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Samstag, Februar 13, 2010

Geschmacklos, aufdringlich, abstossend

Mein Vater verstarb, wie bereits geschrieben, am 8. Januar 2010.
Heute kam ein Werbeschreiben einer uns bis dahin völlig unbekannten Firma.

Die Grabmale Dannstadt UG, Inh. Rasim Gashi, aus 67125 Dannstadt schreibt:

Sehr geehrte Familie Munzinger,

dürfen wir uns Ihnen zur Lieferung einer Grabanlage empfehlen.

...
Kein Beileid, kein sonstiger pietätvoller Inhalt, es geht nur ums Geschäft.

Sehr geehrter Herr Verkaufsleiter Müller,

mit ihrer Firma wünschen wir nicht in geschäftlichen Kontakt treten.

Mittwoch, September 23, 2009

Schreiben von der Advocard

Die Advocard kürzt mal wieder die Rechnung in einer OWi-Sache zusammen. Was ich davon halte, kann in meinem "Musterschreiben" nachgelesen werden, wobei ich ernsthaft darüber nachdenke, dieses künftig auch tatsächlich zu verwenden.

Diesmal ist mir allerdings aufgefallen, dass bei der Aufstellung der von der Versicherung großzügigerweise anerkannten Gebührenpositionen die Portopauschale Nr. 7008 VV RVG schlicht fehlte. Das macht mit Umsatzsteuer immerhin auch € 23,80 aus.

Da ich der Advocard nicht leichthin etwas unterstellen möchte, frage ich mal in die Runde, ob noch jemand aus dem Kollegenkreis ähnliche Erfahrungen gemacht hat?

Freitag, Juni 12, 2009

Maßnahme

Ich habe soeben die website von welt-online aus meinen Lesezeichen gelöscht, weil ich die Schleichwerbung, die auf diesen Seiten unter dem Deckmantel redaktioneller Beiträge seit geraumer Zeit betrieben wird, nicht mehr länger zur Kenntnis nehmen möchte.

Das Fass zum Überlaufen brachte eine unter dem Deckmantel einer Leserumfrage betriebene Werbung für Sandwiches von 5 verschiedenen Fast-Food-Ketten.

Heißt Fast-Food eigentlich so, weil es sich nur beinahe um Essen handelt ? (*)


(*)Sorry, war nicht ernst gemeint

Mittwoch, Juni 10, 2009

Problem oder Scheinproblem ?

In den Klauseln eines Automobilherstellers lese ich folgendes:

Bei Vorführ- oder Geschäftsfahrzeugen beginnt der Lauf der Gewährleistungspflicht- in Abänderung der in Ziffer VII1 der Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelung - mit dem Tag der Erstzulassung lt. Eintrag im Fahrzeugbrief.


Ob das nicht gegen § 309, Ziff.8, b, ff BGB verstößt, weil im Einzelfall eine kürzere Verjährungsfrist als ein Jahr ab Ablieferung der Kaufsache erreicht werden kann ? Schließlich kann auch ein zugelassenes Fahrzeug mehrere Tage oder Monate auf dem Hof stehen kann, ohne dass eine Ablieferung erfolgt und somit den Lauf der Gewährleistungsfrist in Gang setzen würde.

Donnerstag, Mai 14, 2009

Realsatire mit einer großen Versicherung

In einer Unfallsache rechne ich meine Gebühren ab und nehme die Bankverbindung des Kanzleikontos fett in das Schreiben auf.

Die A.....z schreibt eine Woche später:

"Wir haben heute ... auf ihr Konto Völlig Falsche Bank und unbekannte Kontonummer überwiesen."


Ich schreibe zurück:

"Dieses Konto ist hier nicht bekannt. Bitte überweisen Sie an:
Goldrichtige Bank
Richtige Kontonummer"

Heute schreibt mir die Versicherung:

"Wir haben ihr Schreiben erhalten. Das Konto war in unserem System hinterlegt.
Können Sie dennn das Geld wieder zurücküberweisen?
Bevor wir die Gebühren neu anweisen, ist das notwendig."

Liebe A.....z-Versicherung,

wenn ich die Möglichkeit hätte, das Geld zurückzuüberweisen, wäre es ja in meinen Verfügungsbereich gelangt. Dann könnte ich es auch behalten. Ich habe Euch doch geschrieben, dass mir die Bankverbindung bei "Völlig Falsche Bank" unbekannt ist. Bin ich Jesus, Peer Steinbrück, Mr. Madloff ? (zutreffendes bitte ankreuzen).

