Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
die Beauftragung unserer Kanzlei ist ein Vertrauensbeweis in die Qualität unserer Arbeit und Sie dürfen zu Recht erwarten, dass wir uns mit vollem Einsatz für die Wahrung ihrer Interessen einsetzen werden. Im Gegenzug dürfen wir von ihnen erwarten, dass Sie unsere Tätigkeit entsprechend den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Bedingungen angemessen honorieren werden und unsere Gebührenansprüche zeitnah ausgleichen werden.
Soweit Sie einen Rechtschutzversicherungsvertrag abgeschlossen haben, müssen wir Sie aus gegebenen Anlass darauf hinweisen, dass wir entgegen früheren Gepflogenheiten eine direkte Kontaktaufnahme mit ihrem Versicherungsunternehmen nur noch gegen eine aus dem Streitwert unserer Gebührenforderung im Ausgangsmandat abzuleitende Gebühr übernehmen können, die in jedem Falle von Ihnen zu tragen ist. Die Gründe hierfür liegen ausschließlich auf Seiten der Versicherer.
Einerseits vereinbaren die Rechtschutzversicherer in zunehmenden Maße Verträge mit erheblichen Selbstbehalten, die von Ihnen als Versicherungsnehmer zu tragen sind. Ferner gibt es die unterschiedlichsten versicherbaren Risiken, so dass es uns nicht möglich ist in jedem Falle bereits bei Mandatsübernahme abzuschätzen, ob und in welchem Umfange das Mandat überhaupt in den Anwendungsbereich ihrer Rechtschutzversicherung fällt.
Schließlich ist es mittlerweile leider kein Einzelfall mehr, dass die Rechtschutzversicherer auch bei eindeutig begründeten Gebührenforderungen eigenmächtige Kürzungen vornehmen.
Hierdurch hat sich der Aufwand in unserer Kanzlei bei der Geltendmachung unserer Gebühren in unzumutbarer Weise erhöht, so dass wir nunmehr dazu übergegangen sind unsere Gebührenforderungen einschließlich der gesetzlich zulässigen Vorschüsse ausschließlich gegenüber Ihnen als unserem direkten Vertragspartner geltend zu machen. Um Ihnen die Erstattung unserer Kosten gegenüber ihrer Versicherung zu erleichtern, werden wir Ihnen von jeder Kostennote unentgeltlich eine Mehrfertigung zur Einreichung bei ihrer Versicherung zur Verfügung stellen.
Nur durch das oben beschriebene Vorgehen, werden wir uns auch künftig mit ganzer Kraft der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte widmen können.
Die Kanzlei ihres Vertrauens
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Der vorstehende Text wird für paste & copy (oder copy & paste ) ausdrücklich freigegeben.
Verfasser: RA Philipp C. Munzinger, Schwetzingen
Nicht, daß der Mandant zwecks Überzeugung seiner Versicherung zur Zahlung der aufgelaufenen Anwaltskosten noch einen Anwalt braucht, so daß er zwecks Überzeugung der Versicherung zur Zahlung dessen Gebühren einen Anwalt beauftragen muß, dessen Kosten die Versicherung nur übernimmt, wenn der Mandant einen Anwalt einschaltet, ...
AntwortenLöschenKlingt nach 'ner Guten Idee™.
... und da ist sie wieder, die schöne „Mehrfertigung"! Kopie oder Abschrift wäre kürzer + verständlicher.
AntwortenLöschenP.S.: Wie wäre es zur Information der Mandantschaft mit einem kurzen Hinweis auf das RSV-Blog? ;-)
AntwortenLöschenwerden wir Ihnen von jeder Kostennote unentgeltlich eine Mehrfertigung zur Einreichung bei ihrer Versicherung zur Verfügung stellen.
AntwortenLöschenWas für ein außerordentlich großzügiger Service!
