Ich besitze bei GMX einen e-mail-acount. Gelegentlich wähle ich mich auch über die homepage von gmx in meinen acount ein. Seit zwei Wochen stelle ich fest, dass ausgerechnet das Eingabefeld des Benutzernamens mit einem Werbepop-up gekoppelt ist, der zwar nicht jedes Mal aufgeht, aber jedes Mal, wenn er aufgeht, gehörig nervt.
Zunächst habe ich versucht (!) mit GMX per e-mail in Kontakt zu treten, um mich zu beschweren; bekam von dort allerdings nur eine automatisch generierte Antwort.
Liebe GMX-Geschäftsführung. Einen dümmeren und die Kundschaft noch mehr belästigenden Ort für das Werbepop-up hättet ihr wohl nicht finden können?
Ich schaue mir das noch ein oder zwei Wochen an, wenn diese Belästigung nicht abgestellt worden ist, werde ich mein Konto stilllegen.
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Montag, Mai 02, 2011
Freitag, Oktober 02, 2009
Nützlicher Small-Talk
Gestern war ich als Strafverteidiger bei einem Amtsgericht tätig. Der Angeklagte erschien nicht pünktlich und so ergab sich die Gelegenheit mit dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zu plaudern. Es handelte sich um einen Referendaren, der zum ersten Male selbständig vor Gericht plädieren durfte.
Ich erzählte so von meinen eigenen Erlebnissen als Referendar und dass ich einmal sogar einen Freispruch beantragt hatte. Ich sei mir zuerst unsicher gewesen, ob ich das dürfe, aber nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung hätte ich zu keinem anderen Schluß kommen können. Ich erwähnte auch, dass mir ein Stein vom Herzen fiel, als das Gericht meinem Antrag folgte und tatsächlich freisprach.
Der Kollege fragte noch, ob das für das aktuelle Verfahren ein Wink mit dem Zaunpfahl sein sollte, worauf ich meinte, nicht nur mit einem Zaunpfahl sondern mit dem ganzen Lattenzaun.
Der Fall stand tatsächlich auf der Kippe, ob dem Angeklagten nämlich die nötige Absicht nachzuweisen sei. Jedenfalls beantragte auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nach Schluß der Beweisaufnahme - Freispruch-!
Gerne habe ich mich den überzeugenden Ausführungen meines Vorredners angeschlossen und auch das Gericht folgte dem. Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass eine Verurteilung nur um Haaresbreite vermieden wurde.
In einer Woche wissen wir mehr.
Ich erzählte so von meinen eigenen Erlebnissen als Referendar und dass ich einmal sogar einen Freispruch beantragt hatte. Ich sei mir zuerst unsicher gewesen, ob ich das dürfe, aber nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung hätte ich zu keinem anderen Schluß kommen können. Ich erwähnte auch, dass mir ein Stein vom Herzen fiel, als das Gericht meinem Antrag folgte und tatsächlich freisprach.
Der Kollege fragte noch, ob das für das aktuelle Verfahren ein Wink mit dem Zaunpfahl sein sollte, worauf ich meinte, nicht nur mit einem Zaunpfahl sondern mit dem ganzen Lattenzaun.
Der Fall stand tatsächlich auf der Kippe, ob dem Angeklagten nämlich die nötige Absicht nachzuweisen sei. Jedenfalls beantragte auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nach Schluß der Beweisaufnahme - Freispruch-!
Gerne habe ich mich den überzeugenden Ausführungen meines Vorredners angeschlossen und auch das Gericht folgte dem. Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass eine Verurteilung nur um Haaresbreite vermieden wurde.
In einer Woche wissen wir mehr.
Dienstag, Dezember 30, 2008
Neues Jahr - neues Glück
Heute habe ich nach 9 Jahren und 10 Monaten meine Tätigkeit bei Schütz & Künzel in Weinheim beendet.
Beim Aufräümen meines Schreibtisches habe ich noch einen Gutschein der Buchhandlung Beltz vom 17.02.2003 anlässlich meines 34. Geburtstages gefunden. Meine schüchterne Frage, ob ich den noch einlösen dürfe, wurde in überzeugender Art und Weise beantwortet. "Aber selbstverständlich, wenn es ein Gutschein von UNS ist, dann können Sie auch noch alte DM-Gutscheine bei uns einlösen"
So habe ich mir etwas verspätet noch eine Freude zum Geburtstag gemacht.

