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Donnerstag, April 04, 2013

Hinweisbeschluss in Sachen XY/ GWE- Wirtschaftsinformations GmbH

Für einen Mandanten haben wir eine negative Feststellungsklage beim Amtsgericht Düsseldorf eingereicht.

Der Mandant hatte ein Formular unterzeichnet, in welchem klar und deutlich um Ergänzung bzw. Berichtigung der Kommunikationsdaten und der Firmenbezeichnung gebeten wurde.

Versteckt fand sich in dem amtlich wirkenden Formular ein Kostenhinweis, wonach ein entgeltlicher Vertrag mit der GWE- Wirtschaftsinformations GmbH zustande kommen sollte.

Die GWE hat daraufhin schriftlich, per Einschreiben, Brieftaube und Telefax, unter Einschaltung eines Inkassobüros und Rechtsanwälten den Betrag für das 1. Jahr angemahnt, obwohl bereits mehrere einschlägige Entscheidungen ergangen waren, wonach gerade die Entgeltklausel nicht Vertragsbestandteil geworden ist.

Nachdem außergerichtlicher Schriftwechsel zu rein gar nichts geführt hat und der Mahnterror seitens GWE und deren Gehilfen unbeirrt fortgeführt wurde, haben wir dem Mandanten geraten eine sog. negative Feststellungsklage zu erheben. Darin wird eine gerichtliche Entscheidung erbeten festzustellen, dass kein kostenpflichtiger Vertrag zwischen Mandant und GWE besteht.

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, aber mit Verfügung vom 26.03.2013 erteilt das Amtsgericht Düsseldorf den richterlichen Hinweis und Ratschlag an die Beklagte (GWE) den Anspruch anzuerkennen.




Mein Rat an vermeintliche Kunden der GWE lautet also:

Lassen Sie sich nicht von der GWE, deren Inkassobüro oder Rechtsanwälten ins Bockshorn jagen.

Nachtrag: Wie man hier sieht, sind wir nicht die einzigen glücklichen Empfänger eines solchen Hinweises...
Die Entscheidung des BGH vom 26.07.2012 kann hier nachgelesen werden

Dienstag, März 19, 2013

Kein schlechtes Honorar

Man glaubt es kaum, aber mit Schreiben kann man Geld verdienen, sogar mit derartig profanen Dingen wie diesem Blog.

Einer meiner frühen Beiträge wurde für ein niedersächsisches Schulbuch ausgewählt. Dafür bekam ich von der VG Wort jahrelang gegen Weihnachten einen Scheck über je 10,00 EUR (+/-). Das war mein allererstes Autorenhonorar.

Aufgrund eines anderen Blogbeitrages hatte ich unzählige Mandate gegenüber einem Teleshoppingunternehmen, das brachte pro Auftrag etwa einen Umsatz von 50,00 EUR.

Den Vogel (!) schoss aber ein kurzer, nur wenige Zeilen umfassender Beitrag ab, in dessen Überschrift ich vor Drückerkolonnen im Auftrag einer bestimmten Firma gewarnt hatte.


Die Kundin hatte nämlich einem vermeintlichem Briefträger die Türe geöffnet und sich stattdessen einem Zeitschriftenwerber gegenüber gesehen. Um diesen Kerl loszuwerden schloss sie eben ein Zeitschriften-Abo ab und übergab mir die Angelegenheit. Der Widerspruch war fix formuliert, aber eine Recherche nach der Vertriebsfirma, deren Name auf dem Bestellformular angegeben war, ergab, dass wohl des öfteren mit ähnlichen Methoden Einlass bei Kunden gefunden worden war.

Also habe ich den Vorgang hier veröffentlicht und die Sache für erledigt gehalten.


Ein Jahr später wurde ich zunächst außergerichtlich abgemahnt. Mein Angebot um des lieben Friedens willen, den Beitrag zu löschen, wenn im Gegenzug auf Kostenerstattung verzichtet würde, wurde abgelehnt. Immerhin wurde hierfür ein Streitwert von 10.000,00 EUR angenommen.

Also wurde ich auf Unterlassung verklagt. Da ich für eine Tatsache den Beweis nicht erbringen konnte, die von der Gegenseite bestritten worden war, obwohl sie deren Wahrheitsgehalt ohne großen Aufwand durch Blick in die eigenen Unterlagen hätte feststellen können (§ 138 ZPO!), hat mich das Landgericht antragsgemäß verurteilt.