Mein Hausarzt macht das übrigens auch. Aber da ist es nur ein schnödes Duplikat un das ist bestimmt wesentlich billiger. ;-)
dann, liebe Leute, schreibt doch eure eigenen Mustertexte. Da könnt ihr die Mehrfertigungen nach Lust und Laune bezeichnen, als Kopien, Duplikate, Durchschläge, Zweitschriften, Abschriften, Durchschriften, Schmähschriften, oder Belegexemplar.
AntwortenLöschenJa, es war immer schon bedeutend einfacher an einem bestehenden Werk herumzukritteln als es zu erschaffen.
(Wenn ich wüsste, wie man hier einen Smiley setzt, würde ich es tun)
Ja, es war immer schon bedeutend einfacher an einem bestehenden Werk herumzukritteln als es zu erschaffen.
AntwortenLöschenStärker als die "Mehrfertigung" würde mir als Mandant der Hinweis zu denken geben, dass diese unentgeltlich ist.
Nix für ungut, aber bei einem Betrag von 3-5 Cent für eine Druckseite würde ich mir da schon überlegen, was wohl die Prioritäten des Anwalts sind.
Stellen Sie sich vor, Sie kommen in ein Restaurant und auf der Speisekarte steht, dass zu jedem Menue kostenfrei eine Serviette gereicht wird.
(Wenn ich wüsste, wie man hier einen Smiley setzt, würde ich es tun)
Doppelpunkt, Minuszeichen, Klammer zu. :-)
"(Wenn ich wüsste, wie man hier einen Smiley setzt, würde ich es tun)"
AntwortenLöschen:) geht immer!
MfkG aus K
Oho, das Werk hat den Weg sogar ins "lawblog" gefunden, nicht schlecht ;)
AntwortenLöschenWas mir noch nicht so klar ist, ist das Frustabbau (siehe Label) oder wird das konsequent so umgesetzt.
Prima, dass sich ein Dienstleister so offen gibt (um das schöne Neusprech "outen" zu vermeiden). Immerhin weiß ich dann schon, wen ich nicht beauftragen werde, wenn ich auf fremdes Expertenwissen zurückgreifen muss. Schließlich gehöre auch ich zu den Kassenpatienten der Juristerei und kann in einem Streitfall auch leider keine Erbtante zum Ableben bringen, wenn sich seine Durchlaucht mit der Ortskrankenkasse meiner Verunsicherung uneins ist. Zusätzliche Rechtsstreitigkeiten mit Anwalt und/oder Versicherung, die dann de facto erst recht nicht gedeckt sein dürften, möchte man sich dann nicht auch noch aufhalsen.
AntwortenLöschenÜbrigens: meine Belegexemplare, Durchschriften usw. sind immer kostenlos, was ich aber nicht eigens betone, wenn ich einen Auftrag annehme. Meine Kunden gehen völlig zu Recht [sic!] davon aus. Sie sehen mich als Dienstleister. So verstehe ich mich auch.
Lieber renitenter Laie,
AntwortenLöschenden Vertrag mit ihrer Rechtschutz haben SIE geschlossen, nicht meine Durchlaucht. Warum soll ich auf einmal den Stress und das Risiko tragen, ob MEINE Leistungen von IHRER Versicherung auch getragen werden ?
Ohne jetzt jemanden zu nahe treten zu wollen:
AntwortenLöschenEine Rechtsschutz in Hintergrund ist in 80 % der Fälle ein problemloser Segen. Sich wegen der anderen 20 % einen rechtsschutzversicherten Mandanten zu vergraulen, würde sich zumindest bei mir nicht rechnen.
Ich gehöre allerdings auch zu den Deppen, die (kleinere) Beratungen kostenlos durchführen, Geschäftsgebühren bei geringerer Schwierigkeit tatsächlich auch unter 1,3 berechnen und sich schon auf die Zeiten der Zulässigkeit von Erfolgshonoraren freuen.
