Freitag, Januar 11, 2008

Fundstück - genau hingeschaut

Ein Verkehrsschild, mit der Bedeutung "Einfahrt verboten", darunter die Einschränkung, dass Berechtigte, von dem Verbot ausgenommen sind.



Im deutschen Schilderwald ist das ja eigentlich kein außergewöhnlicher Anblick.


Wenn man nun aber weiß,



dass diese Schilder vor der Einfahrt zu einer öffentlichen Tiefgarage stehen, dann sollte man ins Grübeln kommen.

Einfahren dürfen nur Berechtigte, Berechtigte sind auf jeden Fall Stellplatzinhaber, wie soll ich denn einen Stellplatz ergattern, wenn ich gar nicht einfahren darf ?

Für mich macht das runde Schild mit rotem Rand auf weißem Grund keinen rechten Sinn.
Vielleicht liegt es ja daran, dass diese Tiefgarage von so wenigen Leuten genutzt wird, obwohl dort sogar die erste Stunde frei, gratis, für umme (wie man in der Kurpfalz sagt) ist.

Übrigens, schräg gegenüber liegt mein beruflicher Daseinsmittelpunkt ! :=)

Nochmal übrigens, zur Ehrenrettung der Betreiber: Bis vor 3 Jahren war die Garage noch nicht öffentlich zugänglich, damals hatte das Schild noch seine Berechtigung.

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