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Mittwoch, Februar 24, 2010

Wer muss was bezahlen

Da ich in letzter Zeit des öfteren auf Unverständnis gestoßen bin, wenn ich meinen Mandanten eine Rechnung gestellt habe (wieso?, ich dachte die Kosten muss der Gegner zahlen!), erlaube ich mir die rechtliche und wirtschaftliche Situation darzustellen:

Mandant M steht zu Gegner G in einer Rechtsbeziehung, die ab einem gewissen Zeitpunkt so gestört ist, das Rechtsanwalt R von M mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt wird.

Hier bestehen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen M und R, bzw. R kann sich den M als seinen Mandanten aussuchen oder das Mandat ablehnen. Ein Vergütungsanspruch des R besteht nur und ausschließlich gegen seinen Mandanten M.

Ist R erfolgreich, werden die Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung möglicherweise G auferlegt. Bis dahin ist R jedoch nicht verpflichtet seine Leistungen für M unentgeltlich zu erbringen. Er kann jederzeit einen Vorschuss verlangen oder bei Beendigung der Angelegenheit seine Ansprüche abrechnen.

Auch mit der Beitreibung eines Erstattungsanspruches kann R von M beauftragt werden; hierfür fallen jedoch weitere Kosten an.

Hat sich M einen insolventen Gegner ausgesucht, dann nützen ihm das schönste Urteil oder der beste Kostenfestsetzungsbeschluss nichts, er geht leer aus und bleibt auf seinen Kosten sitzen.

Keineswegs kann von einem Rechtsanwalt verlangt werden, dass dieser das wirtschaftliche Risiko seines Mandanten trägt, ob die Verfahrenskosten einbringlich sind, oder nicht.

Fazit: Rechtsanwaltsrechnungen sind zu bezahlen und können nicht mit Hinweis auf die Kostentragungslast der Gegenseite ignoriert werden. Selbstredend darf ein Rechtsanwalt nicht doppelt kassieren, einmal vom Mandanten und dann noch Zahlungen des Gegners vereinnahmen.

Freitag, Juni 26, 2009

Verarmung oder Bereicherung der Umgangssprache durch das FamFG ?

Das FamFG, das zum 1.September 2009 das FGG ersetzt und vor allem das "Große Familiengericht" installiert und die bisher im BGB, Hausratsverordnung, ZPO und FGG verstreuten Verfahrensvorschriften in Familiensachen zusammenfasst, wird auch einige terminologische Änderungen mit sich bringen.

Künftig gibt es keine Parteien mehr in einem Rechtsstreit, sondern es wird einheitlich von Beteiligten gesprochen, aus Klagen werden Anträge und das Familiengericht entscheidet nicht mehr durch Urteil, sondern erlässt einheitlich Beschlüsse.

Die Zeiten, in denen eine wütende Ehefrau ihrem Mann am Telefon androhen konnte:
"Wenn Du nicht freiwillig die Kohle rüberschiebst, dann gehe ich zu meinem Anwalt, verklage Dich und Du wirst zu einem saftigen Unterhalt verurteilt", sind ab September endgültig vorbei.

Terminologisch korrekt müsste Sie nun drohen:

"dann lasse ich meinen Anwalt einen Antrag auf Zahlung von Unterhalt einreichen und gegen Dich wird der zutreffende Betrag im Beschlusswege festgesetzt werden"

Ob irgendwann in naher Zukunft das Telefonat so lauten wird:

"dann werde ich Dich durch meinen Anwalt verbeantragen lassen und Du wirst zu einem saftigen Unterhalt verbeschlusst werden"

klingt zumindest heute noch sehr gewöhnungsbedürftig.

Dienstag, April 14, 2009

Das Gericht will unser Geld nicht

Über den Umgang von Gerichten mit Bargeld bzw. Verrechnungsschecks hatte ich bereits berichtet. Heute kann ich ein weiteres Kapitel aufschlagen.