Ob diese Bankverbindung bei Euch im System hinterlegt ist, kann sein. Nur, wie ist sie da hinein gekommen ? Ich habe nicht an eurem System herumgepfuscht.

Und mir ist auch egal, wie oft und an wen ihr den mir zustehenden Betrag überweist. Ihr werdet von eurer Verbindlichkeit meiner Mandantschaft gegenüber erst frei, wenn das Geld bei uns angekommen ist. Das nennt man gesetzliche Risikoverteilung.

So etwas von einer großen namhaften Versicherung zu lesen, die auch noch gerade ein Abenteuer mit der D......r Bank hinter sich gebracht hat, lässt mich nicht gerade Zutrauen zu eurer Kompetenz auf rechtlichem und finanziellem Gebiet finden.

Dienstag, April 07, 2009

Warum ich niemals Kunde der Postbank werden möchte

Ich betreue eine ältere Mandantschaft, die ein Konto bei der Postbank besitzt. Meine Erfahrungen mit diesem Institut sind eindeutig.

Zunächst stößt mir sauer auf, dass die wenigsten Postämter oder Postagenturen dafür eingerichtet sind, die Schaltergespräche diskret führen zu können.

Weiter versuchte ich einmal mit der Kundenkarte Bargeld am Schalter abzuholen. Wie ? , Sie haben keine PIN ? Das ist ja höchst seltsam. Ich weiß nicht, ob ich Ihnen das Geld auszahlen darf. Nach etwas Überzeugungsarbeit, dass ich durch Vorlage der Karte, meines Ausweises und der hinterlegten Kontovollmacht durchaus berechtigt bin, das Geld am Schalter abzuheben, wurde mir der gewünschte Betrag tatsächlich ausbezahlt.

Ein anderes Mal verlangte ich im Postamt einer größeren Kleinstadt einige Überweisungsformulare für eine EU-Auslandsüberweisung. 5 Exemplare würden mir schon langen. Nach kurzem Zögern griff der überforderte Schaltermensch tief in seine Schublade und förderte einige Papiere zu Tage. Oben auf lag tatsächlich ein EU-Überweisungsträger. Leider eben nur oben.

Heute habe ich eine Mini-Post-Agentur aufgesucht. Guten Tag, ich brauche einen Überweisungsträger für eine EU-Überweisung. Die Dame schüttelte sogleich den Kopf. So etwas haben wir nicht. Sie machte sich nicht einmal die Mühe zu suchen. Ob ich denn nicht internet-banking machen könne ?

Danke. Und so einen Gemischtwarenladen hat die Deutsche Bank gekauft. Das passt ja wie Mercedes und Chrysler.

Donnerstag, März 19, 2009

grrrrmmmpf

Ein Singleportal schaltet eine flash-Anzeige.

Jetzt Singles aus deiner Umgebung kennenlernen ?

Ja Nein


Ich habe auf Nein geklickt, und werde trotzdem auf die Registrierungsseite http://www.neu.de/signup/landing_a.php?mtcmk=052326

geleitet. Das muss ein Ende haben.

Dienstag, Dezember 30, 2008

Neues Jahr - neues Glück

Heute habe ich nach 9 Jahren und 10 Monaten meine Tätigkeit bei Schütz & Künzel in Weinheim beendet.

Beim Aufräümen meines Schreibtisches habe ich noch einen Gutschein der Buchhandlung Beltz vom 17.02.2003 anlässlich meines 34. Geburtstages gefunden. Meine schüchterne Frage, ob ich den noch einlösen dürfe, wurde in überzeugender Art und Weise beantwortet. "Aber selbstverständlich, wenn es ein Gutschein von UNS ist, dann können Sie auch noch alte DM-Gutscheine bei uns einlösen"

So habe ich mir etwas verspätet noch eine Freude zum Geburtstag gemacht.




Den Rest des Nachmittages habe ich meine persönlichen Dinge, Bücher, Unterlagen und Zeitschriften zusammengeräumt.



Mit dem Ergebnis kann ich zufrieden sein. Doch etwas Wehmut bleibt.

Ab dem 01. Januar 2009 werde ich meine Zelte in der Kanzlei Gutting, Händelweg 1, 68794 Oberhausen-Rheinhausen aufschlagen.