Lieber RA Munzinger,
AntwortenLöschenda haben Sie völlig Recht. Das Risiko sollen Sie auch gar nicht übernehmen. IMHO sollten Sie jedoch - das sehe ich als Ihre Aufgabe als juristischer Dienstleister - einen gangbaren Weg aufzeigen, anstatt Ihren Mandanten mit diesem versicherungsrechtlichen Problem allein zu lassen. Schließlich kommt er gerade deswegen zu Ihnen, weil er in rechtlichen Dingen nicht bewandert ist. Die wenigsten Mandanten sind Staatsanwälte, Betriebswirte oder Versicherungsfachwirte.
Der juristische Experte sind Sie.
Als solcher kennen Sie das Procedere der Versicherungen, können die Risiken abschätzen und diese Ihrem Mandanten - einschließlich des Kostenrahmens - konkret benennen. Dann kann er sich entscheiden, ob er das Mandat zu Ihren Bedingungen erteilt. So hat das meine RAin bei mir gemacht, und damit konnte ich was anfangen.
Verlässliche und gut kommunizierte Information schafft Vertrauen - ein Brief des eigenen Anwalts, der sich liest wie der Haftungsausschluss eines Großkonzerns, mag juristisch sauber sein, schafft dieses Vertrauen aber nicht. Für mich ein klarer Fall von gelungener, aber nicht geglückter Kommunikation.
@ Renitenter Laie
AntwortenLöschenZunächst mal vielen Dank für ihre Antworten, die mir wertvolle Hinweise liefern, was ich besser machen könnte, bzw. wie ich es nicht machen sollte.
Als Label trägt der Beitrag "Frustabbau"- und dies nicht umsonst.
Die Einholung der Deckungszusage ist eigentlich kein hoher Aufwand, meistens reicht eine Kopie (!) von Anspruchsschreiben und/oder der Erwiderung. Auch gehört dies zu einer von vielen Mandanten als selbstverständlich betrachteten Serviceleistung der Kanzlei.
Wie weit geht diese Anspruchshaltung ?
Ein Vermieter hat mehrere Objekte, einige sind versichert, andere nicht. Der Anwalt legt im Vertrauen auf Rechtschutz schon mal los, der Mandant hatte "vergessen" ein neues Mietobjekt seiner Versicherung zu melden.
Es werden Schadenersatz- und Unterlassensansprüche geltend gemacht, die juristischen Grenzen sind z.T. fließend, die Deckungszusage wird abgelehnt. Wie oft soll ich als Anwalt hin und her schreiben ?
Ein Mandant hat eine Familien-Rechtschutz und will sich scheiden lassen. Familienrecht ist gar nicht versicherbar (bis auf eine Erstberatung); dies ist übrigens ein häufiges Missverständnis.
Oder es kommt jemand in einer Arbeitsrechtssache und hat nur eine Verkehrsrechtschutz-versicherung. Bin ich Hellseher und weiß wer gegen was versichert ist ? Die wenigsten haben außer der Versicherungssnummer auch die Police dabei.
Ein Mandant hat einen Selbstbehalt von 150,00 EUR, verschweigt dies aber bei der Erstbesprechung. Die Rechnung über 120,00 EUR weist er zurück. "Wenn ich das gewusst hätte,wäre ich nicht zu Ihnen gekommen"
Und nun haben sie die Deckungszusage, aber die Versicherung streicht Ihnen die Rechnung zusammen. Wie oft soll ich nun noch korrespondieren ?
Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder und Selbstbehalte werden nicht von der Rechtschutz übernommen. Ich muss nun von zwei Seiten Zahlungseingänge überwachen. Es gehen Kostenerstattungen ein. Auch hierüber muss ich mir den Kopf zerbrechen, wem wieviel zusteht.
Wann ist die kostenlose Servicetätigkeit für SIE zu Ende ?
Seitdem ich einige Mandate hatte, in denen der Schriftverkehr mit der Versicherung umfangreicher war, als die eigentliche Tätigkeit, stelle ich mich verstärkt auf den Standpunkt "Der Mandant ist mein Vertragspartner".
