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Mittwoch, Juni 25, 2014

Automatisierung der Verwaltung -Steuererklärung per software

Ich habe mir einige Gedanken gemacht, was es bedeutet, wenn künftig Steuererklärungen ausschließlich per Software eingereicht werden müssen, und ich bin zu dem Schluss gekommen, dass hier ein erhebliches Risikopotential für den Steuerbürger besteht.

Das Recht des Staates Steuern erheben zu dürfen, ja zu müssen, soll gar nicht in Abrede gestellt werden. Es geht hier eher um das noch zulässige Maß und das System der Veranlagung.

Wenn ein Steuerpflichtiger Einnahmen von 100.000,- deklariert und davon 25.000,- als relevante Ausgaben absetzen will, das Finanzamt aber nur 20.000,- als Ausgaben anerkennt, dann ist der Steuerpflichtige zunächst mit 5.000,- beschwert. Er kann Einspruch einlegen.

Nun ist die öffentliche Hand, die ihre Finger so gerne in unsere Taschen steckt, ja stets von der Rechtmäßigkeit ihres Handelns überzeugt, muss sich aber hin und wieder immer öfter von den Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht sagen lassen, dass es so nicht geht. Daher wird die Liste der Punkte, in denen die Einkommensteuerbescheide nur vorläufig ergehen, immer länger und umfangreicher.

Bei einer Erklärung, die ich selbst abgebe, liegt es einzig an mir alleine, wie ich das leere Papier fülle, welche Positionen ich dabei angebe und welche Beträge ich dabei einsetze.

Das ist für die Verwaltung mühsam, daher hat der Gesetzgeber in seiner Weisheit das Formular erfunden, welches alles enthalten soll, was nach Meinung des Gesetzgebers notwendig aber auch ausreichend ist, um eine gültige Steuererklärung abzugeben.

Bereits durch die Gestaltung des Formulars hat es die Verwaltung in der Hand, welche Positionen überhaupt angesetzt werden können. Der Steuerpflichtige hingegen kann durch kreatives Subsumieren immer noch Ausgaben geltend machen, etwa Steuerberaterkosten als Sonderausgaben, obwohl diese bei Privatleuten gar nicht mehr abziehbar sein sollen, trotz der immer komplizierter werdenden Steuergesetzgebung.

Ein Formular, welches von Hand auszufüllen ist, kann sich nicht wehren. Mag der Gesetzgeber manche Beträge vorgeben oder nach oben deckeln, wie etwa 30 C€nt pro Kilometer bei der Pendlerpauschale oder nur 2/3 der Kinderbetreuungskosten bis zum Höchstbetrag von 4.000,- € pro Kind und Jahr, so kann der Steuerpflichtige durchaus auch 40 C€nt pro Kilometer eintragen oder 6.500,- € an Kinderbetreuungskosten deklarieren. Die Finanzverwaltung wird ihrerseits die Beträge auf das vermeintlich zulässige Maß kürzen.

Aber! der Steuerpflichtige hatte zumindest die Möglichkeit, die Beträge in Ansatz zu bringen und ist in Höhe der Nichtberücksichtigung beschwert, womit ihm der Rechtsweg eröffnet wird.

Nun sitzt der Steuerpflichtige nicht mehr vor einem Wust an unlesbaren Formularen mit schier unverständlichen Ausdrücken und nicht nachvollziehbaren Ausfüllanleitungen, sondern ganz modern vor seinem tablet und kämpft mit der "tax-App Aladin 2014".

Diese App ist von vorneherein so gestaltet, dass Schlüsselbegriffe exakt eingegeben werden müssen.
Etwa "außergewöhnliche Belastungen" können nicht mehr geltend gemacht werden, diese sind vielmehr in bestimmte Bereiche, die der Gesetzgeber vorgegeben hat zu unterteilen.

  • Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten ist Unterhalt für den geschiedenen Ehegatten
  • Krankheitsbedingte Aufwendungen sind krankheitsbedingte Aufwendungen

Unterhalt für den im Heim lebenden Elternteil kann ebensowenig deklariert werden wie Nachhilfeunterricht für ein lernbehindertes Kind, denn das sieht der Algorithmus der zu verwendenden software gar nicht vor.

