Posts mit dem Label Alltag werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Alltag werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, Juli 29, 2010

Tierische Tücken der Technik

Touch-Screen Kassen sind beliebt und immer weiter auf dem Vormarsch. Ist es doch so einfach: den gewünschten Artikel antippen und fertig.

Doch Vorsicht! Denn nach dem, was ich heute erlebt habe, werde ich jeden Betrag im Geiste mehrfach nachrechnen und jeden Beleg auf Flügel und Fühler hin überprüfen.

Ich war also heute in einem Geschäft und habe dort etwas gekauft. Die Bestellung war an sich abgeschlossen, jedoch wollte ich noch einen Artikel haben, der über ein anderes System abgerechnet werden musste.

Als auch dieser Vorgang abgeschlossen war, wandte sich die Bedienung wieder meinem ursprünglichen Anliegen zu und staunte nach einem kurzem Blick auf den Monitor nicht schlecht. Auf wundersame Art und Weise hatte sich mein Umsatz erheblich erhöht.

Auf den 2. Blick gab es eine ganz einleuchtende Erklärung. Eine gemeine Stubenfliege (musca domestica) hatte in dem Laden Schutz vor dem heran nahenden Regen gesucht und war dabei auch das eine oder andere Mal gegen den Bildschirm geflogen. Jede dieser zarten Berührungen löste einen eigenen Buchungsvorgang aus.

Ich habe selten so gelacht, allerdings gibt mir die Zuverlässigkeit dieses Systems doch zu denken.

Mittwoch, September 23, 2009

Ein Witz

Frau Rütting verlässt die Grünen, weil Frau Künast einen Fisch erschlagen hat.

Den Ausschlag für ihren Austritt bei den Grünen habe ein TV-Auftritt der Fraktionsvorsitzenden Renate Künast im August gegeben. Dort ist nach Angaben der ARD-Sendung zu sehen, wie Künast einen Fisch angelt, ihn vom Haken löst und erschlägt.


Das war die Realität. Und nun der versprochene Witz:

Die Lehrerin trifft Fritzchen beim Angeln am Bach. Er nimmt eine Forelle vom Haken, legt den zappelnden Fisch auf einen Stein und schlägt ihn mit einem Knüppel tot.
Sag mal, Fritzchen, ist das nicht grausam?, fragt die Lehrerin.
Darauf Fritzchen: "Ach, wissen Sie, die Viecher sind es eben nicht anders gewöhnt".

Die Moral: Entweder entscheidet sich die Menschheit dafür, Radikal-Veganer zu werden, oder wir müssen akzeptieren, dass in der Natur das Überleben des einen oft den Tod eines anderen Lebewesen bedingt.

Montag, Juli 21, 2008

Erwischt

Mit meinem PKW bin ich am 25.06.2008 fotographiert worden :=)

Mir wird aber keine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen, sondern ein Abstandsdelikt.

Als Beweismittel ist ein Polizist und der/die/das VIDIT Verkehrskontrollsystem angegeben.

Jetzt fahre ich schon seit Jahren immer schön auf Abstand und kann mich nicht entsinnen einem anderen Verkehrsteilnehmer im Auspuff gehangen zu sein. Rechtsschutz habe ich nicht. Soll ich nun die Akte anfordern oder die Sache unter "blöd gefahren-dumm gelaufen" abhaken ?

P.S: "Ich" bin natürlich nur ein Gast-Autor.

Dienstag, Juli 01, 2008

Die Zombie-Akte

steigt immer und immer wieder aus der Gruft...

Im Jahre 2003 habe ich ein Räumungsurteil hinsichtlich einer Mietwohnung erwirkt. Die Räumungskosten wurden 2005 durch KfB festgesetzt. Der KfB ging bei der Übersendung an die Rechtsschutzversicherung auf dem Postwege verloren, jedenfalls behauptet die Versicherung, nie eine vollstreckbare Ausfertigung erhalten zu haben.

Heute lag auf meinem Schreibtisch die lang ersehnte und von der RS mehrmals angemahnte 2. Vollstreckbare Ausfertigung. Gerade wollte ich einen netten Brief an die RS diktieren, als ich mir sicherheitshalber das Dokument genauer ansah.