Den Rest des Nachmittages habe ich meine persönlichen Dinge, Bücher, Unterlagen und Zeitschriften zusammengeräumt.

Mit dem Ergebnis kann ich zufrieden sein. Doch etwas Wehmut bleibt.
Ab dem 01. Januar 2009 werde ich meine Zelte in der Kanzlei Gutting, Händelweg 1, 68794 Oberhausen-Rheinhausen aufschlagen.
P.S.: Tantchen werde ich leider zurücklassen müssen.
Beim Aufräümen meines Schreibtisches habe ich noch einen Gutschein der Buchhandlung Beltz vom 17.02.2003 anlässlich meines 34. Geburtstages gefunden. Meine schüchterne Frage, ob ich den noch einlösen dürfe, wurde in überzeugender Art und Weise beantwortet. "Aber selbstverständlich, wenn es ein Gutschein von UNS ist, dann können Sie auch noch alte DM-Gutscheine bei uns einlösen"
So habe ich mir etwas verspätet noch eine Freude zum Geburtstag gemacht.

Den Rest des Nachmittages habe ich meine persönlichen Dinge, Bücher, Unterlagen und Zeitschriften zusammengeräumt.

Mit dem Ergebnis kann ich zufrieden sein. Doch etwas Wehmut bleibt.
Ab dem 01. Januar 2009 werde ich meine Zelte in der Kanzlei Gutting, Händelweg 1, 68794 Oberhausen-Rheinhausen aufschlagen.
P.S.: Tantchen werde ich leider zurücklassen müssen.
Freitag, August 22, 2008
Freie Buchstaben
Laut unserer leitenden Rechtsanwaltsfachangestellten haben wir in unseren Aktenschränken noch Kapazitäten frei für Mandanten, deren Nachname entweder mit "G", "H" oder "L" beginnt.
Auf die übliche Wartezeit bei der Terminvergabe gewähren wir daher für entsprechende Neu-Mandate einen Nachlass von 20 % gegen Vorlage eines notariell beglaubigten Ausdruckes dieses Beitrages.
Auf die übliche Wartezeit bei der Terminvergabe gewähren wir daher für entsprechende Neu-Mandate einen Nachlass von 20 % gegen Vorlage eines notariell beglaubigten Ausdruckes dieses Beitrages.
Freitag, August 15, 2008
Code-Sharing
Wirklich das Einzige, was mich in meinem kürzlich beendeten Urlaub gestört hat, war die Flugabwicklung.
In der Reisebeschreibung und den Reisepapieren war als Flugdienstleister die Condor angegeben. Tatsächlich wurde der Flug von Air Berlin durchgeführt.
Von Condor kenne ich es nicht anders, es gibt ein warmes Essen und auch auf Wunsch etwas Ethanol haltiges dazu. Bei Air Berlin konnten die Gäste, die wussten, wer den Flug durchführen wird, im Voraus (gegen cash) ein warmes Essen bestellen, für den Rest gab es entweder ein Käse- oder ein Wurst-Sandwich. Das Getränk bestand in einem 0,1 l Becher Wasser, Saft oder Soft-Drink; Wein oder Bier gab es nur gegen Bezahlung.
Natürlich lasse ich mir einen 14-tägigen Urlaub nicht durch einen Hin-/Rückflug von je 2,5 Stunden vermiesen. Aber die Standards von Condor und Air Berlin sind so unterschiedlich, dass ich es einfach nicht unerwähnt lassen wollte.
Wer zu diesem Thema eine Dissertation schreiben möchte, ist herzlich eingeladen.
In der Reisebeschreibung und den Reisepapieren war als Flugdienstleister die Condor angegeben. Tatsächlich wurde der Flug von Air Berlin durchgeführt.
Von Condor kenne ich es nicht anders, es gibt ein warmes Essen und auch auf Wunsch etwas Ethanol haltiges dazu. Bei Air Berlin konnten die Gäste, die wussten, wer den Flug durchführen wird, im Voraus (gegen cash) ein warmes Essen bestellen, für den Rest gab es entweder ein Käse- oder ein Wurst-Sandwich. Das Getränk bestand in einem 0,1 l Becher Wasser, Saft oder Soft-Drink; Wein oder Bier gab es nur gegen Bezahlung.
Natürlich lasse ich mir einen 14-tägigen Urlaub nicht durch einen Hin-/Rückflug von je 2,5 Stunden vermiesen. Aber die Standards von Condor und Air Berlin sind so unterschiedlich, dass ich es einfach nicht unerwähnt lassen wollte.
