In einem meiner Lieblingsbücher mit Stilblüten aus Behördenschreiben steht u.a. ein Vermerk:
Die Zeugin hat am 12.02.1975 entbunden. Sie kann neu geladen werden.
Heute erreicht mich ein Schreiben einer Kollegin, in welchem es - so weit hier von Interesse - heißt:
Zudem erwartet die Unterzeichnete im ... 2012 ein Kind, so dass die weitere Vertretung bereits aus diesem Grund nur eingeschränkt möglich wäre.
Die Mandantschaft hat bereits Herrn Rechtsanwalt Munzinger mit der weiteren anwaltlichen Vertretung beauftragt, so dass ihr durch die Entbindung der Unterzeichneten kein Nachteil entsteht.
Keine falsche Bescheidenheit, Herr Rechtsanwalt Munzinger, ich lerne gerne und nach meinen Erlebnissen, die auf www.dirtycop.de zu lesen sind, muss ich auch wieder lachen lernen. Danke.
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