Murphy sei Dank, auf der Rückseite war das Zustellungsdatum an die Prozessbevollmächtigten der Gegenseite nicht eingetragen. Titel, Klausel,... eben.

Also wird die untote Akte noch ein weiteres Mal auf meinem Tisch liegen, wenn das Amtsgericht nämlich höchst amtlich das Datum nachgetragen hat und ich diesmal -selbstredend per Einschreiben- die Übersendung an die RS verfügen werde.

Ob ich dann auch einen Exorzisten in die Kanzlei holen werde, steht noch nicht fest.

Dienstag, März 18, 2008

Erst Vergütungsfrage klären, dann beraten - oder ohne Schuss kein Jus

Der Gesetzgeber zwingt den Berufsstand der Anwälte förmlich dazu, über so unangenehme Dinge wie Geld am Anfang der Mandatsbeziehung zu sprechen. Ob dieses einer vertrauensvollen Zusammenarbeit förderlich ist, ist unerheblich. Andererseits sollten gerade Anwälte es besser wissen und sich nicht zu vertrauenselig auf die Zahlungsmoral oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ihrer Mandanten verlassen.

Seit dem 01.07.2006 gibt es nur noch rudimentäre Bestimmungen über die Vergütung einer außergerichtlichen Beratungstätigkeit. Hier muss zwingend eine Vergütungsabrede zwischen Mandant und Rechtsanwalt getroffen werden. Wie dieses in beide Seiten zufriedenstellender Weise geschehen kann, ist spannend.

Vor Ausbreitung der Details lässt sich weder ein Streitwert bestimmen noch der voraussichtliche Umfang der Tätigkeit und die Schwierigkeit der Angelegenheit abschätzen, danach hätte es der Auftraggeber in der Hand, sich auf eine fehlende Verinbarung zu berufen. Also wird man sich nicht am Anfang oder am Ende über das Honorar verständigen, sondern nach Offenlegung der Fakten und vor deren juristischen Bewertung.

Für bedürftige Rechtssuchende gibt es das Beratungshilfegesetz. Die Vergütungssätze sind gesetzlich fixiert, deutlich niedriger als die Regelvergütung, dafür werden sie von der Staatskasse getragen. Allerdings ist hierfür die Ausstellung eines Beratungshilfescheins durch den Rechtspfleger beim Amtsgericht vorgesehen.

Der Antragsteller muss einen schriftlichen Antrag einreichen, seine Bedürftigkeit durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen und der Gegenstand der beabsichtigten Beratung muss vom Beratungshilfegesetz her gedeckt sein. Wird der Beratungshilfeschein erteilt, kann der in Anspruch genommene Rechtsanwalt seine Gebührenansprüche gegenüber der Staatskasse abrechnen und von seinem Mandanten zusätzlich 10,00 Euro Eigenanteil verlangen.

Findet die Beratung vor Erteilung des Beratungshilfescheines statt, geht das Kostenrisiko vollumfänglich auf den Rechtsanwalt über (Rechtspfleger 1989, 290; Schoreit-Dehn § 7 RN.3 BerHG).

Nicht nur, dass Unterlagen zu kopieren sind, wobei angemerkt wird, dass (Kanzleien keine Copy-Shops sind, weil für Kopien kein Geld mehr gefordert werden darf) heutige Hartz IV-Bescheide oft 10 oder mehr Seiten umfassen, Mietverträge gerade im sozialen Wohnungsbau oft 20 oder mehr Seiten umfassen, auch Bedürftigkeit alleine ist noch kein Garant für eine erfolgreiche Antragstellung. Im Zweifel erhält der Anwalt also nicht einmal seine Kopierkosten und leistet noch unentgeltliche Beratungstätigkeit, weil der Staat nicht zahlen will und der Mandant nicht zahlen kann.

Donnerstag, Januar 10, 2008

Der Kaffee schmeckt so seltsam

Ich habe auf meinem Schreibtisch ständig eine Tasse stehen, die ich Ende 2004 anlässlich der Geburt meines Sohnes habe anfertigen lassen. Diese steht also dort seit knapp 3 Jahren.


