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Donnerstag, Juni 10, 2010

Gewinnspielmafia und Adresshandel

Mandantschaft legt mir ein Schreiben einer "WirtschaftsService GmbH" aus Schwerte vor, die eine FS Zahlungsmanagement UG i.Gr. aus Krefeld vertritt.

Es wird eine Forderung aus einem Gewinnspiel Superbonus49 AN vom Sommer 2009 geltend gemacht, welches von einer Fa. Ankaphone (ohne Sitz und Rechtsformbezeichnung) veranstaltet worden sein soll.

In dem Schreiben wird auf ein Telefonat hingewiesen, welches durch Sprachaufzeichnung dokumentiert wurde. Mandantschaft soll darin ihre Teilnahme zugesagt haben.

Es gab tatsächlich ein Telefonat. Darin wurde die Teilnahme aber ausdrücklich abgelehnt.
Trotzdem erhielt Mandantschaft kurz darauf ein Schreiben einer Winteam49 Tippgemeinschaft, Extrafone GmbH, Färbergasse 13, A-6850 Dornbirn bzw. Lottoservice Ltd, Alfred-Peters-Str. 4, AG-1767 St. Johns.

Auf Rückfrage von mir, erklärte Mandantschaft, man habe zuvor bei mehreren Gewinnspielen mitgemacht.

Lieber Leser, liebe Leserin,

zu verschenken hat niemand etwas. Nahezu alle Gewinnspiele haben alleine den Zweck, Kundendaten einschließlich Adresse, telefonnummer und Bankverbindung zu sammeln.

Der Fall hier zeigt, wie munter eine Adresse weitergereicht wird. Selten ist es so offensichtlich wie hier, dass nämlich von Firma A ein Teilnahmebestätigungsschreiben kommt, von Fa. B dann einige Monate später die vermeintliche Forderung geltend gemacht wird.

Derartige Schreiben können Sie getrost in den Papierkorb schmeißen. Ich habe es in meiner Praxis noch nicht erlebt, dass irgendeine Gewinnspielfirma weitergegangen wäre, als unter dem Briefbogen eines Inkasso-Büros eine dreistellige Forderung geltend zu machen.

Lassen Sie sich von Zahlen, vermeintlichen Kosten und Begriffen wie Gerichtsvollzieher, Offenbarungseid und Zwangsvollstreckung nicht einschüchtern. Genau das bezwecken die damit. Noch kein einziger meiner Mandanten wurde bislang verklagt oder hat einen Mahnbescheid erhalten; denn das kostet tatsächlich Geld.

Sollten Sie jedoch entgegen aller Wahrscheinlichkeit doch Post vom Gericht erhalten, dann dürfen Sie dieses Schreiben nicht ignorieren, weil hierdurch Fristen in Gang gesetzt werden, bei deren Versäumen Sie den Fall verlieren können, obwohl sie im Recht sind.

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Nachtrag: Mandantschaft hat nun ein Schreiben von Winteam49 erhalten. Darin steht sinngemäß, die WirtschaftsService Gmbh und die FS Zahlungsmanagement UG i.Gr. sind Betrüger, die nicht mit Winteam49 zu tun haben und auch nicht von dort beauftragt wurden. Man bedauert die Unannehmlichkeiten, falls Mandantschaft ebenfalls eine Zahlungsaufforderung erhalten haben sollte.

Schon als das Fax an die Inkassobude nicht durchging, kam mir die Sache seltsam vor. Jetzt habe ich Mandantschaft zur Polizei geschickt.

Mittwoch, Mai 26, 2010

Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung

Gem. § 114 ZPO erhält eine bedürftige Partei auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

In einer Räumungsklage verteidigt sich die Gegenseite damit, die Klägerin habe bei Einzug im Jahre 2004 versprochen, sie müssten nie wieder umziehen. Die Klägerin bestreitet dies. Es bestehen natürlich verwandschaftliche Bande zwischen den Parteien.

Im Jahr 2007 wurde ein Mietvertrag abgeschlossen, der keinen Hinweis auf einen einseitigen Kündigungsverzzicht enthält.

Im September 2009 wurde das Mietverhältnis (Zweifamilienhaus) zum 31.03.2010 gekündigt. Die Gegenseite wurde im Kündigungsschreiben auf ihr Widerspruchsrecht belehrt. Keine Reaktion.

Im Februar 2010 wurde nochmals schriftlich angefragt, ob mit einem freiwilligen Auszug zu rechnen ist. Keine Reaktion.

Im April 2010 wurde Räumungsklage erhoben.

Und nun, nach Ausschöpfen aller Fristen kommt diese Behauptung. Und es wird PKH-Antrag gestellt.

Wenn das kein Fall mutwilliger Rechtsverteidigung ist, dann weiß ich auch nicht.

