Heute hat es mich vor ein Arbeitsgericht verschlagen, was gar nicht so selten vorkommt. Dabei konnte ich die letzten Klimmzüge in der vorgehend terminierten Güteverhandlung live und in Farbe miterleben.
Die Richterin kehrte von ihrem Dienstzimmer mit der Hiobsbotschaft für den Kläger zurück, dass eine tarifvertragliche Ausschlussfrist anzuwenden sei, wonach die (wohl vierstellige) Klageforderung bis auf 61 C€nt verfallen wäre.
Der Verfahrensbevollmächtigte des Klägers erklärte darauf ungerührt Klagrücknahme und hinsichtlich der Restsumme Vergleichsbereitschaft.
Gesagt, getan, es wurde ein Vergleich über 0,61 € protokolliert, vorgespielt und allseits genehmigt. (Alleine hierfür beträgt die Einigungsgebühr 2.500 C€nt!)
Da die Türe nicht ganz geschlossen war, konnte man noch im Sitzungssaal eine lautstark geführte Diskussion auf dem Flur wahrnehmen, bei der es wohl darum ging, wer denn den einschlägigen Tarifvertrag im Blick hätte haben müssen.
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Donnerstag, Juni 16, 2011
Mittwoch, Mai 26, 2010
Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung
Gem. § 114 ZPO erhält eine bedürftige Partei auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
In einer Räumungsklage verteidigt sich die Gegenseite damit, die Klägerin habe bei Einzug im Jahre 2004 versprochen, sie müssten nie wieder umziehen. Die Klägerin bestreitet dies. Es bestehen natürlich verwandschaftliche Bande zwischen den Parteien.
Im Jahr 2007 wurde ein Mietvertrag abgeschlossen, der keinen Hinweis auf einen einseitigen Kündigungsverzzicht enthält.
Im September 2009 wurde das Mietverhältnis (Zweifamilienhaus) zum 31.03.2010 gekündigt. Die Gegenseite wurde im Kündigungsschreiben auf ihr Widerspruchsrecht belehrt. Keine Reaktion.
Im Februar 2010 wurde nochmals schriftlich angefragt, ob mit einem freiwilligen Auszug zu rechnen ist. Keine Reaktion.
Im April 2010 wurde Räumungsklage erhoben.
Und nun, nach Ausschöpfen aller Fristen kommt diese Behauptung. Und es wird PKH-Antrag gestellt.
Wenn das kein Fall mutwilliger Rechtsverteidigung ist, dann weiß ich auch nicht.
In einer Räumungsklage verteidigt sich die Gegenseite damit, die Klägerin habe bei Einzug im Jahre 2004 versprochen, sie müssten nie wieder umziehen. Die Klägerin bestreitet dies. Es bestehen natürlich verwandschaftliche Bande zwischen den Parteien.
Im Jahr 2007 wurde ein Mietvertrag abgeschlossen, der keinen Hinweis auf einen einseitigen Kündigungsverzzicht enthält.
Im September 2009 wurde das Mietverhältnis (Zweifamilienhaus) zum 31.03.2010 gekündigt. Die Gegenseite wurde im Kündigungsschreiben auf ihr Widerspruchsrecht belehrt. Keine Reaktion.
Im Februar 2010 wurde nochmals schriftlich angefragt, ob mit einem freiwilligen Auszug zu rechnen ist. Keine Reaktion.
Im April 2010 wurde Räumungsklage erhoben.
Und nun, nach Ausschöpfen aller Fristen kommt diese Behauptung. Und es wird PKH-Antrag gestellt.
Wenn das kein Fall mutwilliger Rechtsverteidigung ist, dann weiß ich auch nicht.
countdown 36
Dienstag, Mai 04, 2010
Na so etwas
Der Vollstreckungsbescheid wurde rechtskräftig, Vollstreckungsauftrag erteilt.
Heute geht das Protokoll der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ein. Daraus geht hervor, dass der Schuldner Jahrgang 1996 und somit gerade 14 Jahre alt ist.