Daneben habe ich meine Privattasse, die mir zu Beginn meiner Tätigkeit von den Mitarbeitern und Kollegen verehrt wurde, aus der ich sonst meinen Kaffee zu mir nehme. In alter Studentenmanier langt ja die Benutzung einer Tasse pro Tag; ich nehme also nicht jedesmal eine frisch gespülte Tasse aus dem Schrank.


Heute Mittag greife ich in Gedanken versunken zu einer leeren Tasse auf meinem Schreibtisch, gehe zur Kaffeemaschine, fülle diese und trinke sie nach und nach leer.


Erst jetzt fällt mir ein Kratzen im Hals auf und dass ich eine andere Tasse in der Hand halte , als die aus der ich sonst trinke.




Wenigstens wurde die andere Tasse auch mal wieder gespült...

Dienstag, Januar 08, 2008

Musterschreiben an rechtschutzversicherte Mandanten

Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,

die Beauftragung unserer Kanzlei ist ein Vertrauensbeweis in die Qualität unserer Arbeit und Sie dürfen zu Recht erwarten, dass wir uns mit vollem Einsatz für die Wahrung ihrer Interessen einsetzen werden. Im Gegenzug dürfen wir von ihnen erwarten, dass Sie unsere Tätigkeit entsprechend den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Bedingungen angemessen honorieren werden und unsere Gebührenansprüche zeitnah ausgleichen werden.

Soweit Sie einen Rechtschutzversicherungsvertrag abgeschlossen haben, müssen wir Sie aus gegebenen Anlass darauf hinweisen, dass wir entgegen früheren Gepflogenheiten eine direkte Kontaktaufnahme mit ihrem Versicherungsunternehmen nur noch gegen eine aus dem Streitwert unserer Gebührenforderung im Ausgangsmandat abzuleitende Gebühr übernehmen können, die in jedem Falle von Ihnen zu tragen ist. Die Gründe hierfür liegen ausschließlich auf Seiten der Versicherer.
Einerseits vereinbaren die Rechtschutzversicherer in zunehmenden Maße Verträge mit erheblichen Selbstbehalten, die von Ihnen als Versicherungsnehmer zu tragen sind. Ferner gibt es die unterschiedlichsten versicherbaren Risiken, so dass es uns nicht möglich ist in jedem Falle bereits bei Mandatsübernahme abzuschätzen, ob und in welchem Umfange das Mandat überhaupt in den Anwendungsbereich ihrer Rechtschutzversicherung fällt.
Schließlich ist es mittlerweile leider kein Einzelfall mehr, dass die Rechtschutzversicherer auch bei eindeutig begründeten Gebührenforderungen eigenmächtige Kürzungen vornehmen.
Hierdurch hat sich der Aufwand in unserer Kanzlei bei der Geltendmachung unserer Gebühren in unzumutbarer Weise erhöht, so dass wir nunmehr dazu übergegangen sind unsere Gebührenforderungen einschließlich der gesetzlich zulässigen Vorschüsse ausschließlich gegenüber Ihnen als unserem direkten Vertragspartner geltend zu machen. Um Ihnen die Erstattung unserer Kosten gegenüber ihrer Versicherung zu erleichtern, werden wir Ihnen von jeder Kostennote unentgeltlich eine Mehrfertigung zur Einreichung bei ihrer Versicherung zur Verfügung stellen.
Nur durch das oben beschriebene Vorgehen, werden wir uns auch künftig mit ganzer Kraft der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte widmen können.
Die Kanzlei ihres Vertrauens
---------------------------------------------------------------------------------
Der vorstehende Text wird für paste & copy (oder copy & paste ) ausdrücklich freigegeben.

Verfasser: RA Philipp C. Munzinger, Schwetzingen

Dienstag, Januar 01, 2008

Prost Neujahr

Allen meinen Lesern wünsche ich ein gutes und erfolgreiches Neues Jahr 2008 bei bester Gesundheit.

