Freitag, Juli 03, 2009

Was will die Staatsanwaltschaft eigentlich?

Nun erhalte ich zum wiederholten Male innerhalb weniger Wochen ein Schreiben der Vollstreckungsabteilung einer Staatsanwaltschaft mit dem vielsagenden Text:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

anliegendes Schriftstück wird Ihnen zur Kenntnisnahme übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung


Die Anlage besteht aus einer rechtskräftigen Entscheidung, durch die die Mandantschaft zur Zahlung eines Geldbetrages verdonnert wird.

Ich nehme das ja gerne zur Kenntnis. Könnte man die Botschaft nicht langsam im Klartext niederschreiben, dass ich sie auch verstehe.

Die Entscheidung ist rechtskräftig; die Staatsanwaltschaft ist also ebenfalls einverstanden; dann schreibt das doch bitte.

Der Mandant wurde zu einer Zahlung verdonnert, die Vollstreckungsabteilung erwartet demnächst einen Zahlungseingang. Ist es denn unzumutbar zu schreiben:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

anliegendem Schriftstück können Sie entnehmen, dass auch die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel eingelegt hat. Ihr Mandant wird gebeten, den festgesetzten Betrag in Höhe xx,yy € bis zum tt.mm.jjjj unter dem Kassenzeichen ahsdgkjhefdgreuihj/00 bis zum tt.mm.jjjj auf das Konto 3216800 der LOK bei Bad Bank BLZ 000 000 00 zu überweisen oder einen Ratenzahlungsantrag zu stellen.

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