Und wehe, der Steuerbürger versucht nun gar einen Betrag einzugeben, der in dieser Höhe gar nicht vorgesehen ist, etwa 5.500,- € für Kinderbetreuung. Das kennt die software nicht und spuckt Fehlermeldungen aus.

Die Folge ist, dass Positionen oder Beträge, die nach dem Rechtsverständnis des Steuerpflichtigen eigentlich zu berücksichtigen wären, von der unbestechlichen software schon gar nicht entgegen genommen werden. Ein Beiblatt zur Erläuterung ist ebenfalls nicht vorgesehen, also unterbleibt bereits bei der Steuererklärung ein Großteil des Ansatzes strittiger Positionen.

Was nicht erklärt wird, kann auch nicht beschieden werden. Die Finanzverwaltung freut's, der Steuerpflichtige kapituliert entweder oder erreicht mühsam und Jahre später eine Grundsatzentscheidung beim Verfassungsgericht, die dem Gesetzgeber die Leviten liest und ihm verdeutlicht, dass weder der Grundsatz des rechtlichen Gehörs noch das Grundrecht auf Eigentum durch die kreative Gestaltung von Formularen und software ausgehebelt werden dürfen.

Sei's drum, sagt der Gesetzgeber, dann wandeln wir eben unsere Formulare leicht ab und geben der software etwas mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, den überwiegenden Teil der Steuerzahler haben wir ja bereits übertölpeln können und wann das Bundesverfassungsgericht das nächste Mal entscheiden wird, interessiert uns nicht - Hauptsache wir haben die Finanzplanung für die nächsten drei Jahre unter dach und Fach!


Donnerstag, Juli 29, 2010

Tierische Tücken der Technik

Touch-Screen Kassen sind beliebt und immer weiter auf dem Vormarsch. Ist es doch so einfach: den gewünschten Artikel antippen und fertig.

Doch Vorsicht! Denn nach dem, was ich heute erlebt habe, werde ich jeden Betrag im Geiste mehrfach nachrechnen und jeden Beleg auf Flügel und Fühler hin überprüfen.

Ich war also heute in einem Geschäft und habe dort etwas gekauft. Die Bestellung war an sich abgeschlossen, jedoch wollte ich noch einen Artikel haben, der über ein anderes System abgerechnet werden musste.

Als auch dieser Vorgang abgeschlossen war, wandte sich die Bedienung wieder meinem ursprünglichen Anliegen zu und staunte nach einem kurzem Blick auf den Monitor nicht schlecht. Auf wundersame Art und Weise hatte sich mein Umsatz erheblich erhöht.

Auf den 2. Blick gab es eine ganz einleuchtende Erklärung. Eine gemeine Stubenfliege (musca domestica) hatte in dem Laden Schutz vor dem heran nahenden Regen gesucht und war dabei auch das eine oder andere Mal gegen den Bildschirm geflogen. Jede dieser zarten Berührungen löste einen eigenen Buchungsvorgang aus.

Ich habe selten so gelacht, allerdings gibt mir die Zuverlässigkeit dieses Systems doch zu denken.

Montag, April 19, 2010

Steine statt Brot

Mandant M. war angeklagt als Mit-Veranstalter eines illegalen Autorennens. Einziges Beweismittel: ein Polizist, der im Wald versteckt gehört haben will, wie A zu B sagt, "wir fangen erst an, wenn der M. da ist, der bringt noch 10-15 Autos mit".

Tatsächlich fing das Rennen auch erst an, nachdem noch 10-15 Autos zur Strecke gefahren waren.

Auf meine Frage:"Haben Sie gesehen, dass mein Mandant M. Autos zur Strecke herbeigeführt hat, oder ob er bei diesem Konvoi dabei war"? Antwort: "Nein, diese Nachtsichtgeräte haben den Nachteil, dass man gegen die Scheinwerfer weder Kennzeichen noch Gesichter erkennen kann."

Ich habe also ob dieser dürftigen Grundlage Freispruch beantragt. Das Gericht verurteilte M. trotzdem, es habe keine durchgreifenden Zweifel, dass M. tatsächlich Autos herangeführt habe.

