfähigkeit rechtfertigen.<br /><br />Wenn es bereits 2007 Tatsachen gab, die auf eine krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit schließen lassen, dann hätte die damalige Antragsgegnerin diese vortragen müssen. <br /><br />Wenn der damalige Anwalt das unterlassen hat (bzw. sich darauf beschränkt hat, allgemein Rückenbeschwerden geltend zu machen), war es kein Fehler des Gerichts, davon auszugehen, dass Arbeitsfähigkeit gegeben bzw. herstellbar ist.<br /><br />Da man die Unterhaltsentscheidung abändern kann, wenn sich die Prognose als falsch erweist, tritt auch kein Nachteil mit Ewigkeitswert ein.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-16014384.post-23776974531960554142012-09-21T18:26:55.881+02:002012-09-21T18:26:55.881+02:00Sind da nicht irgendwie die Jahreszahlen durcheina...Sind da nicht irgendwie die Jahreszahlen durcheinander? Wie soll man 2007 wissen, was 2010 passiert?Anonymousnoreply@blogger.com