Da dem Titel eine Forderung aus einem Werkvertrag über eine Kfz-Reparatur zu Grunde liegt, geht nun Strafanzeige gegen Unbekannt heraus. Mal sehen wer als Fahrzeughalter ermittelt wird.
Heute geht das Protokoll der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ein. Daraus geht hervor, dass der Schuldner Jahrgang 1996 und somit gerade 14 Jahre alt ist.
Da dem Titel eine Forderung aus einem Werkvertrag über eine Kfz-Reparatur zu Grunde liegt, geht nun Strafanzeige gegen Unbekannt heraus. Mal sehen wer als Fahrzeughalter ermittelt wird.
Mittwoch, Mai 13, 2009
Warum die Rente so sicher ist wie sie ist
kann hier nachgelesen werden:
Der Kursverlauf der letzten drei Jahre der Hypo Real Estate (eine Immobilienaktie) kann hier nachgeschaut werden.
Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See....
Als vergleichsweise solide gelten Immobilienaktien. Dagegen gelten Technologie- und insbesondere Internetaktien seit der Börsenkrise 2000/2001 als spekulativ. Wer schnell hohe Gewinne erzielen will, kann gezielt in Wachstumsmärkte oder aufstrebende Regionen (Schwellenländer wie etwa Russland, Indien, China) investieren.
Bei der Investitionsentscheidung lassen sich aber auch je nach persönlicher Risikobereitschaft und Marktkenntnis bestimmte Branchen oder Regionen gezielt auswählen.
.....
Copyright: wdv OHG
Autor: Michael Krause
Zuletzt aktualisiert am 01.03.2007
Der Kursverlauf der letzten drei Jahre der Hypo Real Estate (eine Immobilienaktie) kann hier nachgeschaut werden.
Donnerstag, April 09, 2009
Betroffenheit macht sich breit
Der Sohn einer Mandantin ist vermutlich einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen.
Heute wurden mir das Aktenzeichen und der Name des Beschuldigten mitgeteilt.
Der mutmaßliche Täter hat erst zwei Monate vor der Tat das 18. Lebensjahr vollendet.
Ich warte aber bis nach Ostern, um das meiner Mandantin mitzuteilen.
Heute wurden mir das Aktenzeichen und der Name des Beschuldigten mitgeteilt.
Der mutmaßliche Täter hat erst zwei Monate vor der Tat das 18. Lebensjahr vollendet.
Ich warte aber bis nach Ostern, um das meiner Mandantin mitzuteilen.
Dienstag, November 11, 2008
Warum bin ich nicht selbst darauf gekommen ?
Ein Zahnarzt macht eine Honorarforderung gegen einen Patienten geltend.
Auf das Forderungsschreiben geht eine handschriftliche Notiz ein, man habe die Arbeit von der Krankenkasse gutachterlich überprüfen lassen; sie sei mangelhaft.
Auf ein weiteres höfliches Schreiben, doch das Gutachten zur Verfügung zu stellen, geht heute folgendes Schreiben hier ein, auf einem sonst weißem Blatt Papier steht:
Darunter handschriftlich:
Auf das Forderungsschreiben geht eine handschriftliche Notiz ein, man habe die Arbeit von der Krankenkasse gutachterlich überprüfen lassen; sie sei mangelhaft.
Auf ein weiteres höfliches Schreiben, doch das Gutachten zur Verfügung zu stellen, geht heute folgendes Schreiben hier ein, auf einem sonst weißem Blatt Papier steht:
2. Die von Dr. XYZ am xx.xx.yyyy gelegte Kunststofffüllung an Zahn ff hatte nicht medizinischen Standard entsprochen.
Darunter handschriftlich:
Ich hoffe das reicht Ihnen aus.Wer weiß, wieviel ein ordentliches Sachverständigengutachten kostet, dem müssen nun die Schuppen aus den Haaren fallen. Man nehme ein Textprogramm, schreibe die streitentscheidende Botschaft nieder, und sende dies kommentarlos an die Gegenseite. Mit derartigen Petitessen, wer, wann und wo die Feststellung getroffen hat, muss man sich doch nicht lange aufhalten. Und wer braucht schon eine Begründung ?
