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Mittwoch, Oktober 06, 2010

Ich bin verwirrt

Die Klimaforscher prophezeien, dass die Temperaturen, die Meeresspiegel und die Anzahl der Naturkatastrophen steigen werden. Herr Ramsauer stellt eine Winterreifenpflicht in Aussicht. Das OLG Celle Oldenburg hat den bisherigen Wortlaut der Vorschrift als zu unbestimmt bezeichnet.

Ist jetzt Winter, wenn die Metereologen sagen, es ist Winter, also am 1.12., oder ist Winter, wenn es im Kalender steht, 21.12, oder ist Winter, wenn mit Winter zu rechnen ist, oder gibt es bald gar keinen Winter mehr, weil wir das ganze Jahr über April haben werden? Oder meint der Minister einen politischen Winter? Dann kann ich mir von vorneherein jeden Reifenwechsel sparen!

Und ist das überhaupt EU-konform? In Schweden sollen andere Winterzeiten herrschen als auf Malta? Verträgt sich das noch mit dem freien Güter- und Dienstleistungsverkehr?

Jedenfalls wird es keinen Streit mehr bei Unfallregulierungen geben, ob Mehrkosten der Mietwagenfirma für Winterbereifung von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu ersetzen sind, oder nicht.

Mittwoch, Juli 22, 2009

Naturschutz - von der anderen Seite betrachtet

Spinnen gehören zum allgemeinen Lebensrisiko: meinte das Oberlandesgericht Karlsruhe und wies eine Klage auf Schmerzensgeld gegen einen Hausmeister-Service ab.

Wie gut dass wir es in Deutschland mit der Natur so gelassen sehen können. Kreuzspinnen dürften die gefährlichste Bedrohung darstellen, mit der wir konfrontiert werden. Das ist allgemein betrachtet hinnehmbar. Die grazilen Spinnennetze, ein Wunder der Baukunst und für das Überleben der Spinnen notwendig, werden dennoch von vielen Mitmenschen als ästhetische Schandflecke betrachtet, wenn sich darin tote Insekten, Laub und Staub verfangen haben.

Bei Hundebissen entscheiden die Gerichte anders. Auch Hunde gehören zum Lebensalltag. Doch hier lassen § 833 BGB und § 23 BJagdG durchaus Schadenersatzansprüche gegen Halter und Jagdaufseher zu, wenn ein Mensch durch einen Hund verletzt wird.

Die possierliche Hufeisennasen-Fledermaus hätte es beinahe geschafft, den Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden zu verhindern. Doch auch der Sumatra-Tiger oder der asiatiscche Elefant gehören zu den bedrohten Tierarten. Zum Glück für unser Gewissen dürfen wir uns für deren Erhalt in Ganz-Weit-Weg einsetzen.

Was mit wilden Tieren passiert, die nicht so süß sind wie die Hufnasen-Fledermaus oder nicht so klein wie eine große Spinne sind, das durfte uns 2006 JJ1 aka Problembär Bruno demonstrieren. Er wurde schmählich aus dem Hinterhalt erschossen. Das gleiche Schicksal würde auch den ehemals so knuddeligen kleinen Knut ereilen, sollte er auf die Idee kommen, seine AI-Acommodation zu verlassen.

Wir haben eben ein zwiespältiges Verhältnis zu Mutter Natur.

Montag, November 24, 2008

Unfreiwillige Komik

In ra-micro können Akten verschiedenen Referaten zugeordnet werden. Nun hatte ich zwei Akten in der Hand mit den selben Beteiligten.

Einmal ging es um eine Ehescheidung, das andere Mal um Vaterschaftsfeststellung.

Die Ehescheidung war ganz richtig unter 02 -Familienrecht angelegt.

Die andere aber unter 04. Auf meine Frage, was das für ein Referat sei, lachte unsere Rechtsanwaltsfachangestellte und sagte: "Ups- Unfallsachen...."

Donnerstag, September 25, 2008

So viel dazu

Gestern rief mich ein Freund an, ob wir nicht unsere Tennistermine tauschen könnten. Er habe übersehen, dass er an dem Abend, an dem er im Spielplan vermerkt sei, an einem Seminar teilnehmen müsse .
Ja, er wäre der Dozent.

Thema: Arbeitsorganisation und Zeitmanagement

Dienstag, August 26, 2008

Yeah, ein Wunschtraum geht in Erfüllung

Ich wollte immer schon in einem Atemzug mit Harald Schmitt und Eckart von Hirschhausen genannt werden, die ich beide sehr schätze.

Danke Desperado.

Montag, Januar 21, 2008

Auch das noch

Dass man morgens auf dem Weg zur Arbeit im Stau steht, ist an sich nichts Ungewöhnliches. Wenn man aber als drittes Auto in einer Schlange vor der sich nicht öffnen wollenden Schranke des Parkhauses steht, finde ich, dann darf man das ruhig erwähnen.