Für mich hat das Jahr gleich mit einer guten Tat begonnen. Ein Nachbar hatte Gäste, die dummerweise zur Knallerei auf der Straße die Haustüre hinter sich zugezogen hatten, gute Erziehung eben.

Leider hatte keiner einen Schlüssel für die Sicherheitsschlösser einstecken. Der Schlüsseldienst wäre teuer geworden.

Wirklich rein zufällig hatte ich noch einen Schlüssel, weil ich mich an Heiligabend um die Post kümmern sollte, den ich entgegen meiner sonstigen Gewohnheit nicht sofort nach Erledigung meiner Aufgabe in den Briefkasten geworfen hatte.

Ende gut, alles gut... bzw. ein guter Start in ein neues Jahr.

Freitag, Dezember 07, 2007

Kupfermünzen sind auch Geld

Heute habe ich mal wieder Briefmarken am Automaten gezogen. Die Dinger sind zwar potthässlich, der Bezugsweg hat jedoch einen Vorteil.

Der Automat nimmt Münzen in jeder Stückelung, also auch 1 Cent, 2 Cent und 5 Cent Münzen. Da auf der Gegenseite niemand ist, also auch kein ungeduldiger Verkäufer, kann man in Seelenruhe den schwer gewordenenen Geldbeutel entlasten. Und Briefmarken braucht man hin und wieder ja doch noch.

Dienstag, November 06, 2007

Anwalt und Vollmacht

Hier geht es nicht um die Frage, ob ein Verteidiger eine Vollmacht vorlegen muss.

Ich bin schon mehrfach von Mandanten darauf angesprochen worden, ob nicht der Text des Vollmachtvordruckes ein wenig zu weit gehend ist.

Die üblichen Vordrucke erstrecken sich auf

  1. Prozessführung
  2. Scheidung
  3. Vertretung in Straf- und Bußgeldsachen
  4. Vertretung in sonstigen Verfahren
  5. Begründung und Aufhebung von Verträgen

Und dann heißt es noch:

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren).
Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichtet den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu.erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.



Damit ist nach außen hin tatsächlich Tür und Tor geöffnet. Ansinnen diese weit reichenden Befugnisse zu beschränken, trete ich allerdings entschieden entgegen.

Im Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt bestimmt der Auftraggeber nach qualifizierter Beratung, was zu tun und was zu lassen ist. Überschreitet der Anwalt die ihm vom Mandanten gesetzten Grenzen, handelt er vertragsbrüchig. Der Mandant kann jederzeit das Mandatsverhältnis kündigen.

Das Vollmachtsformular hingegen soll der Gegenseite als Nachweis einer ordentlichen Bevollmächtigung dienen. Streicht der Mandant beispielsweise den Passus:

"Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren)."

und beschränkt auf diese Weise deutlich sichtbar die Vertretungsbefugnis auf den außergerichtlichen Bereich, erkennt die Gegenseite sofort, dass es der Mandant nicht unbedingt auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen will. Also stellt man sich stur und lässt sich auf eine außergerichtliche Streitbeilegung nicht ein.

Dass der Anwalt mit der Vollmacht keinen Schindluder treibt und Haus und Hof seiner Manddanten verscherbelt, dafür dient die unscheinbare, aber enorm wichtige Einleitung:

(Kanzlei XY)



wird hiermit in Sachen Gut / Böse

wegen Störung der Nachtruhe

Vollmacht erteilt


Hier steht WER WEN gegenüber WEM WESHALB vertreten darf. Damit sind die Grenzen der Befugnisse hinreichend umrissen. Dieser Bereich sollte also stets sorgfältig ausgefüllt werden.

Montag, Oktober 22, 2007

Anwalt allein zu Haus

Ein Mandant, der drei kleinere Sachen bei mir laufen hat, verabschiedete sich im Juni in einen mehrere Monate dauernden Urlaub, der im September eigentlich beendet sein sollte.

Unter der mir bekannten Telefonnummer kommt nun allerdings nur noch die frustrierende Ansage: ti, ta tü - kein Anschluss unter dieser Nummer, ti ta tü...