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Sonntag, November 02, 2008

Venire contra factum proprium

Ein Kollege stellt ein Kündigungsschreiben an einen Anwalt zu, der die Gegenseite seit Jahren vertritt. Das Kündigungsschreiben wird zurückgeschickt, mit dem Vermerk, dass mangels Mandatierung keine Empfangsvollmacht bestehe.

So weit, so gut.

Allerdings wird, nachdem das entsprechende Mandatsverhältnis ausdrücklich bestritten wurde, auf 1 1/2 Seiten inhaltlich zur Wirksamkeit der Kündigung Stellung genommen und am Ende des Schreibens findet sich eine Kostennote.

Entweder war der Kollege doch mandatiert, dann war die Rücksendung unerheblich, oder er hatte wirklich kein Mandat, dann ist die Frage nach der Berechtigung der Honorarforderung erlaubt. Ohne Auftraggeber käme ja nur eine Geschäftsführung ohne Auftrag in Frage, dann müsste derjenige, in dessen vermeintlichem Interesse die Zurückweisung der Kündigung erfolgt ist, auch die hierfür entstandenen Kosten tragen. Ob DAS allerdings auch noch in dessem Interesse lag, wage ich zu bezweifeln.

Und ein Schadenersatzanspruch wäre höchstens in Form der rechtswidrigen Inanspruchnahme der Arbeitszeit nebst Spesen zu leisten, die für die bloße Rücksendung des Kündigungsschreibens angefallen ist. Eine substantielle Auseinandersetzung mit den mehr oder weniger schwierigen Rechtsfragen, die durch das Kündigungsschreiben inhaltlich aufgeworfen werden, war jedenfalls werder angemessen noch notwendig.

Dienstag, September 16, 2008

In vino veritas - beileibe nicht

Auf FAZ.de ist eine spannende Geschichte zu einer wundersamen Weinvermehrung zu lesen. Nein, es geht nicht um die Hochzeit bei Canaan, auf der Jesus aus Wasser Wein gemacht hat. Es geht auch nicht um eines der großen Weinfeste, auf denen Spitzenweine in Wasser verwandelt werden.

Es geht um einen angeblichen italienischen Spitzenwein, von dessen preisgekrönten Jahrgang nur noch etwa 4.000 Flaschen in den Kellern des Erzeugers lagern dürften, ein findiger Importeur aber das Kunststück vollbracht hat, davon 50.000 Flaschen an einen großen Diskounter zu liefern. All die, die einen guten Tropfen zu noch besseren Preisen zu schätzen wissen, werden nun ins Grübeln kommen.

Na denn Prost.

Montag, Juli 07, 2008

Beobachtung - ? -

Über Sinn und vor allem Unsinn der Feinstaubplaketten kann man trefflich streiten; ich halte diesen Aufkleber für eine unverschämte Abzocke, um es einmal unmissverständlich auszudrücken.

Meine Zeit, die ich für eine rechtliche Auseinandersetzung wegen eines Betrages, der im Moment 5,00 EUR pro PKW beträgt, aufwenden müsste, investiere ich allerdings lieber in Dinge, die mir Freude bereiten - wie diesen blog.

Nun habe ich beobachtet, dass dieser mistige Aufkleber nicht so recht an meiner Windschutzscheibe haften bleiben wollte, obwohl diese nahezu klinisch rein war. Bei meinem täglichen Gang durch die Gemeinde zur nächsten Futterstelle ist mir heute ein weiteres Fahrzeug aufgefallen, bei dem der Bepperl schepp hing (der Aufkleber war schief). Ist das möglicherweise ein allgemein auftretender Mangel ?

Verkauft der Staat etwa einmalig zu verwendende amtliche Urkunden, die bestimmungsgemäß aufgeklebt werden müssen, aber nicht dazu geeignet sind ?

Ich sammle gerne ihre Erfahrungsberichte und werde bei Erhärten des Verdachts ganz offiziell gegen einen derartigen Schildbürgerstreich zu Felde ziehen.

Dienstag, Juni 24, 2008

Ganz schön frech...

Wir bestätigen Ihnen, dass wir Sie erfolgreich aus unserem Newsletterverzeichnis genommen haben.

Sollten Sie noch Anregungen oder Kritik äußern wollen können Sie sich gerne an unser Service-Team wenden:

Telelefon: 0 18 05 xx xx xx
nur 14 ct/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, ggf.
abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen

oder E-Mail: service@xyzabcdefg.de

Mit freundlich Grüßen

Ihr abc xyz Team


Nein, danke. Um meinen Unmut zu äußern, habe ich mein kostenfreies blog. Und für verbessernde Anregungen, solltet ihr mir etwas bezahlen, nicht umgekehrt.