Der Mensch denkt (so ein Mist, teurer Spaß) und Gott lenkt. Denn genau am Tage des Berufungsablaufes tauchte das Bestellformular in einem Stapel unsortierter Steuerunterlagen der ehemaligen Kundin der Klägerin wieder auf, die mich zum Glück umgehend informierte.

Nun konnte ich anhand dieses Dokuments beweisen, dass der ungebetene Gast "im Auftrag" der (...) unterwegs war. Flugs legte ich Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein, das Fax an das Oberlandesgericht ging am letzten Tag der Berufungsfrist um 23:39 bei Gericht ein.

Die sorgfältig ausgearbeitete Berufungsbegründung wurde weit vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist nachgereicht.

Gestern fand die mündliche Verhandlung statt, in deren Rahmen der Klägerin die Rücknahme der Klage empfohlen wurde. Termin zur Verkündung einer Entscheidung war gestern, 18.03.2013 16:00 Uhr.

Wer die Gerichte kennt, der weiß, dass nach 15:00 Uhr selten jemand zu erreichen ist, so dass ich mir den Anruf bei der Geschäftsstelle für heute morgen aufgespart hatte.

Auf meine Berufung hin war das Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen worden. Die Kosten wurden der Klägerin auferlegt.

Und da ich als Anwalt in eigener Sache die gesetzlichen Gebühren abrechnen kann, komme ich auf ein Autorenhonorar für einen Kurzbeitrag von 2.500 EUR.

Und "nein", Nachtreten ist nicht meine Sache. Den Namen der Vertriebsfirma werde ich nicht nennen.

Freitag, September 24, 2010

Hinkender Geschäftsführeranstellungsvertrag

Heute scheint bei mir der Tag der sonderbaren  Konstruktionen zu sein.

Ein Mandant bittet uns vorab telefonisch Lohnansprüche einzuklagen. Heute legt er die Unterlagen vor.

Nämlich einen Anstellungsvertrag als GmbH-Geschäftsführer. Dieser steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer Förderung durch die Arbeitsagentur. Als diese versagt wird, schließt der Mandant einen rückwirkenden Aufhebungsvertrag.

Wie war das noch mit den Grundsätzen des fehlerhaften Arbeitsverhältnisses? Der Mandant hat Leistungen erbracht, die GmbH gesetzlich vertreten und soll nun nach Auffassung der Gesellschafter/Hintermänner der GmbH rückwirkend seine Vergütungsansprüche verwirkt haben.

Die Bestellung als GmbH-Geschäftsführer kann ohnehin nicht ex tunc , sondern erst ab Eintragung der Abberufung im Handelsregister ex nunc beendet werden.

Jetzt frage ich mich, ob es daran liegt, dass weder Mietrecht noch Arbeitsrecht oder Gesellschaftsrecht zu meinem täglich Brot gehören, dass ich aus dem Kopfschütteln nicht herauskomme, derartige Konstellationen also an der Tagesordnung sind, oder ob einem Gesetz der Serie folgend, sich die Exoten heute bei mir eingefunden haben.

Dienstag, Oktober 06, 2009

ab 01.01.2010 "Umwelt"-Zone auch in Heidelberg

Meine Heimatstadt Heidelberg ergreift nun auch eine nichtsnutzige, unsinnige Maßnahme und führt ab dem 01. Januar 2010 eine so genannte Umweltzone in weiten Teilen des Stadtgebietes ein.

Der Begriff "Umweltzone" gehört verboten, weil er nur blöde ist. Die Umwelt liegt überall, innerhalb und außerhalb dieser Zone.

Die Maßnahme zur Einrichtung von Umweltzonen gehört verboten, weil sie effektiv nichts bringt. Ein Fahrverbot für ansonsten legal betriebene PKW in besonders ausgewiesenen Zonen ist lächerlich. Es wäre konsequent den Betrieb dieser Fahrzeuge vollkommen zu verbieten, das traut sich offenbar keiner.

Ich erinnere gerne an den Besuch von George W. Bush in Mainz. Die gesamte Innenstadt war für den sonstigen Verkehr gesperrt. Nur offizielle Fahrzeuge durften ihre Abgase verbreiten. Und die Feinstaubbelastung? Die sank nicht, sondern es wurden ausgerechnet an diesem Tag die damals gültigen Grenzwerte überschritten.

Bürger, lass dich nicht verarschen, von einer Politik, die in ihrer Unfähigkeit, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, Placebos unter das Volk streut.

