Donnerstag, November 08, 2007

Anmerkung aus der Froschperspektive des Rechts

Neulich musste ich einen kräftigen Seitenhieb einstecken. Ein Karlsruher meinte, er habe mit einem Anwalt gesprochen, der doch einige Stufen über den sonst so tätigen Anwälten stünde, schließlich käme er ja aus der Stadt des Rechts.

Also so aus der Froschperspektive, würde ich gerne die Meinung anderer Frösche aber auch der über uns schwebenden Störche erfahren.

Die Gerichte sind als Jurisdiktion oder Judikative (rechtsprechende Gewalt) Teil des Staates und üben hoheitliche Befugnisse aus.

Die Gerichte haben viel mit Geld zu tun, sei es die Einnahme und Beitreibung von Gerichtskosten oder die Auszahlung von Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen, Pflichtverteidigerhonoraren und Prozesskostenhilfe.

Fast immer findet sich ein Hinweis darauf, dass Zahlungen entweder nur unbar erbeten werden oder Auszahlungen nur unbar erbracht werden.

§ 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz bestimmt: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel".

Die Bedeutung des gesetzlichen Zahlungsmittel erläutern verschiedene Banken, u.a. die Commerzbank wie folgt:



Gesetzliches Zahlungsmittel
Gesetzliche Zahlungsmittel zeichnen sich
dadurch aus, dass für sie ein allgemeiner, gesetzlicher Annahmezwang für Gläubiger z. B. zur Begleichung von Forderungen besteht. Schuldner können sich also durch Bezahlung mit gesetzlichen Zahlungsmitteln rechts- und endgültig von Schulden befreien. Gläubiger können allerdings freiwillig andere Zahlungsmittel akzeptieren. Unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind in voller Höhe als Zahlungsmittel anzunehmen, während beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel nur bis zu einer festgelegten Obergrenze angenommen werden müssen.


Mit welchem RECHT verweigern also staatliche Einrichtungen die Annahme und Ausgabe von Bargeld ? Schließlich sind sowohl Gerichtskosten als auch Anwaltsvergütungen gesetzlich in Euro definiert. Die Bundesbank wiederum führt zum Giralgeld das Folgende aus:


Zu den perfekten Zahlungsmitteln zählt heute auch das Giralgeld,
da es in der Regel kraft Treu und Glaubens im Zahlungsverkehr angenommen werden muss.

Die Worte "in der Regel" und "Treu und Glauben" weisen eindeutig auf unbestimmte Rechtsbegriffe, bzw. eine wohl noch nicht höchstrichterlich geklärte Rechtslage hin.

Ausgerechnet staatliche Stellen lehnen wegen des damit verbundenen Aufwands und der Sicherheitsrisiken die Annahme des einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittels ab. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

1 Kommentar:

  1. Es gibt durchaus Gründe, den Umgang mit Bargeld zu vermeiden. Taxifahrer zum Beispiel fürchten Überfälle.
    Der häufigste Grund düfte jedoch der sein, daß man "kleinen" Mitarbeitern den Umgang mit Bargeld nicht zutraut.

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