Ich werde wohl mal vorsorglich gegenüber der Rechtschutz abrechnen.

Mittwoch, Oktober 10, 2007

Neue Aspekte bei der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Mahnbescheidsgebühr

Unsere Rechtsanwaltsfachangestellte hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Geschäftsgebühr im Vollstreckungsbescheid als unverzinsliche Nebenforderung auftaucht, während die Verfahrenskosten als festgesetzte Kosten zu verzinsen sind.

Dem Schuldner wird durch die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Mahnverfahrensgebühr in Höhe des "Minderungsbetrages" also ein zinsloses "Darlehen" verschafft.

In unserem Anwaltsprogramm werden die vorgerichtlichen Mahnkosten und sonstige Nebenforderungen automatisch in das Forderungskonto gebucht. Ebenso werden im Zuge der Erstellung des Mahnbescheidsantrages die im Mahnverfahren entstehenden Gebühren berechnet, ohne dass hier allerdings die Möglichkeit einer Anrechnung der möglicherweise bereits entstandenen Geschäftsgebühr besteht.

Um die Unrichtigkeit des FoKos zu vermeiden, müssen diese MB-Gebühr also manuell ausgebucht und die festgesetzten Kosten manuell eingebucht werden.

Der Teufel trägt nicht nur eine bestimmte Kleidermarke, er steckt auch im Detail.

Weitere Beiträge zum Thema finden sich hier, hier und hier.

Dienstag, September 18, 2007

Zum Start der Champions League

Heute geht es also wieder los. Die vermeintliche Creme de la Creme des europäischen Fußballs kürt wieder den Champion der Champions.

Ich kann diesen Wettbewerb leider nicht ernst nehmen, weil ich noch den Europapokal der Landesmeister kenne. Da galt von Anfang an das k.o-system, wer schwächelte war draußen.

Und heute ? Es wird eine Vorrunde gespielt, 6 Pflichtspiele, die sichere TV-Einnahmen mitsichbringen. Der Looser der Gruppe ist draußen. Der Vize-Looser darf noch im Uefa-Cup ran, Für die anderen geht's erst mal weiter. Der Fußball, der dabei geboten wird, ist Rasenschach, von taktischen Erwägungen geprägt.

Natürlich wollen Stars mit ihren Millionenverträgen erst einmal refinanziert sein. Aber doch nicht so. Sport lebt von Emotionen, Sieg und Niederlage. Kalkuliertes Risiko gibt es bei den nationalen Meisterschaften. Statt Finanz-Aquise-Wettbewerbe zu veranstalten, sollten die Spielregeln für die Finanzverfassungen der Clubs unter die Lupe genommen werden. Nur Vereine mit solidem Finanzkonzepten dürfen antreten, der Anteil von Sponsorengeldern muss auf einen Prozentwert der eigenen Leistungskraft beschränkt werden, um Kunstschöpfungen a la Russe zu verhindern.

Egal, wer spielt, ich schaue nicht hin.

Dienstag, Juli 17, 2007

Grenzen der Deregulierung

Telefon-, Verkehrs- und Postwesen sind in der EU privatisiert worden. Die Idee dahinter ist verständlich. Allerdings handelt es sich um sehr zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge, die einst mit guten Gründen unter staatliche Aufsicht gestellt wurden.

Die ehemaligen Staatskonzerne tragen eine Hypothek mit sich, weil sie Personal bezahlen müssen, dass sie nicht mehr benötigen und dass zum Teil den Anforderungen an den freien Wettbewerb nicht gewachsen ist.

Wie dem auch sei, seit heute habe ich einen anderen Anbieter für Telefon, Fernsehen und Internet. Über meine Erfahrungen werde ich zu gegebener Zeit berichten.

Dienstag, Juli 10, 2007

Lieber Wolfgang

Du machst Dir ja große Sorgen um unser aller Wohlergehen; nur deshalb interessierst du Dich, was wir wann mit wem so machen. Die böse SPD, der böse Münte, der Leberwurst-Beck, der Kwido und sogar eigene Parteibekannte wollen da nicht so richtig mitziehen.