In einer Elite-Universitätsstadt sollte das nicht klaglos hingenommen, sondern an den Pranger gestellt werden.

Freitag, August 14, 2009

Quizfrage

Warum muss der deutsche Ehegatte eines Ausländers einen Staatsangehörigenausweis beantragen, wenn der Ausländer einen Einbürgerungsantrag stellt,
während beim ausländischen
Ehegatten offenbar dessen Angaben und Vorlage eines amtlichen Ausweises zum Nachweis der anderen Staatsbürgerschaft ausreichen ??????????????????????????????????????????????????????????
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Freitag, Juni 12, 2009

Maßnahme

Ich habe soeben die website von welt-online aus meinen Lesezeichen gelöscht, weil ich die Schleichwerbung, die auf diesen Seiten unter dem Deckmantel redaktioneller Beiträge seit geraumer Zeit betrieben wird, nicht mehr länger zur Kenntnis nehmen möchte.

Das Fass zum Überlaufen brachte eine unter dem Deckmantel einer Leserumfrage betriebene Werbung für Sandwiches von 5 verschiedenen Fast-Food-Ketten.

Heißt Fast-Food eigentlich so, weil es sich nur beinahe um Essen handelt ? (*)


(*)Sorry, war nicht ernst gemeint

Montag, März 23, 2009

Dieser Schnüffelstaat kriegt den Hals nicht voll

Die CDU will schon vor der Bundestagswahl durchsetzen, dass Ergebnisse von Online-Durchsuchungen auch zur Strafverfolgung genutzt werden können.


Wenn das Gesetz wird, war ich längste Zeit Mitglied dieser Partei. Herbe Stimmenverluste zeichnen sich bereits ab. Ob die CDU erneut eine Regierungsmehrheit bilden kann, ist zweifelhaft, eine Regierungsbeteiligung der SED erscheint möglich. Wer vor diesem Hintergrund auch noch den letzten Winkel privater Rückzugsmöglichkeiten ausleuchten will und die Ergebnisse dieser Überwachung den Strafermittungsbehörden zur freien Verwendung überlässt, handelt mit Eventualvorsatz im Hinblick auf die Etablierung einer neuen Diktatur. Parteien, die so wenig politische Weitsicht an den Tag legen, sollten eine schöpferische Denkpause einlegen.

Zuvor hatte Generalbundesanwältin Monika Harms im Hamburger Abendblatt gefordert, Erkenntnisse aus Online-Razzien des BKA oder von Länderpolizeien in Strafverfahren verwerten zu dürfen.


Jetzt wird schon der Begriff "Online-Razzia*)" verwendet, hatte nicht Schäuble den Eindruck erwecken wollen, es ginge um chirurgisch genaue Eingriffe ?

*) Razzia (von arabisch غزوة‎ ghazwa, „Kriegszug, Raubzug, Angriffsschlacht“) ist die Bezeichnung für eine überraschende, groß angelegte Durchsuchungsaktion der Polizei.
Quelle: wikipedia.org

Die Regelung zur Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz sei Gegenstand einer neuerlichen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. "Ich meine, wir sind vor diesem Hintergrund gut beraten, zunächst die Entscheidung über diese Verfassungsbeschwerde abzuwarten, bevor der Gesetzgeber neue Regelungen schafft, die den angefochtenen Grundrechtseingriff fortdauern lassen", sagte Zypries dem Abendblatt.


Was ist das für ein gesetzgeberisches Armutszeugnis ? Hätte ich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Regelung, würde ich sie nicht verabschieden. Wer ist denn der politische Souverän ? Der Bundestag, dessen Mitglieder auf Listen stehen, die das Volk wählen kann oder das Bundesverfassungsgericht ? Wenn 8 Menschen mehr politisch-juristischer Sachverstand hinsichtlich der Grundgesetzkonformität parlamentarischer Gesetze zugetraut wird, als der Mehrheit von 612 Abgeordneten, na dann, Gute Nacht !

Die obigen Zitate stammen aus der online-Ausgabe des Hamburger Abendblatt.

Montag, März 16, 2009

Werbung und Wirklichkeit

Amüsieren Sie sich auch so köstlich über die Werbespots der Kfz-Versicherer ? Zumindest im Haftpflichtbereich gehen diese doch völlig an der Realität vorbei.

Nun ja, einen solventen Versicherer wünscht man sich schon, aber wirklich nützen tun die Verträge doch nicht dem Kunden, sondern demjenigen, der den Schaden erlitten hat.