Wer zu diesem Thema eine Dissertation schreiben möchte, ist herzlich eingeladen.
Sonntag, April 06, 2008
Was unterscheidet ein Formel 1 Auto von einem Staubsauger ?
In meinen Augen rein gar nichts.
Beides sind technische Geräte, die einem bestimmten Zweck dienen. Gut, sportliche Wettbewerbe mit Staubsaugern gibt es nicht; jedenfalls werden sie nicht im Fernsehen übertragen.
Wenn ich mir nun die Fanmassen ansehe, die mit Markenemblemen von Kopf bis Fuß eingedeckt zu den Rennen pilgern, dann hätte ich große Lust, dort auch einmal zu erscheinen - als Dieter Bürgy verkleidet und mit großer Miele-Fahne.
Beides sind technische Geräte, die einem bestimmten Zweck dienen. Gut, sportliche Wettbewerbe mit Staubsaugern gibt es nicht; jedenfalls werden sie nicht im Fernsehen übertragen.
Wenn ich mir nun die Fanmassen ansehe, die mit Markenemblemen von Kopf bis Fuß eingedeckt zu den Rennen pilgern, dann hätte ich große Lust, dort auch einmal zu erscheinen - als Dieter Bürgy verkleidet und mit großer Miele-Fahne.
Freitag, Januar 11, 2008
Fundstück - genau hingeschaut
Ein Verkehrsschild, mit der Bedeutung "Einfahrt verboten", darunter die Einschränkung, dass Berechtigte, von dem Verbot ausgenommen sind.
Im deutschen Schilderwald ist das ja eigentlich kein außergewöhnlicher Anblick.
Wenn man nun aber weiß,
dass diese Schilder vor der Einfahrt zu einer öffentlichen Tiefgarage stehen, dann sollte man ins Grübeln kommen.
Einfahren dürfen nur Berechtigte, Berechtigte sind auf jeden Fall Stellplatzinhaber, wie soll ich denn einen Stellplatz ergattern, wenn ich gar nicht einfahren darf ?
Für mich macht das runde Schild mit rotem Rand auf weißem Grund keinen rechten Sinn.
Vielleicht liegt es ja daran, dass diese Tiefgarage von so wenigen Leuten genutzt wird, obwohl dort sogar die erste Stunde frei, gratis, für umme (wie man in der Kurpfalz sagt) ist.
Übrigens, schräg gegenüber liegt mein beruflicher Daseinsmittelpunkt ! :=)
Nochmal übrigens, zur Ehrenrettung der Betreiber: Bis vor 3 Jahren war die Garage noch nicht öffentlich zugänglich, damals hatte das Schild noch seine Berechtigung.
Im deutschen Schilderwald ist das ja eigentlich kein außergewöhnlicher Anblick.
Wenn man nun aber weiß,
dass diese Schilder vor der Einfahrt zu einer öffentlichen Tiefgarage stehen, dann sollte man ins Grübeln kommen.
Einfahren dürfen nur Berechtigte, Berechtigte sind auf jeden Fall Stellplatzinhaber, wie soll ich denn einen Stellplatz ergattern, wenn ich gar nicht einfahren darf ?
Für mich macht das runde Schild mit rotem Rand auf weißem Grund keinen rechten Sinn.
Vielleicht liegt es ja daran, dass diese Tiefgarage von so wenigen Leuten genutzt wird, obwohl dort sogar die erste Stunde frei, gratis, für umme (wie man in der Kurpfalz sagt) ist.
Übrigens, schräg gegenüber liegt mein beruflicher Daseinsmittelpunkt ! :=)
Nochmal übrigens, zur Ehrenrettung der Betreiber: Bis vor 3 Jahren war die Garage noch nicht öffentlich zugänglich, damals hatte das Schild noch seine Berechtigung.
Mittwoch, Oktober 24, 2007
Aktuelle Warnung der IHK Nürnberg - Dreiste Betrugsmasche
Nürnberg – Bei der IHK gehen seit Beginn der Woche zahlreiche Anfragen von Unternehmen ein, die einen angeblichen „Bescheid über Eintragungsgebühren“ erhalten. Dabei handelt es sich um gefälschte Rechnungen.
Jede Eintragung im Handelsregister wird im Unternehmensregister und einer Zeitung veröffentlicht. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen nehmen Herausgeber von Firmenverzeichnissen zum Anlass, Leistungen, wie etwa die Aufnahme der Firma in eine Datenbank oder ein Adresswerk oder die Anfertigung von Urkunden über die Handelsregistereintragung anzubieten.
weiter...