Donnerstag, Oktober 30, 2008
Krawattenstreit in Mannheim - bindet unnötig Ressourcen
Ein Mannheimer Amtsrichter hat nun bereits zum zweiten Mal einen Rechtsanwalt von der Verhandlung ausgeschlossen, weil der keine Krawatte unter seiner Robe trug.
Der Amtsrichter beruft sich auf eine Landesverordnung des baden-württembergischen Justizministerium aus dem Jahre 1976, der Anwalt auf die BRAO, die lediglich die Robe als Amtstracht vorschreibt.
Quelle, u.a., oder auch hier.
Ich meine, die Justiz ist schlecht beraten, uns Anwälten ständig Stöcke zwischen die Beine zu werfen. Die einen verlangen umfangreiche Begründungen bei Terminsverlegungsanträgen, begründen ihrerseits aber ihre eigenen Terminsverlegungen lediglich mit dientstlichen Gründen.
Ich kann mich selbst an Richter erinnern, die unter ihrer Robe Jeans und Jesuslatschen trugen. Solange es die Verhandlungsführung nicht tangiert, sind mir derartige Äusserlichkeiten gleichgültig.
Und die rechtssuchenden Bürger, oder die Betroffenen und Angeklagten in OWi-Sachen und Strafprozessen dürften sich zurecht wundern, ob der Possen, die die Organe der Rechtspflege in unerbitterlicher Manier und Übereifer untereinander austragen.
Der Amtsrichter beruft sich auf eine Landesverordnung des baden-württembergischen Justizministerium aus dem Jahre 1976, der Anwalt auf die BRAO, die lediglich die Robe als Amtstracht vorschreibt.
Quelle, u.a., oder auch hier.
Ich meine, die Justiz ist schlecht beraten, uns Anwälten ständig Stöcke zwischen die Beine zu werfen. Die einen verlangen umfangreiche Begründungen bei Terminsverlegungsanträgen, begründen ihrerseits aber ihre eigenen Terminsverlegungen lediglich mit dientstlichen Gründen.
Ich kann mich selbst an Richter erinnern, die unter ihrer Robe Jeans und Jesuslatschen trugen. Solange es die Verhandlungsführung nicht tangiert, sind mir derartige Äusserlichkeiten gleichgültig.
Und die rechtssuchenden Bürger, oder die Betroffenen und Angeklagten in OWi-Sachen und Strafprozessen dürften sich zurecht wundern, ob der Possen, die die Organe der Rechtspflege in unerbitterlicher Manier und Übereifer untereinander austragen.
Donnerstag, Januar 10, 2008
Der Kaffee schmeckt so seltsam
Ich habe auf meinem Schreibtisch ständig eine Tasse stehen, die ich Ende 2004 anlässlich der Geburt meines Sohnes habe anfertigen lassen. Diese steht also dort seit knapp 3 Jahren.
Daneben habe ich meine Privattasse, die mir zu Beginn meiner Tätigkeit von den Mitarbeitern und Kollegen verehrt wurde, aus der ich sonst meinen Kaffee zu mir nehme. In alter Studentenmanier langt ja die Benutzung einer Tasse pro Tag; ich nehme also nicht jedesmal eine frisch gespülte Tasse aus dem Schrank.
Heute Mittag greife ich in Gedanken versunken zu einer leeren Tasse auf meinem Schreibtisch, gehe zur Kaffeemaschine, fülle diese und trinke sie nach und nach leer.
Erst jetzt fällt mir ein Kratzen im Hals auf und dass ich eine andere Tasse in der Hand halte , als die aus der ich sonst trinke.

Wenigstens wurde die andere Tasse auch mal wieder gespült...
Freitag, September 21, 2007
Freitag, August 31, 2007
Das nenne ich Service
Heute ging in unserer Kanzlei ein unfrankierter Brief ein, der sowohl an uns adressiert war als auch unsere Adresse als Absender aufwies.