Und der Geschädigte kann sich leider nicht aussuchen, bei welcher Versicherung er SEINEN Schaden gerne reguliert hätte.

Heute kommt mal wieder so ein Verkehrsunfallopfer zu mir. Der Sachschaden wurde von einem Ingenieursbüro beziffert. Was macht die gegnerische Haftpflicht-Versicherung ? Sie reicht das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen an ihren Haussachverständigen weiter und legt dessen Werte bei der Regulierung zugrunde. Die Differenz ist eigentlich kaum der Rede wert, aber die Vorgehensweise ist es, die mich sauer aufstoßen lässt.

So wird das Recht auf einen unparteiischen Schadensschätzer untergraben.

Freitag, Januar 16, 2009

Wenn schon Formblatt, dann bitte richtig

In einer Vaterschaftsanfechtungsklage war heute Verhandlungstermin. Da alles auf eine Formsache hinaus lief, also ohne größere materiell-rechtliche Klimmzüge oder Beweisnöte, habe ich mir die Formalien nochmals sehr genau angeschaut, um deswegen keine böse Überraschung erleben zu müssen.

Weil ich befürchtete, dass der Beklagte nicht erscheinen würde, von dem noch kein Lebenszeichen festgestellt werden konnte, habe ich mir auch die Verfahrensvorschriften vergegenwärtigt.

Nach §§ 640,I, 2.HS, 612,IV ZPO ist ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten unzulässig.

Die Klage wurde allerdings mit dem Hinweis auf den Standardvordruck für das streitige Zivilverfahren zugestellt, in dem es heißt:

Wenn Sie im Termin nicht erscheinen und sich auch nicht durch einen Rechtsanwalt oder eine sonstige zur Vertretung berechtigte Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, kann auf Antrag ihres Prozessgegners ein Versäumnisurteil ergehen.


Ich kenne zwar so gut wie keine Partei, die sich je der Mühe unterzogen hätte, diese Behördenprosa zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn zu lesen und zu verstehen versuchte, aber aus professioneller Sicht lässt es doch auch die Halbgötter und -göttinnen in Schwarz in einem menschlicheren Licht erscheinen.

Sogar den Gerichten rutscht ab und an eine nicht hundertprozentig richtige Verfügung durch die Kontrollen.

Dienstag, November 18, 2008

So ein Gedanke

Ich bekenne:

Ich habe ein Knöllchen bekommen. Ich habe in unserer ohnehin nur für Anliegerverkehr geöffneten Straße auf der richtigen Seite und ohne jemanden zu behindern geparkt.
Mein Verstoß lag darin, dass der Bewohner-Parkausweis, den ich gegen Gebühr bei der Gemeinde erworben habe, nicht gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe lag. Warum müssen die Scheiben mancher Fahrzeuge auch unten undurchsichtig sein ?

Was geschieht nun, wenn ich die 5 Euro nicht bezahle ?
Die Stadt wird anhand meines Kennzeichens mich als Halter feststellen, mir eine Verwarnung schicken und mich nochmals zur Zahlung auffordern.

Könnte die Stadt nicht auch anhand meines Kennzeichens feststellen, dass ich kein brutaler Verkehrsrambo bin, der unschuldigen Bewohnerparkplätzen nachstellt und sich ihrer rechtswidrig bemächtigt ? Könnte bei gleichem Aufwand nicht eben auch festgestellt werden, dass ein dummes Missgeschick vorgelegen hat, wie es eben passiert ?

Nein, denn auf dem Ausweis steht doch, dass er GUT SICHTBAR im Fahrzeug auszulegen ist.
Aber wozu benötige ich den Ausweis, wenn es andere Mittel und Wege gibt, festzustellen, ob ich da, wo ich parke, auch parken darf ?

Freitag, September 26, 2008

Update Zwickmühle

Das nenne ich Vertrauensvorschuss. Nur auf meine Aussage hin, dass das Gericht die Erfolgsaussichten in dieser Sache positiv bewertet hat, erteilt die Gemeinde dem Mandanten nun eine Meldebestätigung, mit der er seine Lohnsteuerkarte erhalten kann.

Ende gut, alles gut.

Ich sage schon mal Danke.

Donnerstag, September 25, 2008

Verständnis

Der Kollege Siebers berichtet hier unter Verweis auf die Augsburger Allgemeine über einen Zahnarzt, der einer säumigen Patientin kurzerhand die Kauwerkzeuge entfernt hat, nachdem er erfolglos monatelang auf die Begleichung seiner Rechnung gewartet hat.