Nur die Geldbuße wurde von 500,00 € auf 200,00 € reduziert. Damit hängt die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde auch noch von der Zulassung des OLG ab.

Danke, ein Schelm wer dabei Böses denkt.

Mittwoch, Juni 10, 2009

Problem oder Scheinproblem ?

In den Klauseln eines Automobilherstellers lese ich folgendes:

Bei Vorführ- oder Geschäftsfahrzeugen beginnt der Lauf der Gewährleistungspflicht- in Abänderung der in Ziffer VII1 der Neufahrzeug-Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelung - mit dem Tag der Erstzulassung lt. Eintrag im Fahrzeugbrief.


Ob das nicht gegen § 309, Ziff.8, b, ff BGB verstößt, weil im Einzelfall eine kürzere Verjährungsfrist als ein Jahr ab Ablieferung der Kaufsache erreicht werden kann ? Schließlich kann auch ein zugelassenes Fahrzeug mehrere Tage oder Monate auf dem Hof stehen kann, ohne dass eine Ablieferung erfolgt und somit den Lauf der Gewährleistungsfrist in Gang setzen würde.

Montag, Februar 16, 2009

Ein Alptraum

Ich konnte letzte Nacht kaum schlafen.

Ich träumte davon ein Gastwirt zu sein, mit tollen Ideen, kristallklar gespülten Gläsern, ansprechendes Ambiente und lange Jahre Berufserfahrung.

Die Gaststube war gut gefüllt. Ich ging von Tisch zu Tisch, um die Bestellungen aufzunehmen. Der Kunde ist König und jeder Kunde hat das Recht darauf so behandelt zu werden, als sei er mein einziger Gast.

Egal, wo ich hinging kam immer der gleiche Wunsch:

"Freibier, bitte !"

So langsam wurde ich nervös. Wenn niemand für meine Leistung zahlen will, kann ich den Laden dicht machen, der Vermieter wird böse, die Mitarbeiter zerren mich vor Gericht, die Frau rennt davon und die Kinder verhungern.

Schweißgebadet wachte ich auf. Ich war kein Kneipier, sondern Anwalt. Die Sonne schien, die Vögelein zwittscherten. Entspannt machte ich mich auf den Weg in mein Büro und machte es mir am Schreibtisch bequem. Das Telefon klingelte:

"Hier ist Herr (undeutlich, Nummer unterdrückt), ich hätte da mal eine kurze Frage"...

Montag, Oktober 27, 2008

Manche lernen es wohl nie

Im Auftrag eines Mandanten mache ich eine Hauptforderung von EUR 156,00 geltend.

Der Gerichtsvollzieher schreibt im August, dass die Schuldnerin nicht zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen versicherung erschienen ist.

Ich habe daraufhin Haftbefehl beantragt, der allerdings nicht vollstreckt werden konnte, da die Schuldnerin unbekannt verzogen ist.


Gerade lese ich auf meiner neuen Lieblingsseiten, dass in einem Insolvenzverfahren, welches immerhin aus dem Jahre 2001 datiert, der Schuldnerin Restschuldbefreiung bewilligt wurde.

Ich werde nun eben die Staatsanwaltschaft einschalten, da die Schuldnerin offenbar bereits zahlungsunfähig war, als sie 2006 von meinem Mandanten Leistungen in Anspruch genommen hat.

Freitag, September 26, 2008

Dabei bleibe ich

Einer meiner allerersten Beiträge hier hat sich mit dem Wahnsinn, immer mehr, immer neue und immer höhere Fernseheinnahmen zu generieren, beschäftigt. Auszug:

Um an möglichst hohe Fernsehgebühren zu gelangen, werden die Wettbewerbe entsprechend angepasst und vermarktet. Die europäischen Pokalrunden, Pokal der Landesmeister, Pokal der Pokalsieger und UEFA-Pokal wurden neu gestaltet. Heraus kamen die Champions-League und der (noch so genannte) UEFA-Cup. Das K.o.-System früherer Jahre wurde zugunsten garantierter Fernseheinnahmen aufgegeben. Statt packenden Begegnungen zwischen David und Goliath, bei denen nach zwei Spielen einer eine Runde weiterkommt und damit an neue Einnahmen, gibt es nun Gruppenspiele. Hier steht wieder die Taktik im Vordergrund.
Statt spannenden Spielen wird dem Fernsehzuschauer Stangenware geboten.