Darauf klebte ein gelber Zettel des Beförderungsunternehmens:
Ohne Worte....
Vor der Nachahmung muss allerdings im Hinblick auf § 263 StGB (Betrug) und § 265a StGB (Leistungserschleichung) nachdrücklich gewarnt werden.
Darauf klebte ein gelber Zettel des Beförderungsunternehmens:
Zurück an den Absender,
x weil an dem zu entrichtenden Entgelt 55 Ct fehlen.
Ohne Worte....
Vor der Nachahmung muss allerdings im Hinblick auf § 263 StGB (Betrug) und § 265a StGB (Leistungserschleichung) nachdrücklich gewarnt werden.
Mittwoch, August 01, 2007
Strafanzeige als Literaturgattung
Wörtliches Zitat*) aus einer Strafanzeige:
*) Anonymisierung durch den Verfasser des Beitrages
Sehr geehrte Damen und Herren,
erlauben Sie mir zunächst ein Vorwort.
Ich habe selten eine Person erlebt, wie Herr/Frau XY*), die durch Rücksichtslosigkeit, Frechheit, Dreistigkeit, Verlogenheit und Menschenverachtung auffiel. Jede Tiefkühltruhe ist gegen das eiskalte Verhalten des/der XY*) eine Wärmeoase.
*) Anonymisierung durch den Verfasser des Beitrages
Donnerstag, Juli 05, 2007
Scheckbetrag zu niedrig
Bei uns in der Schublade lagen noch einige Gerichtskostenmarken nutzlos herum. Bei passender Gelegenheit haben wir bei Klageeinreichung 240,00 € in Gerichtskostenmarken und 3,00 € mittels Verrechnungsscheck zum Ausgleich der vorraussichtlich entstehenden Gerichtskosten beigefügt.
Heute kommt der Original-Verrechnungsscheck zurück mit dem Vermerk:
Den beiliegenden Scheck erhalten Sie uneingelöst zurück, da der Aufwand zur Scheckeinlösung in keinem Verhältnis zu dem Betrag steht. Die Abrechnung erfolgt am Ende des Verfahrens.
Ist das Ausdruck der kameralistischen Buchhaltung ? Geht denn der Gerichtswachtmeister mit jedem einzelnen Scheck zur Bank ? Der Aufwand dürfte doch bei jedem Scheck der selbe sein. Werden 100 Schecks zur Einlösung gebracht, dann stehen Aufwand und Ertrag wieder in einem vernünftigem Verhältnis. Offenbar sind die Arbeitsabläufe bei diesem Gericht noch optimierungsfähig.
Vor wenigen Tagen habe ich gegen V-Scheck in Höhe von € 2,50 (zweihundertfünfzig C€nt) anstandslos eine Einwohnermeldeauskunft erhalten. Andere Länder, andere Sitten.
Heute kommt der Original-Verrechnungsscheck zurück mit dem Vermerk:
Den beiliegenden Scheck erhalten Sie uneingelöst zurück, da der Aufwand zur Scheckeinlösung in keinem Verhältnis zu dem Betrag steht. Die Abrechnung erfolgt am Ende des Verfahrens.
Ist das Ausdruck der kameralistischen Buchhaltung ? Geht denn der Gerichtswachtmeister mit jedem einzelnen Scheck zur Bank ? Der Aufwand dürfte doch bei jedem Scheck der selbe sein. Werden 100 Schecks zur Einlösung gebracht, dann stehen Aufwand und Ertrag wieder in einem vernünftigem Verhältnis. Offenbar sind die Arbeitsabläufe bei diesem Gericht noch optimierungsfähig.
Vor wenigen Tagen habe ich gegen V-Scheck in Höhe von € 2,50 (zweihundertfünfzig C€nt) anstandslos eine Einwohnermeldeauskunft erhalten. Andere Länder, andere Sitten.
Freitag, April 27, 2007
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