Nachdem ich selbst einmal 2005 einen Zahnarzt zu einer Strafverhandlung begleitet habe, bei der die ehemaligen Patienten wegen Eingehungsbetruges angeklagt waren, diese den Zahnarzt noch über den grünen Klee gelobt haben, einer Verurteilung durch Zahlung eines auf die Rechnungen anzurechndenden Wiedergutmachungsbetrages entgangen sind, aber bis heute noch mehrere hundert Euro schulden, also ich dieses Pack kenne, habe ich echte Sympathie mit dem Zahnarzt. Dessen Gläubiger, Dentallabore, Mitarbeiter, Vermieter,Finanzamt, Sozialleistungsträger und Lieferanten fragen ja auch nicht lange nach ihrem Geld.

Freitag, September 19, 2008

Warum nicht gleich ?

Eine Mandantin wird bei einem Verkehrsunfall als Fahrerin eines PKW durch Auffahren eines anderen PKW verletzt.

Der Sachschaden wird reguliert.

Unsere Kanzlei wird mit der Geltendmachung von Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld beauftragt.

Die Versicherung bezahlt kommentarlos 800,00 EUR als Vorschuss. Zur verbliebenen Restsumme von 2300 EUR schweigt sie, es erfolgt überhaupt keine Stellungnahme.

Auf Mahnung bietet sie insgesamt 1000,00 EUR an (unter Anrechnung des Vorschusses). Wir lehnen dankend ab.

Auf die Klage erfolgt zunächst eine Verteidigungsanzeige der HUK. Heute ging die eingeklagte Restsumme auf Heller und Pfennig mit Zinsen auf dem Konto ein.

Nur nicht vorschnell nachgeben.

Dienstag, September 16, 2008

Donnerstag, September 04, 2008

Warum ich diese EU ablehne

kann hier nachgelesen werden.

Das EU-Parlament will klischeebehaftete Reklame verbannen, um Diskriminierung zu unterbinden


Es mag ja statthaft sein, sich über vermeintlich sexistische Werbung aufzuregen und diese als geschmacklos zu empfinden. Nur bedarf es hierzu keines Machtmissbrauchs eines offenbar nicht ausgelasteten Parlaments, sondern es genügt, wenn König Kunde mit den Füßen abstimmt. Entweder Werbung kommt an, oder sie verprellt die Kunden.

Die Notwendigkeit einer Regulierung sehe ich nicht. In Geschmacksfragen sollte auch eine Mehrheit nicht versuchen ihre Maßstäbe einer Minderheit aufzudrücken. Die Menschheit besteht nun einmal aus Männlein, Weiblein, Transsexuellen und solchen, die ihre Identität noch nicht gefunden haben. Dieses Faktum kann auch ein Gesetzgeber nicht beseitigen. Der von den Politikern entgegen der Aussagen in den Sonntagsreden als unmündig empfundene Verbraucher kann seine Interessen durchaus selbst verteidigen.

Freitag, August 29, 2008

Bedienzuschlag bei der Bahn

Wie zu lesen ist, sollen Bahnfahrkarten, die statt vom Automaten am Schalter erworben werden, künftig mit einem Bedienzuschlag belegt werden und somit teurer werden.

Ich meide diese Bahn ohnehin schon, wo ich nur kann. Und werde dies trotz der hohen Spritpreise nun erst recht beibehalten.

Zwar ist ein Stück Kuchen vom Discounter billiger, als in einem gemütlichen Café mit Bedienung, aber der Bestellvorgang ist in beiden Fällen simpel.

Man geht zur Theke, wählt aus und bekommt sofort den Preis genannt.

Auf die Bahn gemünzt, ergäbe sich folgender Menü-Dialog beim Automatenverkauf:

Nusskuchen:
=> Ihre Auswahl ist nicht eindeutig. Meinen Sie Haselnuss oder Walnuss
Haselnuss
=> Mit Schokoguss, Zuckerguss, oder keins von beiden.
Schokoguss
=> Wollen Sie Sparkuchen mit Kaffee oder Tee ?
Nein
=> Wollen Sie den Kuchen auf einem Porzellanteller oder auf Pappe ?
Porzellan
=> Wann wollen Sie den Kuchen ? Sofort, in einer Woche, in einem Monat ?
Sofort
=> Der Kuchen muss vor 18:00 verzehrt werden.
=> Wollen Sie eine Kuchengabelreservierung ?
Ja.
=> Sind Sie Diabetiker
Nein
=> Haben Sie unsere Stammkuchenkarte ?
Ja
=> Welche: 25 %, 50 %, Premium ?
50 %
Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass der von Ihnen gewählte Kuchentarif vergriffen ist. Bitte versuchen Sie es erneut.