...
Ich will das K.o-System zurück.
Ich hoffe, dass bald viele echte Fußballfans genauso denken und handeln werden wie ich. Warum ein Profispieler so viel verdienen soll, wie der Vorstandsvorsitzende eines globalen Unternehmens, ist mir schleierhaft. Zudem wird auch bald eine Sättigungsgrenze erreicht werden. Weniger Zuschauer bedeuten geringere Werbeeinnahmen. Diese bedeuten Refinanzierung der Lizenzgebühren. Weniger Lizenzgebühren bedeuten verantwortungsvolleres wirtschaftliches Handeln der Clubs. Und das kommt zuletzt wieder dem Fan zu Gute.


Und nun wird der UEFA-Cup in Europa League umgetauft; was für eine Sprache dies sein soll, ist mir schleierhaft, allerdings auch egal, da ich mir diesen Unsinn nun auch nicht mehr antun werde.


Ich lehne die Überfrachtung des Fernsehens mit Live-Übertragungen ab. Eine siebenminütige Zusammenfassung ist bei 90% aller Spiele mehr als genug.

Montag, August 25, 2008

Sind die Mitarbeiter unserer Gerichte des Lesens willens und kundig ?

In einer Anspruchsbegründung trage ich vor:

Da seitens der Beklagten keine Reaktion festzustellen war, wurde am xx.yy.zz Mahnantrag gestellt. Hierfür sind Gerichtskosten in Höhe von € 23,00 entstanden.

Der Mahnantrag wurde wegen zwischenzeitlich eingegangener Teilzahlung zurückgenommen. Die streitgegenständliche Forderung wurde sodann mit Mahnantrag vom aa.bb.zz geltend gemacht.

Der Klagantrag lautet:

Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin Euro + Zinsen + vorgerichtliche Anwaltskosten + verauslagte Gerichtskosten i.H. von € 23,00 zu bezahlen.

Die Beklagte erkennt an, es ergeht Anerkenntnisurteil.

Im Kostenfestsetzungsantrag schreibe ich:

Die weiter titulierten Gerichtskosten betreffen nicht das streitgegenständliche Verfahren.
Natürlich wurden die (zusätzlichen) Gerichtskosten im KFB abgesetzt.

Ich schreibe:

...und bitten darum, die für das streitige Verfahren geleisteten Gerichtskosten ebenfalls festzusetzen, wie dies mit Schriftsatz vom .... auch beantragt wurde. In dem Antrag wurde dargestellt, dass die titulierten Gerichtskosten nicht das streitgegenständliche Verfahren betreffen.

Was schreibt das Amtsgericht ?

Auf Anordnung des Gerichts wird mitgeteilt, dass 23,00 € bereits im Urteil tituliert sind.

Freitag, Juli 11, 2008

Überraschungsei

Im Juni hatte ich in einer Unterhaltssache die mündliche Verhandlung beim Amtsgericht. Das Gericht rechnete das Einkommen der Gegenseite Stück um Stück herunter, so dass mangels Leistungsfähigkeit 0,nix mehr übrig blieb.

Heute liegt das Urteil auf meinem Tisch und siehe da:

Es wurden etwa 75 Prozent der Klageforderung zugesprochen.

Danke.

Freitag, Februar 08, 2008

3. Bundesliga-Sonntagsspiel

Was will der Zuschauer vor der Glotze oder im Stadion sehen ?

Spieler, die um einen Titel spielen, oder Angestellte, die außer für ihr Gehalt auch noch einen Mehrertrag für ihre Vereine und deren Management erwirtschaften müssen ?

Es ist doch ganz klar. Wenn ein Spieltag simultan ausgetragen wird, muss jeder Verein und jeder Spieler auf dem Platz sein Bestes geben, weil nur so aus eigener Kraft ein Punktevorsprung erworben oder ausgebaut werden kann.

Im Sinne der Zuschauer, die sich für ein bestimmtes Spiel entscheiden wollen, sind somit 34 Samstag-Spieltage, das Optimum.