In Baden-Württemberg sind zwar die Gerichtskostenmarken auf dem Rückzug, Verrechnungsschecks werden nur in ungeknicktem, ungeklammerten und einwandfreiem Zustand angenommen, aber seit einiger Zeit können Gerichtskosten auch als Lastschriftermächtigung entrichtet werden.

Letzte Woche habe ich Klage an ein Gericht in Rheinland-Pfalz erhoben und statt eines Schecks oder aufgeklebten Euro-Banknoten eine "Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften" beigefügt.

Und was erhalte ich heute ?
Eine Zahlungsaufforderung. ja-wollll !
....
Den Betrag können Sie wie folgt bezahlen:
  • Durch Überweisung oder Einzahlung auf folgendes Konto....
  • Gerichtskostenstempler oder Gebührenstempler
Es lebe der Föderalismus.

Dienstag, April 07, 2009

Warum ich niemals Kunde der Postbank werden möchte

Ich betreue eine ältere Mandantschaft, die ein Konto bei der Postbank besitzt. Meine Erfahrungen mit diesem Institut sind eindeutig.

Zunächst stößt mir sauer auf, dass die wenigsten Postämter oder Postagenturen dafür eingerichtet sind, die Schaltergespräche diskret führen zu können.

Weiter versuchte ich einmal mit der Kundenkarte Bargeld am Schalter abzuholen. Wie ? , Sie haben keine PIN ? Das ist ja höchst seltsam. Ich weiß nicht, ob ich Ihnen das Geld auszahlen darf. Nach etwas Überzeugungsarbeit, dass ich durch Vorlage der Karte, meines Ausweises und der hinterlegten Kontovollmacht durchaus berechtigt bin, das Geld am Schalter abzuheben, wurde mir der gewünschte Betrag tatsächlich ausbezahlt.

Ein anderes Mal verlangte ich im Postamt einer größeren Kleinstadt einige Überweisungsformulare für eine EU-Auslandsüberweisung. 5 Exemplare würden mir schon langen. Nach kurzem Zögern griff der überforderte Schaltermensch tief in seine Schublade und förderte einige Papiere zu Tage. Oben auf lag tatsächlich ein EU-Überweisungsträger. Leider eben nur oben.

Heute habe ich eine Mini-Post-Agentur aufgesucht. Guten Tag, ich brauche einen Überweisungsträger für eine EU-Überweisung. Die Dame schüttelte sogleich den Kopf. So etwas haben wir nicht. Sie machte sich nicht einmal die Mühe zu suchen. Ob ich denn nicht internet-banking machen könne ?

Danke. Und so einen Gemischtwarenladen hat die Deutsche Bank gekauft. Das passt ja wie Mercedes und Chrysler.

Donnerstag, März 19, 2009

grrrrmmmpf

Ein Singleportal schaltet eine flash-Anzeige.

Jetzt Singles aus deiner Umgebung kennenlernen ?

Ja Nein


Ich habe auf Nein geklickt, und werde trotzdem auf die Registrierungsseite http://www.neu.de/signup/landing_a.php?mtcmk=052326

geleitet. Das muss ein Ende haben.

Mittwoch, März 11, 2009

Kunst kommt von Können oder die Kunst politischer Kompromisse

Politik ist kein Wunschkonzert und die Arbeit in einer großen Koalition ist das mühsame Ringen um das Zustandekommen von Kompromissen - so, oder so ähnlich wird die Arbeit der Großen Koalition in den letzten 3 1/2 Jahren charakterisiert. Das mag so sein. Allerdings beantwortet dies eher die technische Seite der Arbeit. Die inhaltliche Qualität der Gesetzgebungsvorhaben ist damit nicht erklärt und schon gar nicht gerechtfertigt. So sah der Mehrwertsteuerkompromiss bemerkenswerter Weise so aus 2+0=3 Prozentpunkte. Föderalismusreform, Erbschaftssteuerreform, Pendlerpauschale, Gesundheitsfonds, Vorratsdatenspeicherung, Elterngeld, Online-Durchsuchung, Abgeltungssteuer... all diese Begriffe stehen für mich für wenig durchdachte, teilweise unsinnige Gesetzgebungsvorhaben.