Zum Glück passiert das nicht jeden Tag.

Mittwoch, Dezember 19, 2007

Einführung eines neuen Qualitätsmerkmals für Kanzleien oder MitarbeiterInnen

Das Phänomen ist zwar nicht neu, es wurde allerdings bislang noch nicht populär-wissenschaftlich aufgearbeitet. Was bewegt die Mandanten dazu, in eine bestimmte Kanzlei zu gehen, was gibt den Ausschlag für eine erfolgreiche Bewerbung einer erfahrenen ReNo-Gehilfin ?

Wer jetzt sagt, es seien fachliche Gründe, der oder die irrt gewaltig.

Der Kaffee oder auch Caffè ist DAS entscheidende Kriterium. Denn ob der Anwalt gut ist, ob der Fachanwaltstitel tatsächlich ein Indiz für eine bessere Betreuung ist, das zeigt sich meistens erst am Schluß.

Die Tasse Kaffee oder Caffè bei der ersten Besprechung, als einfacher Kaffee, Espresso, Cappuccino oder formvollendeter Latte Macchiato dargereicht, das lässt sich sofort auf Qualität, Geschmack, Stil und Lebensart hin überprüfen.

Und somit wären wir bereits beim zweiten Teil der nur scheinbar Zusammenhangloses vereinenden Einleitung.

Denn wem obliegt in den meisten Büros diese verantwortliche Verrichtung des Brühens, Abfüllens und Servierens der mannigfaltigen Spielarten des schwarzen Elixiers ?

Den wichtigsten Menschen im Büro überhaupt, die den Cheffes den Rücken freihalten, für sie lügen und flunkern, immer freundlich sein müssen, auch wenn's mal wieder schwerfällt - den Fachangestellten.

Und nun sage jemand, die Kaffeezubereitung sei doch keine Kunst, das sei ein gewohnheitsrechtlich abgesicherter Besitzstand, dass diese Aufgabe zum prägenden Berufsbild gehöre. Das mag gegolten haben, als in den meisten Büros eine einfache Filterkaffeemaschine stand.

Dank Microchips und Innovationsfreude der Hersteller gibt es heute Geräte, deren Bedienungsanleitung leicht den doppelten Umfang der Kanzleisoftware-Handbücher erreichen.

Die ReNo-Gehilfin mit Schwerpunkt Zwangsvollstreckung war gestern. Heute sind es Fertigkeiten im Umgang mit einer Saeco Royal Cappuccino oder Delonghi ESAM 3600 um nur einige zu nennen. Auch der Grundstoff selbst, ist schon lange nicht mehr das einfach zu handhabende braune Mehl.

Es gibt Maschinen für ganze Bohnen, Tabs, Pads oder Kaffee-Mehl, dann allerdings nur in einer bestimmten Körnung.

Vergessen wir also, zumal vor den Feiertagen, die ganze Juristerei und wenden uns den wirklich wichtigen Dingen im Leben zu.

Wohl bekomm's.

Nachtrag: Kreuzberger hat in den Kommentaren diesen interessanten link hinterlassen.

Vielen Dank dafür, zeigt es mir doch, dass ich nicht ganz falsch liege.

Donnerstag, November 08, 2007

Anmerkung aus der Froschperspektive des Rechts

Neulich musste ich einen kräftigen Seitenhieb einstecken. Ein Karlsruher meinte, er habe mit einem Anwalt gesprochen, der doch einige Stufen über den sonst so tätigen Anwälten stünde, schließlich käme er ja aus der Stadt des Rechts.

Also so aus der Froschperspektive, würde ich gerne die Meinung anderer Frösche aber auch der über uns schwebenden Störche erfahren.

Die Gerichte sind als Jurisdiktion oder Judikative (rechtsprechende Gewalt) Teil des Staates und üben hoheitliche Befugnisse aus.

Die Gerichte haben viel mit Geld zu tun, sei es die Einnahme und Beitreibung von Gerichtskosten oder die Auszahlung von Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen, Pflichtverteidigerhonoraren und Prozesskostenhilfe.

Fast immer findet sich ein Hinweis darauf, dass Zahlungen entweder nur unbar erbeten werden oder Auszahlungen nur unbar erbracht werden.

§ 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz bestimmt: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel".