P.S.: Tantchen werde ich leider zurücklassen müssen.

Freitag, September 12, 2008

Passt nicht

Der Einstieg der Deutschen Bank bei der Postbank erinnert mich an einen Cheeseburger auf feinstem chinesischen Porzellan oder einen Spitzenwein im Tetrapak.

Böse Zungen könnten auch behaupten Schalke 04 in der Champignon Liga.

Und wenn es schief geht; das Geld ist ja nicht weg, es gehört nur jemand anderem...

Donnerstag, November 08, 2007

Laut BGH ist die Eingehung der Ehe lediglich aus Liebe nicht möglich

Wie hier bereits berichtet, war ich kürzlich auf Fortbildung. In einer anderen Vortragsveranstaltung referierte eine Richterin des 12 BGH-Senats über die jüngste Rechtsprechung zum Familienrecht.

In einem Fall wurde ein Ehevertrag, der einen sog. Totalverzicht enthielt wegen Sittenwidrigkeit für nichtig erklärt. Ohne den Ernst für die hiervon Betroffenen zu verkennen, konnte ich mir dennoch nicht die Bemerkung verkneifen:

Laut BGH ist die Eingehung der Ehe lediglich aus Liebe nicht möglich.

Wenn man nämlich die ganzen güter- unterhalts- und versorgungsrechtlichen Bereiche der Ehe weglässt, was bleibt dann noch als Grund zur Eheschließung ?

Wie nicht anders zu erwarten, erntete ich nur ein irritiertes Kopfschütteln. Streng juristisch ist natürlich sauber zwischen dem Motiv der Eingehung eines Rechtsgeschäfts und den daraus resultierenden Folgen zu unterscheiden, allerdings spielen die Beweggründe bei der Auslegung des Begriffes der Sittenwidrigkeit oder beim Rechtsinstitut des Wegfall der Geschäftsgrundlage doch eine gehörige Rolle.

Für ein bonmot schienen mir die rechtlichen Ausführungen jedenfalls geeignet, mehr auch nicht.

Freitag, Oktober 19, 2007

Auf den Punkt gebracht

Auf ard.de hat sich ein Redakteur der Wirtschaftsredaktion Luft gemacht.

Unter der Überschrift "Tour de France wird billiger" wird über ein EPO-Generikum berichtet. Zynisch, aber wahr.

Freitag, Oktober 12, 2007

Wenn Experten rätseln...

Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich, so könnte man diesen Handelsblattartikel beschreiben.


Urteile des Bundesgerichtshofs sorgen für Verwirrung bei Mietrechtsspezialisten. Danach kann zwar eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für einen ihrer Gesellschafter Eigenbedarf an einer Wohnung anmelden, eine Kommanditgesellschaft (KG) darf das aber für einen Mitarbeiter nicht. Entscheidend sei die Rechtsform des Vermieters, so die Richter.


Ich versuche es dann mal zumindest den Laien zu erklären:

Zwar kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch aus zwei juristischen Personen, etwa zwei GmbHs bestehen, aber im Regelfall handelt es sich um natürliche Personen, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen.

Natürliche Personen, ob alleine oder gemeinsam, haben wie jeder Mensch ein Bedürfnis nach einer geschützten Unterkunft.

Eine Kommanditgesellschaft hingegen ist eine juristische Person*) und wird in der Regel zur Verfolgung eines ausschließlich geschäftlichen, kommerziellen Zweckes gegründet. Dieser KG fehlt von vorneherein das Bedürfnis nach geeignetem Wohnraum.

Und dass der eine BGB-Gesellschafter noch vor Verkündung des BGH-Urteil verstorben ist, ist zwar bedauerlich, aber für die Wirksamkeit der Kündigung in der Tat unschädlich, weil es hierfür auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigungserklärung ankommt.

Urteilen kann manchmal über den Einzelfall hinaus eine generalisierende Rechtsaussage zu entnehmen sein, im Vordergrund steht aber immer der Einzelfall.
Daher wage ich zu behaupten, dass sich eine GbR, die nur aus juristischen Personen besteht, nicht auf den Kündigungsgrund "Eigenbedarf" berufen kann.

*) vgl. Kommentare 1 und 2 : Die KG ist eine Personenhandelsgesellschaft.