Um Dir das Leben leichter zu machen, schreibe ich hier, was mir den ganzen Tag so passiert ist.

Ich schreibe ganz langsam, damit Du auch ja alles mitkriegst.

Also, um 6:15 Uhr oder 6:17 Uhr, je nachdem ob Du die Zeit im Videotext vom SWR oder die auf meinem Wecker gelten lässt, bin ich aufgestanden, habe heißes Wasser gekocht, um meinem Julio und meinem Philipp das Fläschchen zu machen. Bis das Wasser fertig war, war ich auf dem Klo und habe mich über den dicken Haufen gefreut, den ich zustande bekommen habe. Dann habe ich die Milch gemacht und -fast vergessen, nachdem ich mir die Hände gewaschen habe. Dann habe ich mich angezogen und Kaffee für mich und meine Frau gekocht. Die stammt aus Guatemala und ist Katholikin, falls Dich das interessiert, aber keine schlimme. Weil meine Frau gerade Urlaub hat, ja die geht sogar arbeiten, obwohl der Philipp noch kein Jahr alt ist, kannst Du das mal bitte der Ursula von der Leyer erzählen, ja also im Moment geht sie halt nicht arbeiten. Deshalb habe ich den Julio erst 18 km in die eine Richtung gefahren, da wo meine Frau so arbeitet, und bin dann 39 km in die andere Richtung gefahren, dorthin wo ich auch sonst arbeite. Ja, echt doof, dass ihr die Entfernungspauschale für Strecken unter 20 km gekürzt habt, weil wir fast genau in der Mitte wohnen und ein Umzug mit Sicherheit teurer wäre, als was wir in 15 Jahren so an Steueren sparen könnten, aber Du bist ja Schnüffelminister und nicht für die Finanzen zuständig. Bei der Arbeit war es dann so okay. Naja, auf einmal hat der Monitor versagt, den müssen wir jetzt auf den Sondermüll bringen, oder habt ihr etwa die Betaversion eures online-Trojaners getestet? Auch egal. Um 13:00 habe ich beim Türken einen Döner gekauft, oder soll ich mit dem nicht mehr reden, weil der könnte ja ein verkappter Islamist sein ? Den Nachmittag habe ich ganz brav im BÜro verbracht und nur ganz wenig telefoniert, weil als Anwalt spreche ich manchmal über Dinge, die selbst Dich nichts angehen, obwohl Du darauf in deiner Sorge um uns Alle darauf sicher keine Rücksicht nehmen kannst. Um 18:00 war ich beim Arbeitskreis Christlich Demokratischer Juristen.Mann , haben die über Dich geschimpft, aber das weißt Du bestimmt schon.

Morgen erzähle ich Dir mehr, damit Du es leichter hast.

Donnerstag, Juli 05, 2007

Knebelverträge bei der T-Com

Ich habe seit über 24 Monaten einen privaten DSL-Vertrag bei der T-Com, den ich diese Woche zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt habe. Als Anwalt in eigener Sache war es mir ursprünglich zu mühsam, mich mit den AGB auseinanderzusetzen.

Gestern kam allerdings die Kündigungsbestätigung per e-mail:
"Wie Sie bestimmt wissen, haben Sie bei Abschluss des Vertrages eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart. Ihre Kündigung wird deshalb nicht zu dem von Ihnen gewünschten Termin, sondern zum 2008-04-09T00:00:00 wirksam. Bis dahin können Sie selbstverständlich Ihren T-Online Zugang wie gewohnt weiter nutzen."

Ich habe gar keinen gewünschten Termin angegeben. Nur bis 2008-04-09T00:00:00 werde ich die Grundgebühren bestimmt nicht bezahlen. Im Nachhinein habe ich mir dann doch die AGB angesehen. Dort steht, dass sich der Vertrag über den DSL-Anschluß automatisch um 12 Monate verlängern soll, wenn er nicht rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wurde. Nach 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit hätte sich der Vertrag also um ein weiteres Jahr verlängert.