"Wann ist die kostenlose Servicetätigkeit für SIE zu Ende ?"
AntwortenLöschen@RA Munzinger,
diese Frage muss ich mir selber ständig neu beantworten. In Ihrem Berufsfeld kann ich sie gar nicht beantworten, wenn ich nicht mit Gemeinplätzen wie "dann, wenn sich der Aufwand für Sie nicht mehr lohnt" hausieren gehen möchte. Wobei die Antwort ja eigentlich schon in Ihren Beispielen liegt: wenn z.B. Ihrem Mandanten *im Voraus* klar ist, dass er seinen Selbstbehalt selber tragen muss (was eigentlich selbstverständlich, aber nach dem Abschluss der Police vor x Jahren vielleicht in Vergessenheit geraten ist), müssen Sie sich nicht *hinterher* gegen überzogene Wünsche zur Wehr setzen. Es ist sicher nicht immer einfach, krause Vorstellungen im Vorfeld zu erraten, und manchmal kann man sich die Haare über Kunden raufen, der für den Waschmaschinenmonteur locker 80 Stundeneuros hinblättern, aber qualifizierte Beratung für ein kostenloses Gut halten.
Kurz: Knallen Sie beim Erstgespräch die Bedingungen und Kostenrisiken für Ihre Dienstleistungen schonungs- und erbarmungslos, aber möglichst konkret auf den Tisch. Wer das schluckt, wird mit auch Ihrer Dienstleistung zufrieden sein.
Gar nicht beurteilen - weil null Ahnung - kann ich die Frage, warum Rechtsschutzversicherungen Rechnungen kürzen. Dass dies im Eigeninteresse geschieht, liegt auf der Hand, aber auf welcher Grundlage passiert dies jeweils? Sind bestimmte Teilleistungen in den Policen ausgeschlossen? Liegen Ihre Sätze über dem üblichen Sockel? Baut man darauf, dass der Differenzbetrag für Sie/Ihre Mandanten keine Auseinandersetzung lohnt? Gibt es nennenswerte Leistungsunterschiede zwischen den Versicherern? Über Letzteres würde ich gern mal einen Testbericht lesen, etwa im Finanztest. Als Laie muss man sich sonst auf den Makler verlassen...
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
AntwortenLöschengrundsätzlich ist Ihr mit dem hier abgehandelten Schreiben zum Ausdruck gebrachtes Ansinnen nachvollziehbar - Sie möchten sich nicht mit den RSVs der Mandanten herumschlagen und so schnell als möglich Ihr Honorar erhalten.
Dennoch:
Wäre ich Ihr Mandant und erhielte ein solches Schreiben, wären Sie die längste Zeit der Anwalt meines Vertrauens gewesen.
[Ich verfasse diesen Kommentar anonym, da ich keine Notwendigkeit sehe, mich namentlich zu exponieren]
@ Anonym
AntwortenLöschenHier kann ich auch mal laut denken, Gebrauch gemacht von diesem Musterschreiben, habe ich allerdings noch nicht!
Auf der Startseite heißt es, daß Sie die Dinge einfach mögen. Das Schreiben ist allerdings arg verschwurbelt.
AntwortenLöschenMan hätte in der Kurzfassung auch schreiben können: Die Verhandlungen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung macht mir Arbeit, die manchmal (ohne daß ich schuld bin) erfolglos ist. Entweder sie bezahlen die Arbeit extra oder sie müssen sich selbst kümmern.
Bei mir haben sich zwei Praktiken herausgebildet:
AntwortenLöschen1. Zunächst erledige ich die Abwicklung selbst
2. Gibt es ÖÄrger, überlasse ich es dem Versicherungsmakler diesen zu klären (funktuioiert bei einem guten (meinem) Makler meistens hervorragend)
3. Muss ich selber ran, muss es der Mdt. leider bezahlen. Es ist nuumal ein eigener Streit - und meistens kein leichter.