Die Bedeutung des gesetzlichen Zahlungsmittel erläutern verschiedene Banken, u.a. die Commerzbank wie folgt:



Gesetzliches Zahlungsmittel
Gesetzliche Zahlungsmittel zeichnen sich
dadurch aus, dass für sie ein allgemeiner, gesetzlicher Annahmezwang für Gläubiger z. B. zur Begleichung von Forderungen besteht. Schuldner können sich also durch Bezahlung mit gesetzlichen Zahlungsmitteln rechts- und endgültig von Schulden befreien. Gläubiger können allerdings freiwillig andere Zahlungsmittel akzeptieren. Unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind in voller Höhe als Zahlungsmittel anzunehmen, während beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel nur bis zu einer festgelegten Obergrenze angenommen werden müssen.


Mit welchem RECHT verweigern also staatliche Einrichtungen die Annahme und Ausgabe von Bargeld ? Schließlich sind sowohl Gerichtskosten als auch Anwaltsvergütungen gesetzlich in Euro definiert. Die Bundesbank wiederum führt zum Giralgeld das Folgende aus:


Zu den perfekten Zahlungsmitteln zählt heute auch das Giralgeld,
da es in der Regel kraft Treu und Glaubens im Zahlungsverkehr angenommen werden muss.

Die Worte "in der Regel" und "Treu und Glauben" weisen eindeutig auf unbestimmte Rechtsbegriffe, bzw. eine wohl noch nicht höchstrichterlich geklärte Rechtslage hin.

Ausgerechnet staatliche Stellen lehnen wegen des damit verbundenen Aufwands und der Sicherheitsrisiken die Annahme des einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittels ab. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Montag, April 30, 2007

Jocus advocati (Anwaltswitz)

Treffen sich zwei Anwälte.
Meint der eine: Na, wie geht's ?
Der andere: "Ganz schlecht, ich kann nicht klagen"

Mittwoch, März 28, 2007

Geschäftsidee

In unserer schnell lebigen (gibt es das Adjektiv lebig überhaupt ? schnelllebig, sieht seltsam aus und schnellebig ist auch irgendwie komisch), also rasch vorbei ziehenden Zeit, in der sogar manche Berufsgruppen wegen eigener übermässiger zeitlichen Inanspruchnahme, Berufsdemonstranten engagieren, um gegen erkannte Missstände zu protestieren, fehlt nur noch ein Lebensmittelkonzern, der - um den Kunden das Tischgebet zu sparen - vorbebetete Fertignahrungsmittel vertreibt, in den Konfessionsrichtungen, evangelisch, katholisch oder australisch-reformierte Freikirche.

Ich melde schon mal Markenschutz, Patentschutz, Strahlenschutz usw. an.

Montag, März 26, 2007

Haben wir nicht bekommen

Die Arnold*-Rechtschutzversicherung bekam am 8.3.2007 von unserer Kanzlei ein Schreiben an die Zentrale in Köln, dem ein Vollstreckungstitel, das Forderungskonto und weitere Zwangsvollstreckungsunterlagen im Original beigefügt waren (Schuldner sind insolvent, es handelt sich um einen KfB).

Am 15.3. rief uns die Niederlassung Hamburg an, ein Abrechnungsschreiben würde fehlen. Keine rede davon, dass unserem Schreiben gar keine Anlagen beigelegen haben sollen.

Am 22.3 ein Schreiben der Arnold. Man bedankt sich für das Fax (mit dem Abrechnungsschreiben), leider habe man nunmehr festgestellt, dass die im Schreiben vom 8.3 genannten Anlagen komplett fehlen.

Gut, der Mensch ist fehlbar, nochmal die alten Akten hervorgekramt. Dort befinden sich nun nur noch Kopien dieser Anlagen. Ausserdem, wozu ich wirklich nicht immer Zeit habe, habe ich gemeinsam mit unserer Rechtsanwaltfachangestellten die Anlagen zusammengesucht. Ich schwöre, dass diese Anlagen unserem Schreiben beigefügt waren.

Aber wie läuft das doch bei der Arnold ?

Es gibt eine zentrale Posteinlaufstelle in Köln. Dort wird jeder eingehende Schriftverkehr gescannt und elektronisch an die Niederlassungen weitergeleitet.
High-tech auf der einen Seite, Papier und KLAMMERN auf der anderen Seite. Könnte es nicht vielleicht doch der Fall sein, dass das *Ironie on hochbezahlte *Ironie off Spitzenpersonal beim Posteingang die Anlagen verbummelt hat ? Weil es vielleicht sehr mühsam wäre zum Teil sogar mehrfach geklammerte Schreiben auseinander zu basteln ?

Wir haben gelernt. Es existieren keine direkten Rechtsbeziehungen zwischen dem Anwalt und der Rechtschutzversicherung. Wir geben künftig alle Unterlagen der Mandantschaft. Jedenfalls so lange bis der elektronische Vollstreckungstitel existiert, ein Trojaner mit dem Bank-, Finanzamt- und Rentensoftware so manipuliert
werden können, dass Zahlungen auf ein anderes Konto umgeleitet werden können....


* Name geändert