Jede Eintragung im Handelsregister wird im Unternehmensregister und einer Zeitung veröffentlicht. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen nehmen Herausgeber von Firmenverzeichnissen zum Anlass, Leistungen, wie etwa die Aufnahme der Firma in eine Datenbank oder ein Adresswerk oder die Anfertigung von Urkunden über die Handelsregistereintragung anzubieten.
weiter...
Dienstag, Oktober 16, 2007
Wette auf vorgezogene Bundestagswahlen
Ich lehne mich ja gerne aus dem Fenster. Nachdem dem Franz Müntefering durch den Beck so eine vor den Latz geballert wurde, tippe ich
1. Er wird noch vor Weihnachten seinen Hut nehmen
2. Spätestens im Juni 2008 werden wir vorgezogene Neuwahlen haben. (Winterwahlkämpfe machen ja auch keinen Spaß)
Wer wettet mit, und warum ?
1. Er wird noch vor Weihnachten seinen Hut nehmen
2. Spätestens im Juni 2008 werden wir vorgezogene Neuwahlen haben. (Winterwahlkämpfe machen ja auch keinen Spaß)
Wer wettet mit, und warum ?
Mittwoch, September 26, 2007
Öffnen verpflichtet zum Kauf
Ein Verlag rief an und erkundigt sich, ob man das neueste Werk im Sortiment, ein unverzichtbarer Ratgeber für die anwaltliche Tätigkeit versteht sich, unverbindlich für 2 Wochen zur Ansicht übersenden dürfe.
Das Thema des Druckwerkes erschien tatsächlich interessant, weshalb ich meine Zustimmung erteilt habe. Per Telefax wurde das Gespräch auch noch seitens des Verlages bestätigt.
Wie telefonisch vereinbart, erhalten Sie das Werk in wenigen Tagen für 2 Wochen zur Ansicht.
....
Ihr Zusatznutzen: Die zahlreich enthaltenen Muster sind von der beiliegenden CD-ROM direkt in die eigene Textverarbeitung übernehmbar.
Prüfen Sie die aktuelle Auflage 2 Wochen in aller Ruhe auf unsere Kosten.
Heute kam das Buch. Und was prangt auf der beiliegenden CD-ROM für ein Aufkleber ?
Öffnen verpflichtet zum Kauf
Darf ich die CD-ROM also nicht prüfen, gehört diese nicht zum "WERK", welches ich doch in aller Ruhe zwei Wochen lang prüfen dürfen soll?
Offenbar beschäftigt sich der Vertrieb ausgiebig mit Juristen ohne selbst Juristen zu beschäftigen. Was soll's. Ich will das Buch mit CD-ROM ohnehin behalten.
Das Thema des Druckwerkes erschien tatsächlich interessant, weshalb ich meine Zustimmung erteilt habe. Per Telefax wurde das Gespräch auch noch seitens des Verlages bestätigt.
Wie telefonisch vereinbart, erhalten Sie das Werk in wenigen Tagen für 2 Wochen zur Ansicht.
....
Ihr Zusatznutzen: Die zahlreich enthaltenen Muster sind von der beiliegenden CD-ROM direkt in die eigene Textverarbeitung übernehmbar.
Prüfen Sie die aktuelle Auflage 2 Wochen in aller Ruhe auf unsere Kosten.
Heute kam das Buch. Und was prangt auf der beiliegenden CD-ROM für ein Aufkleber ?
Öffnen verpflichtet zum Kauf
Darf ich die CD-ROM also nicht prüfen, gehört diese nicht zum "WERK", welches ich doch in aller Ruhe zwei Wochen lang prüfen dürfen soll?
Offenbar beschäftigt sich der Vertrieb ausgiebig mit Juristen ohne selbst Juristen zu beschäftigen. Was soll's. Ich will das Buch mit CD-ROM ohnehin behalten.
Dienstag, April 17, 2007
Mitteilung in eigener Sache
Soeben erhalte ich die Nachricht, dass meinem Antrag auf Gestattung der Zusatzbezeichnung
Fachanwalt für Familienrecht
durch den zuständigen Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe stattgegeben wurde.
Rechtsanwalt
Philipp Munzinger
Bismarckstr. 5
69469 Weinheim
durch den zuständigen Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe stattgegeben wurde.
Rechtsanwalt
Philipp Munzinger
Bismarckstr. 5
69469 Weinheim
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