Donnerstag, Juli 17, 2008

CDU Südbaden düpiert Parteispitze

Die CDU wird sich in Kürze auf Landes- und Bundesebene mit der Pendlerpauschale beschäftigen müssen. Der Bezirksverband Südbaden hat nämlich einen Parteitagsbeschluss zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale gegen den erklärten Willen der anwesenden Bundestagsabgeordneten und Landesminister verabschiedet.

Quelle: Schwäbische Zeitung

Der Bruder von Fraktionschef Volker Kauder, der den Parteitag wegen einer Hochzeit früher verlassen hatte, plädierte für eine Vertagung bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser Sache.

Dieser Auftritt brachte die Befürworter noch mehr auf. Es sei "unglaublich", sagte einer, wenn Politik und Parteien ihre Verantwortung immer mehr den Gerichte überließen.


Richtig. Wir haben 700 demokratisch gewählte Abgeordnete in Berlin, die für die Gesetzgebung bezahlt werden und genau hierfür auch die Verantwortung übernehmen müssen und sollen.

Obwohl ich aus Nordbaden stamme, unterstütze ich diesen Antrag voll und ganz.

Richtig so

Anwälte sind ein freies Organ der Rechtspflege und nicht Appendix einer verstaubten Justizbürokratie.

Wenn die Justizverwaltung meint, sie müsse Anwälte gängeln, deren Tätigkeit (zum Teil, verglichen mit der Regelvergütung) aus der Staatskasse vergütet wird, so muss man sich zur Wehr setzen.

Kollege Hoenig aus Berlin (Kreuzberg oder Neukölln) hat genau das Richtige gemacht.

Glückwunsch.

Montag, Juli 07, 2008

Beobachtung - ? -

Über Sinn und vor allem Unsinn der Feinstaubplaketten kann man trefflich streiten; ich halte diesen Aufkleber für eine unverschämte Abzocke, um es einmal unmissverständlich auszudrücken.

Meine Zeit, die ich für eine rechtliche Auseinandersetzung wegen eines Betrages, der im Moment 5,00 EUR pro PKW beträgt, aufwenden müsste, investiere ich allerdings lieber in Dinge, die mir Freude bereiten - wie diesen blog.

Nun habe ich beobachtet, dass dieser mistige Aufkleber nicht so recht an meiner Windschutzscheibe haften bleiben wollte, obwohl diese nahezu klinisch rein war. Bei meinem täglichen Gang durch die Gemeinde zur nächsten Futterstelle ist mir heute ein weiteres Fahrzeug aufgefallen, bei dem der Bepperl schepp hing (der Aufkleber war schief). Ist das möglicherweise ein allgemein auftretender Mangel ?

Verkauft der Staat etwa einmalig zu verwendende amtliche Urkunden, die bestimmungsgemäß aufgeklebt werden müssen, aber nicht dazu geeignet sind ?

Ich sammle gerne ihre Erfahrungsberichte und werde bei Erhärten des Verdachts ganz offiziell gegen einen derartigen Schildbürgerstreich zu Felde ziehen.

Unglaubliche Schlamperei bei der Agentur für Arbeit

Ein Mandant bezog bis März 2007 ALG I. Im April 2007 bestätigte er schriftlich gegenüber der Arbeitsagentur keinen Antrag auf ALG II stellen zu wollen.

Im Dezember 2007 musste der Antrag doch gestellt werden.

Die Leistungen wurden darlehensweise ausbezahlt. Ein Folgeantrag wurde im Juni 2008 gestellt.

Auf einen Rückforderungsbescheid hin habe ich Akteneinsicht beantragt. Das Schreiben von April 2007 war falsch einsortiert. Statt Aktenblatt 21 trug es die Blattnummer 80. Folgerichtig wurde beim flüchtigen Lesen der Akte der Eindruck erweckt, der Mandant habe im April 2008 auf Stellung eines Folgeantrages verzichtet.

Dieser Flüchtigkeitsfehler liegt nun auch noch im Wesentlichen dem Ablehnungsbescheid für den Folgeantrag zugrunde.