Im Sinne der Vereine, die möglichst hohe Fernseheinnahmen erzielen wollen oder müssen, wäre ein Spieltag von Donnerstag bis Montag das Beste, wenn höchstens zwei Spiele gleichzeitig stattfinden würden.

Nur handelt es sich hierbei um eine Milchmädchen-, oder Knackwurstherstellerrechnung. Wenn ein Team vor seinem Einsatz am Samstag bereits das Ergebnis seines Tabellennachbarn vom Freitag kennt und schon den nächsten Spieltag im Kopf hat, dann wird ganz anders taktiert und auf Risiko gespielt, als wenn diese Informationen nicht vorliegen.

Versteht man Sport als Show und Unterhaltung, dann darf der potentielle Zuschauer häppchenweise zufrieden gestellt werden.

Verlangt der Fan einen ehrlichen, sportlichen Wettbewerb, dann müssen diese Überlegungen bei Seite geschoben werden.

Es liegt nun am DFB und den Club-Managern. Soll die Bundesliga zur Operettenliga mutieren, die der Unterhaltung dient, oder wird ein ernsthafter sportlicher Wettbewerb ausgetragen ? Beides gleichzeitig geht nicht.

Dienstag, November 13, 2007

Das Wettbüro ist geschlossen

Nachdem Franz Müntefering noch vor Weihnachten seinen Rücktritt verkündet hat,

werden keine weiteren Wetten mehr angenommen.

Donnerstag, November 08, 2007

Anmerkung aus der Froschperspektive des Rechts

Neulich musste ich einen kräftigen Seitenhieb einstecken. Ein Karlsruher meinte, er habe mit einem Anwalt gesprochen, der doch einige Stufen über den sonst so tätigen Anwälten stünde, schließlich käme er ja aus der Stadt des Rechts.

Also so aus der Froschperspektive, würde ich gerne die Meinung anderer Frösche aber auch der über uns schwebenden Störche erfahren.

Die Gerichte sind als Jurisdiktion oder Judikative (rechtsprechende Gewalt) Teil des Staates und üben hoheitliche Befugnisse aus.

Die Gerichte haben viel mit Geld zu tun, sei es die Einnahme und Beitreibung von Gerichtskosten oder die Auszahlung von Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen, Pflichtverteidigerhonoraren und Prozesskostenhilfe.

Fast immer findet sich ein Hinweis darauf, dass Zahlungen entweder nur unbar erbeten werden oder Auszahlungen nur unbar erbracht werden.

§ 14 Abs. 1 Satz 2 Bundesbankgesetz bestimmt: "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel".

Die Bedeutung des gesetzlichen Zahlungsmittel erläutern verschiedene Banken, u.a. die Commerzbank wie folgt:



Gesetzliches Zahlungsmittel
Gesetzliche Zahlungsmittel zeichnen sich
dadurch aus, dass für sie ein allgemeiner, gesetzlicher Annahmezwang für Gläubiger z. B. zur Begleichung von Forderungen besteht. Schuldner können sich also durch Bezahlung mit gesetzlichen Zahlungsmitteln rechts- und endgültig von Schulden befreien. Gläubiger können allerdings freiwillig andere Zahlungsmittel akzeptieren. Unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind in voller Höhe als Zahlungsmittel anzunehmen, während beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel nur bis zu einer festgelegten Obergrenze angenommen werden müssen.


Mit welchem RECHT verweigern also staatliche Einrichtungen die Annahme und Ausgabe von Bargeld ? Schließlich sind sowohl Gerichtskosten als auch Anwaltsvergütungen gesetzlich in Euro definiert. Die Bundesbank wiederum führt zum Giralgeld das Folgende aus:


Zu den perfekten Zahlungsmitteln zählt heute auch das Giralgeld,
da es in der Regel kraft Treu und Glaubens im Zahlungsverkehr angenommen werden muss.

Die Worte "in der Regel" und "Treu und Glauben" weisen eindeutig auf unbestimmte Rechtsbegriffe, bzw. eine wohl noch nicht höchstrichterlich geklärte Rechtslage hin.

Ausgerechnet staatliche Stellen lehnen wegen des damit verbundenen Aufwands und der Sicherheitsrisiken die Annahme des einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittels ab. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.