Der DSL-Anschluß der T-Com setzt aber in jedem Falle einen Telefonanschluss voraus, den ich ebenfalls nicht mehr benötige, weil ich auch da einen neuen Anbieter gefunden habe. Diesen kann ich aber mit einer Frist von 2 oder 3 Monaten kündigen. Somit würde ich mittelbar über das Vehikel DSL daran gehindert von meinen vertraglichen Rechten beim Telefonanschluss Gebrauch zu machen.

Mögen die AGB der T-Com auch von der Bundesnetzagentur, Regulierungsbehörde oder sonst einem bürokrtaischen Ungetüm genehmigt worden sein, aufeinander abgestimmt sind die Regelungen nicht. Wenn ich nicht bis spätestens 4. September aus allen Verträgen entlassen werden sollte, wird es mir ein Vergnügen sein, die Sache gerichtlich zu klären und auf ein Urteil zu drängen. Auf Späße wie einen Vergleich oder Klagrücknahme gegen Vertragsaufhebung werde ich mich dann allerdings nicht einlassen.

Scheckbetrag zu niedrig

Bei uns in der Schublade lagen noch einige Gerichtskostenmarken nutzlos herum. Bei passender Gelegenheit haben wir bei Klageeinreichung 240,00 € in Gerichtskostenmarken und 3,00 € mittels Verrechnungsscheck zum Ausgleich der vorraussichtlich entstehenden Gerichtskosten beigefügt.

Heute kommt der Original-Verrechnungsscheck zurück mit dem Vermerk:
Den beiliegenden Scheck erhalten Sie uneingelöst zurück, da der Aufwand zur Scheckeinlösung in keinem Verhältnis zu dem Betrag steht. Die Abrechnung erfolgt am Ende des Verfahrens.

Ist das Ausdruck der kameralistischen Buchhaltung ? Geht denn der Gerichtswachtmeister mit jedem einzelnen Scheck zur Bank ? Der Aufwand dürfte doch bei jedem Scheck der selbe sein. Werden 100 Schecks zur Einlösung gebracht, dann stehen Aufwand und Ertrag wieder in einem vernünftigem Verhältnis. Offenbar sind die Arbeitsabläufe bei diesem Gericht noch optimierungsfähig.

Vor wenigen Tagen habe ich gegen V-Scheck in Höhe von € 2,50 (zweihundertfünfzig C€nt) anstandslos eine Einwohnermeldeauskunft erhalten. Andere Länder, andere Sitten.

Dienstag, Juni 12, 2007

Zum Verwechseln

Ich übe meine Tätigkeit als Rechtsanwalt in Weinheim in der Kanzlei Schütz & Künzel, Bismarckstraße 5 aus. Schräg gegenüber in Haus Nr. 4 gibt es noch die Kanzlei Schüssler und Kollegen.

Wie oft erschienen schon bei uns vermeintliche Mandanten und beharrten darauf jetzt einen Termin zu haben ..., von dem keiner etwas wußte. Heute war wieder so jemand vor der Tür. Mitten in der schönsten Mittagspause klingelt es, ein junger Mann steht vor der Tür, er habe nun einen Termin bei Herrn Dr. Schütz.

Man hilft ja gerne und schickt auch nicht ohne Grund jemanden weg, sichte ich (mutterseelenallein gelassen) also zunächst den Tischkalender des Kollegen, werde nicht fündig. Nochmal nach dem Namen des Besuchers gefragt, die Privatnummer von Dr. S. gewählt, den ich wohl beim Hauptgang erwischt habe.

Nein, da muss ein Irrtum vorliegen, er wisse von keinem Termin....

Also wieder zurück mit der traurigen Botschaft. Ob es vielleicht noch andere Anwälte hier auf der Straße gäbe ? Oh, ja, die gibt es, gleich gegenüber.

Vor ein paar Jahren hat sich zu allem Überfluss noch ein Kollege Denis Schütz in der Bahnhofstraße niedergelassen. Seit dem müssen unsere Damen die Gerichtspost sehr genau kontrollieren.

Aber Schütz und Schüssler, wer kann die schon auseinander halten. das klingt ja so ähnlich. Und zu allem Überfluss nennen mich manche Mandanten bereits m_Ü_nzinger...