Wenn ich auf der grünen Wiese schlafe, von einem Palast träume und als Kompromiss eine Bretterbude bekomme, die mich vor Wind und Wetter schützt, kann ich zufrieden sein.

Wenn ich bereits in einem Haus lebe, das Geld nur für die Erneuerung des Daches oder der Fenster ausreicht, und man beschließt das ganze Dach abzureißen und zur Hälfte zu erneuern, alle Fenster herauszureißen und die Hälfte zu erneuern, dann hört mein politisches Verständnis für Kompromisslösungen auf. Und die GroKo hat fast nur Kompromisse im letztgenannten Beispiel zu Wege gebracht.

Und was ich noch sagen wollte: Wanne-Eickel liegt nicht in Mecklenburg-Vorpommern

Dienstag, Dezember 30, 2008

Neues Jahr - neues Glück

Heute habe ich nach 9 Jahren und 10 Monaten meine Tätigkeit bei Schütz & Künzel in Weinheim beendet.

Beim Aufräümen meines Schreibtisches habe ich noch einen Gutschein der Buchhandlung Beltz vom 17.02.2003 anlässlich meines 34. Geburtstages gefunden. Meine schüchterne Frage, ob ich den noch einlösen dürfe, wurde in überzeugender Art und Weise beantwortet. "Aber selbstverständlich, wenn es ein Gutschein von UNS ist, dann können Sie auch noch alte DM-Gutscheine bei uns einlösen"

So habe ich mir etwas verspätet noch eine Freude zum Geburtstag gemacht.




Den Rest des Nachmittages habe ich meine persönlichen Dinge, Bücher, Unterlagen und Zeitschriften zusammengeräumt.



Mit dem Ergebnis kann ich zufrieden sein. Doch etwas Wehmut bleibt.

Ab dem 01. Januar 2009 werde ich meine Zelte in der Kanzlei Gutting, Händelweg 1, 68794 Oberhausen-Rheinhausen aufschlagen.

P.S.: Tantchen werde ich leider zurücklassen müssen.

Montag, Oktober 27, 2008

Manche lernen es wohl nie

Im Auftrag eines Mandanten mache ich eine Hauptforderung von EUR 156,00 geltend.

Der Gerichtsvollzieher schreibt im August, dass die Schuldnerin nicht zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen versicherung erschienen ist.

Ich habe daraufhin Haftbefehl beantragt, der allerdings nicht vollstreckt werden konnte, da die Schuldnerin unbekannt verzogen ist.


Gerade lese ich auf meiner neuen Lieblingsseiten, dass in einem Insolvenzverfahren, welches immerhin aus dem Jahre 2001 datiert, der Schuldnerin Restschuldbefreiung bewilligt wurde.

Ich werde nun eben die Staatsanwaltschaft einschalten, da die Schuldnerin offenbar bereits zahlungsunfähig war, als sie 2006 von meinem Mandanten Leistungen in Anspruch genommen hat.

Freitag, Oktober 10, 2008

Verbraucherinsolvenzverfahren

Da geht so manchem Gläubiger das Messer in der Tasche auf, wenn er so etwas auf www.insolvenzbekanntmachungen.de lesen muss:

XX IN 000/00 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des XY, betragen die anerkannten Insolvenzforderungen nach § 38 InsO EUR 126.098,93. Aus der Insolvenzmasse verbleiben EUR 823,12 für die Verteilung.

Das Schlussverzeichnis liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten beim Amtsgericht
Irgendwo - Insolvenzabteilung - unter dem Aktenzeichen XX IN 000/00 auf.


Das entspricht einer Quote von 1 zu 0,0065275 oder auf 1000 EUR angemeldete Forderungen gibt es 6,53 EUR Befriedigung.

Da fahren ja noch die Anleger besser, die in subprime-Papiere investiert haben.

Freitag, September 26, 2008

Ich langweile mich nicht

und deshalb halte ich telefonische Anfragen zu möglichen Neumandaten kurz.