Dienstag, Oktober 09, 2007

Wettbewerbshindernis bei der Öffnung des Briefzustellungsmarktes

Private Postzusteller sind europaweit auf dem Vormarsch. Nahezu sämtliche Behörden, Gerichte und größere Unternehmen in der Metropolregion Rhein-Neckar lassen ihre Briefsendungen nicht mehr durch die Deutsche Post AG befördern.

Dabei gibt es ein Wettbewerbshindernis. Wenn nämlich der Adressat nur eine Postfachadresse angegeben hat. Dann heißt es zum Beispiel bei der Morgenpost Briefservice GmbH

Zustellung an Postfächer ist zur Zeit leider nicht möglich!

Samstag, Juli 21, 2007

Wer im Glashaus sitzt

Zitat aus einem abgelehnten Kommentar:

Der Beitrag bestätigt wieder, wie ungebildet Anwälte grundsätzlich sind!
...
Herr Hunzinger Beiträge sind bisher schon sehr unprofessionell gewesen, also nichts neues heute;-((

...

Interessant überigens, dass das Semester 6 Monate hat....


Wieviele Semester gibt es denn im Jahr ? Zwei, nämlich Wintersemester und Sommersemester.

12 Monate durch zwei Semster ? Ein Semester dauert also 6 Monate.

Nicht zu verwechseln mit der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien), die auch zum Semester rechnet. Aber wir Anwälte sind eben grundsätzlich ungebildet und haben weder von Latein, Universitätswesen oder angewandter Mathematik einen blassen Schimmer.

Mein Name ist Munzinger ! Philipp C. Munzinger, Herr Anonymous.

Montag, März 26, 2007

Haben wir nicht bekommen

Die Arnold*-Rechtschutzversicherung bekam am 8.3.2007 von unserer Kanzlei ein Schreiben an die Zentrale in Köln, dem ein Vollstreckungstitel, das Forderungskonto und weitere Zwangsvollstreckungsunterlagen im Original beigefügt waren (Schuldner sind insolvent, es handelt sich um einen KfB).

Am 15.3. rief uns die Niederlassung Hamburg an, ein Abrechnungsschreiben würde fehlen. Keine rede davon, dass unserem Schreiben gar keine Anlagen beigelegen haben sollen.

Am 22.3 ein Schreiben der Arnold. Man bedankt sich für das Fax (mit dem Abrechnungsschreiben), leider habe man nunmehr festgestellt, dass die im Schreiben vom 8.3 genannten Anlagen komplett fehlen.

Gut, der Mensch ist fehlbar, nochmal die alten Akten hervorgekramt. Dort befinden sich nun nur noch Kopien dieser Anlagen. Ausserdem, wozu ich wirklich nicht immer Zeit habe, habe ich gemeinsam mit unserer Rechtsanwaltfachangestellten die Anlagen zusammengesucht. Ich schwöre, dass diese Anlagen unserem Schreiben beigefügt waren.

Aber wie läuft das doch bei der Arnold ?

Es gibt eine zentrale Posteinlaufstelle in Köln. Dort wird jeder eingehende Schriftverkehr gescannt und elektronisch an die Niederlassungen weitergeleitet.
High-tech auf der einen Seite, Papier und KLAMMERN auf der anderen Seite. Könnte es nicht vielleicht doch der Fall sein, dass das *Ironie on hochbezahlte *Ironie off Spitzenpersonal beim Posteingang die Anlagen verbummelt hat ? Weil es vielleicht sehr mühsam wäre zum Teil sogar mehrfach geklammerte Schreiben auseinander zu basteln ?

Wir haben gelernt. Es existieren keine direkten Rechtsbeziehungen zwischen dem Anwalt und der Rechtschutzversicherung. Wir geben künftig alle Unterlagen der Mandantschaft. Jedenfalls so lange bis der elektronische Vollstreckungstitel existiert, ein Trojaner mit dem Bank-, Finanzamt- und Rentensoftware so manipuliert
werden können, dass Zahlungen auf ein anderes Konto umgeleitet werden können....


* Name geändert

Dienstag, Februar 27, 2007

Reiche rasen häufiger

lautet die Überschrift eines Artikels bei n-tv.de.

Ob es wohl daran liegt, dass es mit einem alten, klapprigen FIAT Panda schon schwer genug ist die Kiste überhaupt in Schwung zu bringen, während ein neuer Ferrari *) von 0 auf 200 km/h in weniger als 10 Sekunden beschleunigt ?

*) auch ein Produkt der FIAT-Familie