Eine inhaltliche Beratung kann ohnehin erst erfolgen, nachdem ich in Ruhe die Sachlage analysieren konnte. Und wenn ich am Telefon höre, einen Besprechungstermin wolle man vorerst nicht, weil das Geld kosten würde, dann frage ich mich schon, wo der Unterschied sein soll, ob ich nun in meinem Büro oder am Telefon mündlich berate.

Kostenlose Rechtsberatung gibt es beim Friseur, oder am Stammtisch, oder bei sonstigen Leuten, die hierfür auch keine Haftung übernehmen müssen.

Dienstag, Juli 01, 2008

Die Zombie-Akte

steigt immer und immer wieder aus der Gruft...

Im Jahre 2003 habe ich ein Räumungsurteil hinsichtlich einer Mietwohnung erwirkt. Die Räumungskosten wurden 2005 durch KfB festgesetzt. Der KfB ging bei der Übersendung an die Rechtsschutzversicherung auf dem Postwege verloren, jedenfalls behauptet die Versicherung, nie eine vollstreckbare Ausfertigung erhalten zu haben.

Heute lag auf meinem Schreibtisch die lang ersehnte und von der RS mehrmals angemahnte 2. Vollstreckbare Ausfertigung. Gerade wollte ich einen netten Brief an die RS diktieren, als ich mir sicherheitshalber das Dokument genauer ansah.

Murphy sei Dank, auf der Rückseite war das Zustellungsdatum an die Prozessbevollmächtigten der Gegenseite nicht eingetragen. Titel, Klausel,... eben.

Also wird die untote Akte noch ein weiteres Mal auf meinem Tisch liegen, wenn das Amtsgericht nämlich höchst amtlich das Datum nachgetragen hat und ich diesmal -selbstredend per Einschreiben- die Übersendung an die RS verfügen werde.

Ob ich dann auch einen Exorzisten in die Kanzlei holen werde, steht noch nicht fest.

Montag, Mai 19, 2008

Dienstag, Mai 06, 2008

Jedem das seine

Während die freie Wirtschaft un- oder gering qualifizierten Kräften zur Entlastung des Staatshaushaltes Mindestlöhne zahlen soll, wird bei den Verantwortlichen eben dieser Wirtschaft versucht, die Honorare zu begrenzen.

Dafür sollen die geringst qualifizierten Politiker, von denen die wenigsten einmal einem echten Brotberuf nachgegangen sind, für nichts und wieder nichts immer mehr bekommen.

Würde man für die Politiker der Gr0ßen K0aliti0n einen Leistungslohn einführen, dann müssten diese noch Lehrgeld an das Bundesverfassungsgericht bezahlen.

Eigentlich bin ich ja ein politisch interessierter Mensch, aber das, was aktuell in Berlin für eine Politik gemacht wird, lässt mich resignieren. Politikverdrossenheit hausgemacht.

Donnerstag, März 20, 2008

Muss flat-rate-Urlaub verboten werden ?

Sogenannte flat-rate-Partys sind in die Kritik geraten. In Berlin hat ein Kneipenwirt offenbar ein Tequilla-Wetttrinken mit einem Minderjährigen veranstaltet, wobei der Wirt statt farblosem Schnaps Wasser getrunken hat, der Gast nach dem "Genuss" von 45 Gläsern Hochprozentigem verstorben ist.

Seit diesem Vorfall denkt die Politik an ein Verbot derartiger Veranstaltungen. Leider ist die gesetzgeberische Qualität erheblich gesunken, weil zwar derartige Ereignisse zum Anlass gesetzgeberischer Aktivitäten genutzt werden, ohne dass eine abstrakte Betrachtung und Überprüfung des Gesetzeswortlautes über den konkreten Einzelfall hinaus vorgenommen wird.

Der Gesetzgeber sieht den Schleier, der aus der islamisch geprägten Kultur stammt, vergisst aber den Nonnen-Habit, oder Schmuck mit eindeutigen christlichen Symbolen.

Eine flat-rate-Party stellt in meinen Augen auch ein Empfang mit kostenloser Bewirtung im Anschluss an eine wissenschaftliche oder gesellschaftliche Veranstaltung dar. Auch hier werden ohne mengenmäßige Beschränkung (alkoholische) Getränke dargereicht, deren Preis in der Teilnahmegebühr bereits enthalten war.

Nun stellt sich mir die Frage wie sich ein all-inclusive-Urlaubspaket, wie es sich immer größerer Beliebtheit erfreut, zu dem gesetzgeberischen Ziel des Verbotes oder Einschränkung von flat-rate-Saufgelagen verhält.

Das deutsche Gaststättengesetz gilt zumindest im Ausland ebensowenig, wie das Jugendschutzgesetz. Bei einem Pauschalreisevertrag wird durch (deutsche) Reiseveranstalter die Erbringung verschiedener Reiseleistungen (Transport, Unterkunft, Verpflegung) geschuldet, wobei der Reisevertrag deutschem/nationalem Recht unterfällt, während sich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reiseveranstalter/Reisevermittler und seiner Erfüllungsgehilfen nach den unterschiedlichsten internationalen Rechtsordnungen richten kann.

Oft stellen sich all-inclusive-Urlaube als nichts anderes dar, als als eine einzige flat-rate-party, die sich nicht nur über einen Abend erstreckt, sondern zum Teil Wochen andauert. Dabei treten gewaltige Unterschiede auf, von Hotel zu Hotel, von Urlaubsland zu Urlaubsland, von Saison zu Saison und wie sich die Hotelbelegschaft zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort zusammensetzt. Eine generelle Verteufelung liegt auch gar nicht in meiner Absicht.

Für mich macht es jedoch keinen großen Unterschied, ob nun eine einzelne Bar in Deutschland eine flat-rate.Party veranstaltet, oder ob ein namhafter Reiseveranstalter Touristenhorden zu einem Massenbesäufnis ins Ausland verfrachtet, wo unter Umständen weit strengere Vorschriften gelten, was die Abgabe harter Drinks an minderjährige Gäste angeht, oder aber auch eine völlig laxe Grundeinstellung zu finden ist.

Mittwoch, Februar 13, 2008

Es ist zum Haareraufen

In einer Forderungsangelegenheit stellen wir nach Erhalt eines Versäumnisurteils fest, dass die Schuldnerin vor Auftragerteilung an unsere Mandantin bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Ein klarer Fall von Eingehungsbetrug.

Also stellt unsere Mandantin Strafanzeige.

Kurz darauf meldet sich die Schuldnerin mit einem Ratenzahlungsvorschlag, der zwar mickrige Raten enthält, aber immerhin.

Nun faxt mir die Mandantin eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft zu, wonach

von der Verfolgung gem. § 154 Abs. 1 StPO abgesehen wurde, weil gegen die Beschuldigte wegen einer anderen Tat eine Sanktion verhängt wurde, neben der die zu erwartende Strafe, die wegen der nunmehr angezeigten Tat verhängt werden könnte, nicht beträchtlich ins Gewicht fiele.

Liebe Eltern, verbindet euren Kindern die Augen, denn was nun kommt, ist pädagogisch verheerend.

Wenn Du schon Mist baust, dann mach so viel Mist, dass Du wegen Kollateralschäden gar nicht erst belangt wirst.

Welche Motivation soll die Dame denn nun noch haben, ihr Ratenzahlungsangebot aufrecht zu erhalten ?

Donnerstag, Januar 31, 2008

Fachanwalt für Micropekuniäre Angelegenheiten

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass die streitwertabhängige Vergütung nicht das Gelbe vom Ei darstellt.

Gerade habe ich die Bearbeitung eines Mandats gegen einen Telefonabieter unter Hinweis auf das Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag abgelehnt und stattdessen lieber einen kostenlosen telefonischen Ratschlag erteilt.

Und irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass die Telefonanbieter diese Motivationslage unter den Anwälten bei dem hahnebüchenem Zeug, was sie so verzapfen, eiskalt miteinkalkulieren.

Den o.g. Fachanwaltstitel gibt es zwar nicht, ich will ihn aber auch nicht honoris causa erwerben.